Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern!

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Für Patientinnen und Patienten, die eine schwere chronischen Erkrankung haben und unter Schmerzen und Appetitlosigkeit leiden, ist der Konsum von Cannabinoiden aus medizinischen Gründen oft die einzige Möglichkeit, um ihre Schmerzen zu lindern und ihre Lebensqualität zu erhöhen. Insbesondere bei schweren Erkrankungen, wie etwa Krebs, Epilepsie, Multipler Sklerose und chronischen Schmerzzuständen, zeigt die wissenschaftliche Erkenntnislage, dass Linderungen der Symptome durch den Einsatz von Cannabis bzw. cannabishaltigen Medikamenten in der Therapie erreicht werden können. So wirken Cannabinoide u. a. brechreizhemmend, muskelentspannend und schmerzhemmend. Medikamente auf Cannabisbasis können in Deutschland jedoch nur stark eingeschränkt auf der Grundlage eines Betäubungsmittelrezepts verschrieben werden. So wurden im Land Bremen entsprechend der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion „Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern!“ (Drs. 19/372) lediglich rund 60 Patienten mit cannabinoidhaltigen Medikamenten behandelt. Noch viel stärker fällt die Einschränkung der Behandlung mit medizinischen Cannabisblüten aus. Im Einzelfall kann hierfür vom Patienten eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke beim Bundesamt für Arzneimittel beantragt werden. Lediglich zwei Patienten waren mit Sachstand vom 11.01.2016 nach Auskunft des Senats im Besitz einer solchen Ausnahmeerlaubnis (Drs. 19/372).

Grund für die stark eingeschränkte Vergabe von Rezepten für cannabinoidhaltige Medikamente bzw. medizinisches Cannabis ist vor allem die unklare rechtliche Situation zum kostengünstigeren Cannabis-Eigenanbau zu medizinischen Zwecken in Deutschland. Zwar haben diverse gerichtliche Einzelfallentscheidungen Patienten, die schwer krank und ohne Behandlungsalternativen sind und sich den Bezug cannabinoidhaltiger Medikamente aus der Apotheke nicht leisten können, den Eigenanbau gestattet. Jedoch ändern Einzelfallentscheidungen nichts an der Situation anderer, auf Cannabis zur Krankheitslinderung angewiesener, Patienten.

Gleichzeitig leidet die medizinische Forschung zu Cannabis und cannabinoidhaltigen Medikamenten unter den bestehenden restriktiven rechtlichen Regelungen. Dies hat auch die Expertinnen- und Expertenanhörung der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz zum gesellschaftlichen Umgang mit Cannabis am 26. November 2016 bestätigt. Diese sind jedoch zwingend notwendig um etwaige Zusatznutzen von medizinischem Cannabis und cannabinoidhaltigen Medikamenten zu erforschen und neuen Medikamenten auf Cannabisbasis Zugang zum Markt zu verschaffen.

Um dieser rechtlichen Indifferenz nun zu begegnen, hat die Bundesregierung am 4. Mai 2016 einen Gesetzesentwurf beschlossen und an den Bundesrat übersandt, nach dem die „Ver- kehrs- und Verschreibungsfähigkeit von weiteren Cannabisarzneimitteln“ hergestellt werden soll (Bundesratsdrucksache 233/16). „Damit soll Patientinnen und Patienten mit schwerwie- genden Erkrankungen nach entsprechender Indikationsstellung und bei fehlenden Therapie- alternativen ermöglicht werden, diese Arzneimittel zu therapeutischen Zwecken in standar- disierter Qualität durch Abgabe in Apotheken erhalten“ (Bundesratsdrucksache 233/16).

Dies entspricht auch der Beschlusslage der Bremischen Bürgerschaft. Darüber hinaus eröffnet dieser, von der Bundesregierung, vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften dem Senat nunmehr auch die Möglichkeit, dem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) nachzukommen. Diese hat den Senats bereits am 18.12.2014 dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) regelhaft die Kosten für Cannabis bzw. Can- nabisprodukte zur medizinischen Behandlung übernimmt (Drs. 18/1678).

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge daher beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

  1. 1)  Sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften dafür einzusetzen, dass Cannabis in seiner Form als Pflanze und in Form von Pflanzenteilen als verkehrs- und verschreibungsfähiges Me- dikament in Anlage III (zu § 1 Abs. 1) BtMG aufgenommen wird.
  2. 2)  Sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften dafür einzusetzen, dass sich Bund und Länder auf eine Regelung einigen, die mehr klinische Studien zur Wirkung von Cannabis und cannabinoidhaltigen Medikamenten und neuen Medikamenten den Zugang zum Markt ermöglicht.
  3. 3)  Sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften dafür einzusetzen, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für Cannabis bzw. Cannabisprodukte für Patientinnen und Patienten, die diese aus medizinischen Gründen zur Linderung ihrer Erkrankungen benötigen und die über Apotheken zu beziehen sind, regelhaft übernehmen.

    Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Antrag auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft