Wie steht es um die Trinkwasserhygiene in öffentlichen Gebäuden?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Der Jahresbericht 2026 des Rechnungshofs Bremen legt erhebliche Mängel beim Umgang mit Krankheitserregern im Trinkwasser öffentlicher Gebäude offen. Insbesondere bei der Untersuchungspflicht auf Legionellen, beim Umgang mit erhöhten Keimbelastungen sowie bei der Überwachung durch das Gesundheitsamt wurden für die vergangenen Jahre teils gravierende Defizite festgestellt.
So sollen vorgeschriebene Untersuchungen von Gebäuden teils über Jahre hinweg nicht oder nicht regelmäßig durchgeführt und gesetzliche Vorgaben der Trinkwasserverordnung nicht eingehalten worden sein. Darüber hinaus wurden Defizite bei der Dokumentation, beim ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen sowie bei den Anzeigepflichten festgestellt.
Diese Mängel, die ein Gesundheitsrisiko für die Gebäudenutzenden darstellen können, betreffen insbesondere sensible Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1) In wie vielen öffentlichen Gebäuden in Bremen besteht aktuell eine Untersuchungspflicht auf Krankheitserreger im Trinkwasser?
a) In wie vielen dieser Gebäude wurden die Untersuchungen in den Jahren vergangenen fünf Jahren jeweils nicht oder nicht vollständig durchgeführt?
b) Welche Gebäudearten (z.B. Schulen, Kitas, Sportstätten und Verwaltungsgebäude) sind besonders betroffen?
c) Für wie viele Gebäude konnten die Untersuchungsintervalle aufgrund von Mängelfreiheit verlängert werden und in welchem Umfang wurde davon in den vergangenen fünf Jahren Gebrauch gemacht?
2) Was ist ursächlich für die überfälligen Trinkwasseruntersuchungen und Versäumnisse bei der Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt Bremen?
3) Welche Maßnahmen existieren, um festzustellen, ob Prüf- und Untersuchungspflichten an Gebäudewasserversorgungsanlagen bekannt sind, und inwiefern werden diese als ausreichend erachtet?
4) In wie vielen Gebäuden wurden in den vergangenen fünf Jahren erhöhte Krankheitserreger im Trinkwasser festgestellt und um welche Erreger handelte es sich?
a) Welche Gebäudearten waren besonders betroffen?
b) In wie vielen Gebäudewasserversorgungsanlagen ist es zu wiederholten Belastungen mit Krankheitserregern gekommen?
5) Wie bewertet der Senat die jüngste Kritik des Rechnungshofs, wonach
a) Immobilien Bremen das Trinkwasser in einer Vielzahl von öffentlichen Gebäuden nicht ausreichend untersucht hat?
b) in keinem Fall eine vollständige Ursachenbeseitigung nachgewiesen werden konnte?
c) das Gesundheitsamt Bremen seinen Überwachungs- und Berichtspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist?
6) Welche Gründe lagen der Entscheidung des Gesundheitsamts und von Immobilien Bremen zugrunde, eine von den Vorgaben der Trinkwasserverordnung abweichende Regelung zu treffen und auf Ursachenklärung und Risikoabschätzung zu verzichten?
7) Inwieweit war dem Senat bekannt, dass die Praxis nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht?
8) Aus welchen Gründen wurden in der Vergangenheit keine Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von unterlassenen Anzeigen eingeleitet, obwohl zahlreiche Gebäude wie Kitas und Schulen mit anzeigepflichtigen Anlagen fertiggestellt wurden, und wie bewertet der Senat den Verzicht?
9) Wann genau wird das Gesundheitsamt Bremen ein einheitliches Verfahren für Befunde vorlegen und wie soll zukünftig die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sichergestellt werden?