Zusätzlichkeit, Mittelabfluss und Folgekosten der aus LuKIFG-Mitteln finanzierten Investitionsmaßnahmen im Land Bremen
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Nach den bislang veröffentlichten Senatsunterlagen zum Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) sind wesentliche Eckdaten des bremischen Investitionssofortprogramms bereits öffentlich bekannt und debattiert worden. Dies gilt insbesondere für den bremischen Gesamtrahmen von 940,85 Mio. Euro, den zuletzt veröffentlichten Stand von 141 Maßnahmen mit einem Volumen von gut 382 Mio. Euro, den Umstand, dass zum Stand 24. März 2026 bereits 108 dieser 141 Maßnahmen im Senat beschieden waren, sowie für die Ankündigung einer halbjährlichen Berichterstattung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab dem dritten Quartal 2026.
Für uns als Liberale ist nicht der veröffentlichte Listenstand entscheidend, sondern die bislang nicht oder nicht hinreichend offengelegten Informationen zur tatsächlichen Zusätzlichkeit der Maßnahmen, zu Veränderungen seit Veröffentlichung der Maßnahmenlisten, zu Mittelbindung und Mittelabfluss, zu Zeit- und Kostenabweichungen, zu verdrängten Alternativfinanzierungen, zu künftigen Folgekosten sowie zu den wirtschaftlichen Auswahl- und Priorisierungskriterien des Senats.
Gerade bei kreditfinanzierten Infrastruktur- und Investitionsmittel ist aus Sicht solider Finanzpolitik entscheidend, ob zusätzliche Verschuldung auch zu zusätzlichen, wirtschaftlich sinnvollen und zügig wirksamen Investitionen führt. Der vom ifo Institut angestoßene Investitionsmonitoring-Ansatz macht deutlich, dass die zentrale Prüffrage nicht allein lautet, ob Mittel formal investiv verausgabt werden, sondern ob sie tatsächlich zusätzlich sind oder lediglich bestehende Haushaltsansätze entlasten, Maßnahmen umetikettieren oder Finanzierungen ersetzen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1) Wie ist der aktuelle maßnahmenscharfe Stand bei sämtlichen bereits öffentlich angekündigten oder veröffentlichten LuKIFG-Maßnahmen hinsichtlich
a) haushaltsmäßiger Aktivierung,
b) Bewilligung,
c) Vergabe bzw. Beauftragung,
d) Mittelbindung,
e) kassenwirksamem Mittelabfluss,
f) sachlichem bzw. baulichem Umsetzungsstand sowie
g) geplantem und tatsächlichem Fertigstellungstermin?
Bitte jeweils zusätzlich die Abweichung gegenüber dem zuletzt veröffentlichten Stand ausweisen.
2) Bei welchen der bereits öffentlich angekündigten oder veröffentlichten LuKIFG-Maßnahmen handelt es sich nach Auffassung des Senats nicht um vollumfänglich zusätzliche Investitionen, sondern ganz oder teilweise um Maßnahmen,
a) die bereits vor Bereitstellung der LuKIFG-Mittel fachlich vorgesehen waren,
b) die bereits in Ressort-, Sanierungs-, Investitions- oder Haushaltsplanungen enthalten waren,
c) für die bereits andere Finanzierungsquellen vorgesehen waren oder
d) die unabhängig vom LuKIFG bereits konkret vorbereitet wurden?
Bitte für jede Maßnahme gesondert darstellen, worin die Zusätzlichkeit besteht oder in welchem Umfang sie nicht gegeben ist.
3) Welche der bislang veröffentlichten Maßnahmen waren zum zuletzt vom Senat mitgeteilten Stichtag noch nicht im Senat beschieden, aus welchen konkreten Gründen lagen für diese Maßnahmen noch keine maßnahmenbezogenen Senatsbeschlüsse vor und bis wann sollen die jeweiligen Beschlüsse nachgeholt werden?
Bitte für jede betroffene Maßnahme gesondert darstellen, ob die ausstehenden Beschlüsse auf fehlende Planungsreife, offene Förderfähigkeitsfragen, ausstehende Gremienbefassungen, vergaberechtliche Gründe, haushaltstechnische Hindernisse oder sonstige Ursachen zurückzuführen sind.
4) In welchen Fällen hat die Finanzierung aus LuKIFG-Mitteln dazu geführt, dass originäre Landes-, kommunale oder sonstige Mittel ersetzt, verdrängt oder freigesetzt wurden?
Bitte für jede betroffene Maßnahme angeben,
a) welche ursprüngliche Finanzierungsquelle vorgesehen war,
b) in welcher Höhe durch die LuKIFG-Finanzierung Haushaltsmittel oder andere Finanzierungsquellen entlastet wurden und
c) für welche Zwecke diese frei gewordenen Mittel nunmehr eingesetzt werden oder eingesetzt werden sollen.
5) Bei welchen bereits öffentlich angekündigten oder veröffentlichten LuKIFG-Maßnahmen bestehen derzeit wesentliche Risiken, Verzögerungen oder Zielabweichungen in Bezug auf
a) Planungsreife,
b) Genehmigungen,
c) Vergabe,
d) Baukostenentwicklung,
e) personelle Umsetzungskapazitäten,
f) Liefer- oder Ausführungszeiten oder
g) Fristen nach LuKIFG und Verwaltungsvereinbarung?
Bitte die jeweilige Maßnahme, das konkrete Risiko, die absehbaren zeitlichen oder finanziellen Auswirkungen sowie die ergriffenen Gegenmaßnahmen darstellen.
6) Welche jährlichen investiven und konsumtiven Folgekosten entstehen aus den bereits öffentlich angekündigten oder veröffentlichten LuKIFG-Maßnahmen nach deren Fertigstellung oder Inbetriebnahme?
Bitte für jede Maßnahme gesondert angeben:
a) zusätzliche Betriebs- und Unterhaltungskosten,
b) zusätzlichen Personalbedarf,
c) sonstige laufende Folgekosten,
d) ab wann diese anfallen sowie
e) aus welchen Haushalten oder Haushaltsstellen diese künftig finanziert werden sollen.
7) Nach welchen konkreten wirtschaftlichen und sonstigen Priorisierungskriterien hat der Senat die Auswahl der bislang veröffentlichten LuKIFG-Maßnahmen vorgenommen?
Bitte insbesondere darstellen,
a) ob hierfür eine Priorisierungsmatrix, ein Scoring-Modell oder eine vergleichbare Bewertungsmethodik verwendet wurde,
b) welche Rolle dabei Dringlichkeit, Planungsreife, Wirtschaftlichkeit, Standortnutzen, Wachstumsimpulse, Resilienz, Klimawirkung und Folgekosten gespielt haben und
c) ob für die einzelnen Maßnahmen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen oder vergleichende Priorisierungsentscheidungen dokumentiert vorliegen.
8) Welche Controlling- und Berichtsdaten liegen dem Senat inzwischen tatsächlich vor, die über die bislang veröffentlichten Informationen hinausgehen?
Bitte darstellen,
a) welche internen Berichte seit Einrichtung des Controllings erstellt wurden,
b) welche Kennzahlen darin enthalten sind,
c) ob Soll-Ist-Abweichungen systematisch erfasst werden,
d) ob und wann diese Daten dem Haushalts- und Finanzausschuss oder der Bürgerschaft vorgelegt werden sollen und
e) ob eine tabellarische oder maschinenlesbare Bereitstellung vorgesehen ist.
9) Welche konkrete Stelle soll in der Freien Hansestadt Bremen die Prüfungen nach § 6 Absatz 1 LuKIFG-VV wahrnehmen, bis wann soll diese Festlegung getroffen werden und über welche personellen, organisatorischen und fachlichen Ressourcen soll diese Stelle verfügen?
10) Wie stellt der Senat sicher, dass bei sämtlichen LuKIFG-finanzierten Maßnahmen
a) die Zusätzlichkeit belastbar dokumentiert,
b) eine Doppelförderung ausgeschlossen,
c) die Förderfähigkeit nach LuKIFG und Verwaltungsvereinbarung nachvollziehbar belegt und
d) Änderungen, Umpriorisierungen oder Mittelumschichtungen revisionssicher dokumentiert werden?
11) Nach welchen konkreten Auswahl-, Bewertungs- und Priorisierungskriterien will der Senat die noch nicht gebundenen LuKIFG-Mittel vergeben?
Bitte darstellen,
a) welche Maßnahmen oder Maßnahmenkategorien sich derzeit in der engeren fachlichen Prüfung befinden,
b) nach welchen Kriterien über ihre Aufnahme entschieden werden soll,
c) ob eine quotale Vorfestlegung nach Ressorts, Gebietskörperschaften oder Infrastrukturbereichen beabsichtigt ist,
d) wie der Senat sicherstellen will, dass die verbleibenden Mittel nach vorab festgelegten, nachvollziehbaren wirtschaftlichen und infrastrukturellen Kriterien vergeben werden, und
e) bis wann mit einer nächsten Entscheidungsstufe zu rechnen ist.