Zweiter Lockdown heißt Existenznot!

Lencke Wischhusen: Maßnahmen sind ein Zeichen von Hilflosigkeit.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat heute weitreichende Einschränkungen für das öffentliche Leben zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese sollen jetzt von den Ländern zeitnah umgesetzt werden. Die Vorsitzende der FDP-Fraktion Bremen, Lencke Wischhusen, erklärte dazu: 

„Restaurants zu schließen und damit die Menschen zu Hause zu kasernieren, ist der falsche Ansatz. Gerade im häuslichen Umfeld ist die Ansteckungsrate am höchsten. Daher erschließt es uns sich nicht, auf welcher Datenlage diese Maßnahmen beschlossen wurden. Das deutet auf Alarmismus und Aktionismus hin. Es ist ein Zeichen von Hilflosigkeit. Massive Eingriffe in die Grundrechte der Menschen müssen gut begründet sein. Wir sehen für die meisten Maßnahmen keine ausreichende Faktenbasis und bezweifeln daher, dass die einzelnen Maßnahmen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werden. Ein solch massiver Eingriff in die Grundrechte per Regierungsverordnung ist aus unserer Sicht aber nicht nur inhaltlich sondern auch aus demokratischer Sicht falsch. Die Parlamente müssen endlich die Verantwortung für die Corona-Maßnahmen übernehmen. Für Bremen fordern wir daher, dass ein solcher Lockdown nur mit Zustimmung der Bremischen Bürgerschaft in Kraft treten darf. Wir werden daher in der regulären Sitzung im November einen entsprechenden Gesetzesvorschlag einbringen, der die zukünftige Beteiligung der Bremischen Bürgerschaft sicherstellt.

Corona ist eine ernst zu nehmende Erkrankung, die insbesondere für Risikogruppen sehr schwer verlaufen kann. Die Politik muss sich deshalb auf wirksame Maßnahmen zur Eindämmung von Corona konzentrieren und diese auch tatsächlich durchsetzen. Dazu zählen das Verbot von Massenveranstaltungen, die Einhaltung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln, die Nutzung der Alltagsmaske und eine sinnvolle Verbesserung der Corona-App. Pauschale Schließungen von Betrieben sind nicht nötig, da hier meistens auch sinnvolle Hygienekonzepte vorliegen. Wir setzen uns aus diesem Grund für die vollständige Kompensation für betroffene Betriebe ein. Es darf nicht sein, dass die Betriebe mit dieser falschen Entscheidung alleine gelassen werden. Es ist schwer abzusehen, welche Kollateralschäden ein zweiter Lockdown nicht nur für die betroffenen Betriebe und deren Belegschaften haben wird. Ein solcher Lockdown kann auch psychische Schäden bei den Menschen anrichten und das sollte nicht außer Acht gelassen werden.“