Zusammenarbeit des Landes Bremen mit Dataport
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.
Dataport ist der zentrale IT-Dienstleister des Landes Bremen. Er ist für den sicheren Betrieb zahlreicher IT-Fachverfahren verantwortlich, was üblicherweise über sogenannte Service Level Agreements (SLAs) abgesichert wird.
Wir fragen den Senat:
- Welche SLAs sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwischen dem Land Bremen oder den Kommunen des Landes Bremen und Dataport vereinbart? Wie ist die jeweilige Bezugsgröße genau definiert?
- Wie hoch liegt das jeweils vereinbarte Soll-Niveau der oben genannten SLAs?
- Wie hoch lag 2015 das jeweilige IST-Niveau der oben genannten SLAs? (Bitte Monatswerte und Jahreswerte nach SLA getrennt auflisten.)
- Welche der oben genannten SLAs sind von besonderer Bedeutung für das Stadtamt Bremen bzw. die Stadtverwaltung Bremerhaven, die Finanzämter und die Polizei in Bremen bzw. die Ortspolizeibehörde in Bremerhaven?
- Wie hoch sind die mit den jeweiligen SLAs verbundenen jährlichen Kosten für das Land Bremen bzw. die Städte Bremen und Bremerhaven?
- Welche spezifischen Mehrkosten bedeutet eine Erhöhung, welche spezifischen Minderkosten bedeutet eine Verringerung des jeweiligen SLAs um jeweils eine Einheit (zum Beispiel 1 Prozent)?
- Welche Bonus-/Malusregelungen enthalten dieSLAs jeweils?
- Welche Verhandlungen bezüglich des Abschlusses weiterer SLAs oder einer Anpassung bestehender SLAs werden derzeit (Stand 01.04.2016) gegebenenfalls geführt? Bis wann sollen diese jeweils abgeschlossen sein?
- Wie viele und welche Aufträge hat das Land Bremen, bzw. die Kommunen Bremen und Bremerhaven ohne Ausschreibung (freihändige Vergabe) an Dataport vergeben und welches finanzielle Volumen umfassen die einzelnen Aufträge?
- Für welche IT-Fachverfahren des Landes Bremen verfügt Dataport neben einer Test- auch über eine Stage-Umgebung, für welche jeweils nicht? Jeweils welche davon sind im Sinne von Frage 2 für die genannten Ämter und Behörden von Bedeutung?
- Welche Notfallroutinen gibt es für den Fall des Ausfalls von für Behörden und Ämter wichtigen IT-Fachverfahren? Wann wurde diese Notfallroutine jeweils erarbeitet und eingeführt?
- Welche Informationspflichten bei Verfahrensausfällen sind von Dataport gegenüber dem Land Bremen in welchem Zeitraum zu erbringen und gegenüber wem?
- Wie sind diese Informationen strukturiert?
- Wird auch fortlaufend über den Stand der Störungsbeseitigung informiert? In welchem Zeittakt geschieht dies?
- Wodurch ist sichergestellt, dass nicht nur betroffene Dienststellen, sondern auch die Endkunden (Bürger, Unternehmen und Organisationen) rechtzeitig, umfassend und sämtlich von den Einschränkungen erfahren?
- Ist jeweils eine voraussichtliche zeitliche Dauer der Einschränkung Teil der Information, die Bürgern übermittelt werden?
- Überwelche Medienkanäle erfolgen die Bürgerinformationen?
Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP
Anfrage auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft