Wie wird das Senatskonzept gegen Farbvandalismus umgesetzt?

Große Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Das Phänomen des Farbvandalismus ist schon seit längerem ein Problem in der Stadt Bremen. Einerseits entstehen in Summe durch illegale Farbschmierereien und Aufkleber erhebliche Schäden an Gebäuden und weiteren Einrichtungen. Andererseits schaden Verunreinigungen und Schmierereien dem Image der Stadt, dem touristischen Profil und tragen zu einem Absinken des Sicherheitsgefühls der Bremer Bürgerinnen und Bürger bei. Nachdem sich die Koalition und der Senat zunächst recht lange Zeit gelassen haben, um auf Petitionen, Beschlüsse des Petitionsausschusses, Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zu reagieren, wurde am 17. Januar 2023 ein Senatskonzept gegen Farbvandalismus in der Stadtgemeinde Bremen (Drucksache 20/833S) mit 14 Punkten verabschiedet. Ebenfalls wurde im März 2024 vom Senator für Inneres auf einer Podiumsdiskussion des Bündnisses gegen Farbvandalismus ein zeitnahes Handeln in Aussicht gestellt. Vor dem Hintergrund, dass der Senat ankündigte, sich dem Phänomen des Farbvandalismus entschlossen entgegenzustellen, ist davon auszugehen, dass das vom Senat beschlossene Konzept bereits umfassend in Angriff genommen und umgesetzt worden ist sowie erste Evaluierungen und Erkenntnisse über die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen vorliegen.

Wir fragen den Senat:

  1. Wie hat sich die Zahl der angezeigten und aufgeklärten Sachbeschädigungen durch Farbvandalismus seit 2022 entwickelt?
    a. Wie hoch ist die Gesamtzahl der angezeigten Sachbeschädigungen?
    b. Wie hoch ist die Zahl der politisch sowie extremistisch motivierten Sachbeschädigungen durch Farbvandalismus?
    c. Wie hat sich die Zahl von Fällen an Farbvandalismus an Kunst im öffentlichen Raum und Denkmälern entwickelt?
    d. Welche Meldewege gibt es und wie häufig werden diese jeweils genutzt?
    e. Wie hat sich die Nutzung der Möglichkeit einer niedrigschwelligen online- sowie telefonische Anzeigenerstattung entwickelt?
    f. Wie hat sich die Aufklärungsquote für Sachbeschädigungen durch Farbvandalismus seit 2022 entwickelt?
    g. Wie viele Straf- und Zivilklageverfahren wurden eingeleitet?
  2. Welche Erkenntnisse ergeben sich aus dem angekündigten stadtweiten Lagebild Graffiti der Polizei?
    a. Inwieweit konnte das Lagebild Graffiti bereits etabliert werden?
    b. Inwieweit konnten Serien ermittelt werden?
    c. Wie hat sich die Zahl der identifizierten Täterinnen und Täter entwickelt, um sie neben dem Strafverfahren auch über den Zivilklageweg haftbar machen zu können?
    d. Wie hat sich die Anzahl der jugendlichen und heranwachsenden Täterinnen und Täter (anteilig und absolut) entwickelt?
  3. Welche Wiederherstellungskosten sind durch Farbvandalismus jeweils entstanden?
    a. Wie hoch war der Schaden für die Geschädigten, aufgeteilt nach öffentlicher Hand und privaten Eigentümern?
    b. Inwieweit und wie oft konnten die Wiederherstellungskosten von den Täterinnen und Tätern zurückgefordert werden?
    c. Wie werden in Bremen die Wiederherstellungskosten von Kunst im öffentlichen Raum und Denkmälern finanziert?
  4. Welche der angekündigten 14 Punkte des Senatskonzeptes gegen Farbvandalismus sind begonnen worden? Welchen Umsetzungsstand haben diese jeweils? (Bitte jede Maßnahme mit Umsetzungstand und Ergebnissen einzeln darstellen).
  5. Zu welchen der angekündigten 14 Punkte des Senatskonzeptes gegen Farbvandalismus liegen Erkenntnisse über ihre Wirksamkeit vor? Welche Erkenntnisse liegen jeweils vor?
  6. Sofern einzelne Maßnahmen des Senatskonzepts nicht oder nur teilweise umgesetzt werden konnten:
    a. Was ist der jeweilige Grund?
    b. Welche Maßnahmen im Kampf gegen den Farbvandalismus in Bremen wurden aufgrund einer evtl. höheren Dringlichkeit anderer Anliegen des Senats zurückgestellt oder bislang nur teilweise umgesetzt?
    c. Bis wann sollen die noch nicht begonnenen oder umgesetzten Maßnahmen angegangen werden?