Wie viele Vorrangprüfungen wurden in Bremen bisher negativ beschieden?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Ohne eine Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge, die oft arbeitswillig und gut ausgebildet sind, nicht in Bremen arbeiten. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit erteilt und ist von der so genannten Vorrangprüfung abhängig.

In der freien Wirtschaft werden die Forderungen nach einer Abschaffung der Vorrangprüfung lauter. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer erklärte im Dezember in der Welt am Sonntag, dass Asylsuchenden spätestens ab dem sechsten Monat eine Beschäftigung ohne Vorrangprüfung zu erlauben sei. Geduldete sollten sofort ohne Einschränkung arbeiten dürfen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
  1. Wie viele Flüchtlinge sind in Bremen derzeit von einem Arbeitsverbot betroffen, und für wie viele wurde eine Verkürzung des Arbeitsverbotes („Wartezeit“) eingeräumt (bitte Zahlen und Anteil für die vergangenen zwei Jahre nennen)?
  2. Wie viele Vorrangprüfungen wurden in den vergangenen zwei Jahren durchgeführt und wie viele wurden davon negativ beschieden?
  3. Wie steht der Senat zu einer Abschaffung der Vorrangprüfung?

    Lencke Steiner und die Fraktion der FDP
    Antrag auf der Seite der Bremischen  Bürgerschaft