Wie wird das Instrument des sektoralen Bebauungsplans in Bremen angewendet?

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion Bremen.

Der neue sektorale Bebauungsplan wurde 2021 im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes eingeführt und soll dabei helfen, dass auch in Innenstädten mehr Wohnungen gebaut werden. Das Instrument wurde zu Versuchszwecken eingeführt und ist bis zum 31.12.2024 befristet. Es soll im Anschluss evaluiert werden, ob es ein geeignetes Mittel zur Sicherung und Schaffung von Wohnraum ist.

Wir fragen den Senat:

  1. Wie häufig wurde das Planungsinstrument des sektoralen Bebauungsplans in Bremen seit Einführung genutzt?
  2. Was waren jeweils die Gründe für die Wahl des Planungsinstrument des sektoralen Bebauungsplans?
  3. In wie vielen Fällen wurde ein sektoraler Bebauungsplan zwar angedacht, aber letztendlich nicht als Planungsinstrument ausgewählt und was waren jeweils die Gründe?
  4. Welche Wohnungen entstehen in Bremen maßgeblich über den sektoralen Bebauungsplan?
  5. Inwieweit unterstützt der sektorale Bebauungsplan aus der Erfahrung des Senats die Entstehung von sozial gefördertem Wohnraum in Bremen?
  6. Wie lang beträgt durch das vermeintlich erleichterte Verfahren die Aufstellung eines solchen Bebauungsplans für den Wohnungsbau, auch im Vergleich zu einem geordneten Verfahren?
  7. Derzeit ist das Instrument des sektoralen Bebauungsplans bis zum 31.12.2024 befristet. Ist das Instrument aus Sicht des Senats ein geeignetes Mittel, um Wohnraum zu sichern? Befürwortet der Senat eine Verlängerung des Mittels eines sektoralen Bebauungsplans?
  8. Gibt es aus Sicht des Senats diesbezüglich Konflikte mit dem §34 BauGB?