Zusammenarbeit des Landes Bremen mit Dataport

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Dataport ist der zentrale IT-Dienstleister des Landes Bremen. Er ist für den sicheren Betrieb zahlreicher IT-Fachverfahren verantwortlich, was üblicherweise über sogenannte Service Level Agreements (SLAs) abgesichert wird.

Wir fragen den Senat:
  1. Welche SLAs sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwischen dem Land Bremen oder den Kommunen des Landes Bremen und Dataport vereinbart? Wie ist die jeweilige Bezugsgröße genau definiert?
    • Wie hoch liegt das jeweils vereinbarte Soll-Niveau der oben genannten SLAs?
    • Wie hoch lag 2015 das jeweilige IST-Niveau der oben genannten SLAs? (Bitte Monatswerte und Jahreswerte nach SLA getrennt auflisten.)
  2. Welche der oben genannten SLAs sind von besonderer Bedeutung für das Stadtamt Bremen bzw. die Stadtverwaltung Bremerhaven, die Finanzämter und die Polizei in Bremen bzw. die Ortspolizeibehörde in Bremerhaven?
  3. Wie hoch sind die mit den jeweiligen SLAs verbundenen jährlichen Kosten für das Land Bremen bzw. die Städte Bremen und Bremerhaven?
    • Welche spezifischen Mehrkosten bedeutet eine Erhöhung, welche spezifischen Minderkosten bedeutet eine Verringerung des jeweiligen SLAs um jeweils eine Einheit (zum Beispiel 1 Prozent)?
    • Welche Bonus-/Malusregelungen enthalten dieSLAs jeweils?
  4. Welche Verhandlungen bezüglich des Abschlusses weiterer SLAs oder einer Anpassung bestehender SLAs werden derzeit (Stand 01.04.2016) gegebenenfalls geführt? Bis wann sollen diese jeweils abgeschlossen sein?
  5. Wie viele und welche Aufträge hat das Land Bremen, bzw. die Kommunen Bremen und Bremerhaven ohne Ausschreibung (freihändige Vergabe) an Dataport vergeben und welches finanzielle Volumen umfassen die einzelnen Aufträge?
  6. Für welche IT-Fachverfahren des Landes Bremen verfügt Dataport neben einer Test- auch über eine Stage-Umgebung, für welche jeweils nicht? Jeweils welche davon sind im Sinne von Frage 2 für die genannten Ämter und Behörden von Bedeutung?
  7. Welche Notfallroutinen gibt es für den Fall des Ausfalls von für Behörden und Ämter wichtigen IT-Fachverfahren? Wann wurde diese Notfallroutine jeweils erarbeitet und eingeführt?
  8. Welche Informationspflichten bei Verfahrensausfällen sind von Dataport gegenüber dem Land Bremen in welchem Zeitraum zu erbringen und gegenüber wem?
    • Wie sind diese Informationen strukturiert?
    • Wird auch fortlaufend über den Stand der Störungsbeseitigung informiert? In welchem Zeittakt geschieht dies?
    • Wodurch ist sichergestellt, dass nicht nur betroffene Dienststellen, sondern auch die Endkunden (Bürger, Unternehmen und Organisationen) rechtzeitig, umfassend und sämtlich von den Einschränkungen erfahren?
    • Ist jeweils eine voraussichtliche zeitliche Dauer der Einschränkung Teil der Information, die Bürgern übermittelt werden?
    • Überwelche Medienkanäle erfolgen die Bürgerinformationen?

Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP
Anfrage auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft