Wie voll ist der Maßregelvollzug?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Schon zu Beginn des Jahres berichtete der Weserkurier, dass die Plätze im Maßregelvollzug nicht ausreichen (https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/bremen-plaetze-in-der-forensischen-psychiatrie-reichen-nicht-mehr-aus-doc7okkczsd2dcgw0ze4vj . Das Problem ist auch dem Senat bekannt und wird auch im aktuellen Koalitionsvertrag explizit erwähnt. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wollen „im Maßregelvollzug Kapazitäten schaffen, um stationär behandlungsbedürftigen Straf- und Untersuchungshäftlingen mit der medizinisch notwendigen psychiatrischen Behandlung zu versorgen.“ (Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft, S. 145 Z. 6934 – 6936).

  1. Wie viele Plätze fehlen aktuell im Maßregelvollzug?
  2. Wie haben sich die Einweisungen in den Maßregelvollzug in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  3. Was unternimmt der Senat konkret, um mehr Plätze im Maßregelvollzug zu schaffen? 
  4. Führt der Senat in diesem Zusammenhang auch Gespräche über Plätze in anderen Bundesländern?
  5. Gab es Gespräche mit Betreibern allgemeinpsychiatrischer Einrichtungen über das Thema Maßregelvollzug? 
  6. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen im Detail? Wenn nein, warum nicht? 
  7. Haben verurteilte Straftäter seit dem 01.01.2023 in der Zeit, in der sie auf einen Platz im Maßregelvollzug gewartet haben, weitere Straftaten begangen, und wenn ja, wie viele (Bitte nach Anzahl der Straftaten und Deliktsbereiche aufschlüsseln unter Nennung der Gesamtdauer, die sich die betreffende Person auf freiem Fuß befunden hat)? 
  8. Wegen welcher Straftaten waren die betreffenden Personen ursprünglich verurteilt worden? 
  9. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass, sofern Frage 7 bejaht wurde, diese Personen nur erneut zu Tätern werden konnten, weil es nicht genügend Plätze im Maßregelvollzug gibt? 
  10. In wie vielen Fällen hat sich in den letzten fünf Jahren und im ersten Halbjahr 2023 im Verlauf des Maßregelvollzugs herausgestellt, dass die der Anordnung des Maßregelvollzugs zugrunde liegende Krankheit nicht oder nicht mehr vorlag und sich deshalb die Maßregel erledigt hat? 
  11. Wie viele Straftäterinnen und Straftäter befinden sich derzeit in Organisationshaft oder in Strafhaft im Rahmen eines gerichtlich angeordneten Vorwegvollzugs der zusätzlich verhängten Freiheitsstrafe bzw. aus einem anderen Verfahren in einer JVA (bitte aufschlüsseln nach etwaigen Aufnahmetermin in den Maßregelvollzug und Straftat, die zur Verurteilung geführt hat)?
  12. Welche maximale Dauer der Organisationshaft hält der Senat für akzeptabel? 
  13. Was geschieht mit Straftätern, die aus der Organisationshaft und aus dem Vorwegvollzug entlassen werden müssen, obwohl deren bei der Verurteilung gerichtlich festgestellte Gefährlichkeit fortbesteht, ohne dass sie einen anschließenden Aufnahmetermin in den Maßregelvollzug haben?
  14. Gab es 2023 Fälle, in denen Straftäter aus dem Vorwegvollzug oder Organisationshaft auf freien Fuß gesetzt worden sind, da aufgrund mangelnder Kapazitäten ihr Aufnahmetermin in den Maßregelvollzug verstrichen ist oder kein Termin vergeben werden konnte?
  15. Wenn ja, wie viele und wie lange waren diese durchschnittlich auf freiem Fuß, bis sie den Maßregelvollzug angetreten haben (bitte nach den jeweiligen Straftaten aufschlüsseln)?
  16. Wenn ja, haben diese Personen in der Zeit zwischen Haft und Maßregelvollzug weitere Straftaten begangen (bitte nach Straftaten aufschlüsseln)?
  17. Werden diese Personen in der Zeit zwischen Haft und Maßregelvollzug überwacht? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
  18. Wenn nein, wie stellt die Landesregierung sicher, dass diese Personen keine weiteren Straftaten begehen?