Wie steht es um die Inklusion an Bremer Bildungseinrichtungen?

Große Anfrage der Fraktion der FDP.

Aus der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), zu der sich die Bundesrepublik rechtlich verpflichtet hat, ergibt sich der Auftrag, Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen gleichermaßen qualitativ hochwertige Bildung, Schutz vor Diskriminierung, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit beim gemeinsamen Aufwachsen und Lernen zu ermöglichen (Artikel 24). Die pädagogischen Konzepte aller Bildungseinrichtungen von der frühkindlichen Bildung bis zur Erwachsenenbildung müssen diese inklusiven Bildungsauftrag widerspiegeln und von ihm durchdrungen sein. 

Bremen galt unter vielen Experten als „Wiege der Inklusion“. Lange Zeit waren die Bildungseinrichtungen beispielhaft für das gesamte Bundesgebiet. In Bremen wurde bereits in den 1980er Jahren damit begonnen, Kinder mit Behinderungen in den regulären Kindertageseinrichtungen zu betreuen. Ein entsprechend richtungsweisendes Schulgesetzt wurde im Jahr 2009 verabschiedet. Die gleichberechtigte Teilhabe aller – unabhängig von Behinderung oder auffälliger Begabung, von Herkunft, Alter, sozialem Status, Geschlecht oder sexueller Orientierung – ist der verbindliche Handlungsanspruch an alle Bildungseinrichtungen. 

Inzwischen haben alle Bundesländer nachgezogen und führen das Ideal der inklusiven Bildung sehr unterschiedlich in die Praxis. Selbst zwischen den Schwesterstädten Bremen und Bremerhaven gibt es Unterschiede in der Umsetzung. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in denen Kinder und Jugendliche heranwachsen sind einem anhaltenden Wandel unterworfen. Von Kindertageseinrichtungen und Schulen erfordert das eine ebenso konstante Bereitschaft zur Veränderung, um in einem stetigen Neuerungs- und Verbesserungsprozess dem Anspruch einer inklusiven Bildung für alle Altersgruppen jederzeit gerecht werden zu können. Diese notwendigen Veränderungen in der konzeptuellen Struktur der Bildungseinrichtungen scheinen in Bremen aktuell nur bedingt umgesetzt und von institutioneller Seite unterstützt zu werden. Seit Jahren wird die personelle und sächliche Ausstattung nicht an die Bedarfe angepasst. Experten und Akteure vor Ort sowie Erziehungsberechtigte beklagen eine mangelnde räumliche, personelle und finanzielle Ausstattung der Bildungseinrichtungen sowie aller Hilfs- und Unterstützungsstrukturen. Außerdem stellt sich vermehrt die Frage, ob Ineffizienzen durch die Organisation manifestiert werden.

Die vorgelegten Fragen sollen das bereits bestehende, vielfältige Angebote kritisch sichten, Versorgungslücken identifizieren helfen und Impulse für notwendige Entwicklungsprozesse in den Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie in den behördlichen Strukturen der Diagnostik geben. Sie sind ein Beitrag zur notwendigen Weiterentwicklung der inklusiven Bildung, die den Lernvoraussetzungen aller Schülerinnen und Schüler im Sinne einer gemeinschaftlichen und dennoch individuell bestmöglichen Förderung jedes einzelnen gerecht werden soll. Die Gemeinschaft bietet außerdem allen die notwendige Unterstützung und eröffnet gleichzeitig die Chance, Gleichberechtigung und Demokratie als reale Partizipation im Alltag für alle Beteiligten zu erleben. 

Mit dem „Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen“, der im Dezember 2014 in Kraft trat, hat Bremen seinen im Schulgesetzt von 2009 bereits manifesten Inklusions-Anspruch noch einmal bestärkt und entsprechende Maßnahmen zur Transformation in den Alltag in Aussicht gestellt. Sechs Jahre später ist es an der Zeit, in einem ersten Schritt die Umsetzung des Aktionsplanes zu überprüfen und ihn in einem zweiten Schritt den aktuellen Bedingungen anzupassen. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 

  1. Welche theoretischen Inklusionsansätze liegen allen inklusiven Bildungs- und Förderungsbemühungen des Senats konzeptuell zu Grunde und wie haben sich diese seit der Novellierung des Schulgesetzes nach den Vorgaben der UN-BRK 2009 auf Grund aktueller Forschungen gewandelt?
  2. Wie bewertet der Senat den Erfolg der inklusiven Struktur der Bildungseinrichtungen einerseits bei Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, vor allem aber im Hinblick auf die Teilhabe aller – unabhängig von Herkunft, Alter, sozialem Status, Geschlecht oder sexueller Orientierung?
  3. Welche Ziele des „Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen“ (2014) konnten umgesetzt werden, welche wurden bisher angepasst und welche sind in ihrer vollständigen Verwirklichung noch offen?
  4. Auf welchem Stand ist die Umsetzung der Struktur der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ), wann wurden die einzelnen Zentren eröffnet und welche sind noch in der Planung?
  5. Für welche Schülerinnen und Schüler sind die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren zuständig und wie sind sie für diese Aufgabe jeweils personell ausgestattet?
  6. Über welche Qualifikationen verfügen die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zentren und wie hat sich die personelle Ausstattung in den zurückliegenden Jahren seit der Neufassung des Schulgesetzes zur Umsetzung der UN-BRK 2009 verändert?
  7. Auf welchem Stand ist die Umsetzung der Struktur der Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP), wann wurden die Zentren eröffnet und welche Modifikationen an dieser Struktur sind geplant?
  8. Wie sind die Zentren für unterstützende Pädagogik jeweils personell ausgestattet und über welche Qualifikationen verfügen die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zentren?
  9. Wie hat sich die personelle Ausstattung in den zurückliegenden Jahren seit der Neufassung des Schulgesetzes zur Umsetzung der UN-BRK 2009 verändert?
  10. Wie bewertet der Senat die Zusammenarbeit der Zentren für unterstützende Pädagogik in den Bildungseinrichtungen selbst mit den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren und wo sieht er Verbesserungsbedarf?
  11. Welche Standards sind – wie im Aktionsplan von 2014 in Aussicht gestellt – für die inklusive Schule sowie die Inklusion und den Ganztag definiert worden?
  12. Welche Qualitätsstandards sind – ebenso nach dem Aktionsplan von 2014 geplant – für die Zentren für unterstützende Pädagogik erarbeitet worden und wie werden diese überprüft?
  13. Der genannte Aktionsplan stellt auch die Öffnung der Spezialförderzentren für Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung hin zur Regelschule in Aussicht – hält der Senat an diesem Plan fest, welche Vorbedingungen müssen dafür erfüllt werden oder hat hier ein Konzeptwandel stattgefunden?
  14. Konnte die Reduzierung der baulichen Barrieren in vollem Umfang erfolgen und wenn nein, welche Anpassungen müssen noch vorgenommen werden?
  15. Welches Raumangebot brauchen inklusive Bildungseinrichtungen und werden die Bildungseinrichtungen des Landes diesem gerecht bzw. wird er bei Neubauten vollumfänglich berücksichtigt?
  16. Welche personellen und strukturellen Unterstützungsmöglichkeiten stehen den Bildungseinrichtungen in welchem Umfang offen, um jedes Kind bestmöglich fördern zu können?
  17. Wie hoch ist die Zahl der Kinder mit diagnostiziertem Unterstützungs- und Förderbedarf (aufgeschlüsselt nach Förderschwerpunkten) in den Bildungseinrichtungen der (Kindertageseinrichtungen sowie an den Allgemeinen und Berufsbildenden Schulen) und aus welchen Gründen wird die zusätzliche Unterstützung in welchem Umfang notwendig?
  18. Wie hat sich der absolute und prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungs- und Förderbedarf an diesen Bildungseinrichtungen seit der Novellierung des Schulgesetzes von 2009 entwickelt und wodurch, so die Zahl steigend ist, wird der wachsende Förderbedarf verursacht?
  19. Welche Begründungen für einen ggf. prozentual wachsenden Förderbedarf führen die unterschiedlichen Akteure im Bildungssystem für diesen Anstieg an?
  20. Welche zusätzliche Personalausstattung steht den Bildungseinrichtungen bei der Betreuung von Kindern mit Unterstützungs- und Förderbedarf zu Verfügung und nach welchem Schlüssel wird zusätzliche personelle und/oder finanzielle Unterstützung gewährt?
  21. Wie bewertet der Senat diesen Verteilungsschlüssel und wo sieht er kurz- und langfristige Änderungsbedarfe in der Zuweisung bzw. Gewährung von Unterstützung?
  22. Aus welchen Gründen werden Kindern und Jugendlichen persönliche Assistentinnen und Assistenten zu Bewältigung des Alltags in den Bildungseinrichtungen gewährt und wie viele Bewilligungen gibt es momentan?
  23. Wie lange erhalten Kinder und Jugendliche Unterstützung durch persönliche Assistentinnen und Assistenten und wie oft müssen diese neu beantragt/bewilligt werden?
  24. Welche Trägereinrichtungen stellen das Angebot der persönlichen Assistentinnen und Assistenten bereit?
  25. Ist die Zahl der persönlichen Assistentinnen und Assistenten in einer Gruppe bzw. Klasse in der entsprechenden Bildungseinrichtung begrenzt?
  26. Ist die Zahl der persönlichen Assistentinnen und Assistenten in den Bildungseinrichtungen steigend und welche alternativen Konzepte werden erprobt?
  27. Welche Rückmeldungen geben die Bildungseinrichtungen selbst zu der Kooperation in ihren Teams mit den Assistenzkräften einzelner Kinder und Jugendlicher und wo sehen sie Änderungs- und Unterstützungsbedarf?
  28. Welche Konzepte und Strategien sind mit sich wandelnder Forschungslage zur inklusiven Pädagogik in der Diskussion und werden in den nächsten Jahren modellhaft erprobt?
  29. Wie wurden die personellen und finanziellen Bedarfe in den zurückliegenden Jahren seit der Novellierung des Schulgesetzes an die Anforderungen des UN-BRK angepasst, um den Unterstützungs- und Förderbedarf tatsächlich angemessen abzusichern?
  30. Wie bewerten die verschiedenen Träger von Bildungseinrichtungen und Unterstützungsangeboten jeweils die zur Sicherung der Teilhabe zur Verfügung gestellten Mittel und welche Forderungen formulieren sie an den Senat?
  31. Welche Mittel wird der Senat zukünftig aufwenden, um dem Unterstützungs- und Förderbedarf der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden und welche Pläne für Investitionen sowie für die Anpassung der Personal- und Sachmittel gibt es für die Zukunft?
  32. Welche fachlichen Handlungsempfehlungen gibt der Senat zur Sicherung der vollumfänglichen Teilhabe in den Bildungseinrichtungen (Kindertagesbetreuung und Schule)?
  33. Wie kontrolliert der Senat, ob der inklusive Anspruch tatsächlich umgesetzt werden kann, welche Evaluationskriterien kommen dabei zur Anwendung und wie bewertet der Senat auf Grundlage dieser Ergebnisse die Umsetzung der inklusiven Bildungsidee in der jeweiligen Einrichtung und für Bremen insgesamt?
  34. Wie viele Stellen (aufgeschlüsselt nach Funktion und Qualifikation) in den Bildungseinrichtungen und im Assistenzbereich, die zur Umsetzung der UN-BRK nötig sind, können nicht besetzt werden und wie lässt sich der Personalmangel in diesem Bereich erklären?
  35. Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten über welchen Zeitraum in den zurückliegenden Schuljahren seit der Novellierung des Schulgesetzes 2009 aufgrund fehlender Assistenzen nicht beschult werden?
  36. Wie viele Kinder und Jugendliche waren in den zurückliegenden Schuljahren seit Neufassung des Schulgesetzes zur Umsetzung der UN-BRK 2009 nicht beschulbar?
  37. Welche Bildungseinrichtungen können als konzeptuelle Inklusions-Leuchttürme bezeichnet werden?
  38. Nach welchem Konzept werden diese best-practice-Beispiele next-practice-Beispiele für andere Bildungsinstitutionen und nach welchem Ablaufplan werden die positiven Erfahrungen an anderen Bildungseinrichtungen umgesetzt?
  39. Wo sieht der Senat für die Zukunft Handlungsbedarfe, um das qualifizierte Bildungs- und Betreuungsangebot nachhaltig zu verbessern?
  40. Wie stellt der Senat beim Wechsel der Bildungseinrichtung oder beim Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule, bzw. von der Grund- in die weiterführende Schule den kontinuierlichen Förderbedarf der Kinder und Jugendlichen sicher und verhindert, dass er jedes Mal, mit der Folge von mehrwöchigen bis mehrmonatigen Unterbrechungen in der Unterstützung, neu ermittelt und gewährt werden muss?
  41. Wie kann der Übergang von der Schule ins Berufsleben bei Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf gelingen, welche Unterstützungsangebote greifen in dieser sensiblen Phase und für wie viele Kinder und Jugendliche eröffnet sich tatsächlich eine Chance auf dem Arbeitsmarkt?
  42. Wie bewertet der Senat die Rolle der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke und wie kann diese zukünftig gestärkt werden?
  43. Welche Förderung steht Kindern und Jugendlichen und ihren Familien offen, die durch überdurchschnittliche Leistungen und Begabungen auffallen?
  44. Wie hoch ist der Anteil von Kindern mit überdurchschnittlichen Leistungen und Begabungen, welche diagnostischen Möglichkeiten stehen bei einem begründeten Anfangsverdacht offen und wo und in welchem Umfang werden Familien begleitet und beraten?
  45. Wie erfolgt die gezielte Förderung dieser Kinder und Jugendlichen in den Bildungseinrichtungen selbst und darüber hinaus?
  46. Wie werden Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagoginnen sowie Lehrerinnen und Lehrer auf das Erkennen und die Förderung dieser Begabungen verpflichtend qualifiziert?
  47. Welche diagnostischen Schritte müssen bis zum attestierten Unterstützungs- und Förderbedarf bei Kindern und Jugendlichen erfolgen und welchen Zeitraum nimmt dieser diagnostische Prozess im Durchschnitt – von der begründeten Vermutung bis zur endgültigen Diagnose und der tatsächlichen Verwirklichung des therapeutischen Angebots – in Anspruch?
  48. Welche Auswirkungen hatte die Corona-Pandemie auf die diagnostischen Möglichkeiten, konnten sie wie gewohnt erfolgen oder kam es zu Verzögerungen und wenn ja, wie werden diese zukünftig aufgefangen und wurde mit Änderungen und Vereinfachungen im Verfahren gegengesteuert?
  49. Welche Ressorts bzw. Behörden und Institutionen des Gesundheitswesens sind am gesamten Bewilligungsprozess und an der konzeptuellen Ausrichtung des städtischen Angebots beteiligt und wie bewertet der Senat ihre Zusammenarbeit, wo sieht er Verbesserungspotential?
  50. Welche städtischen therapeutischen Hilfen (bspw. im Rahmen der Eingliederungshilfen) stehen den Kindern und ihren Familien außerhalb der Bildungseinrichtungen offen, um eine bestmögliche Teilhabe an Bildung zu gewährleisten? 
  51. Wie lang sind durchschnittliche Wartezeiten auf die jeweiligen therapeutischen Angebote und wie verhalten sich Angebot und Bedarf zueinander? 
  52. Wo sieht der Senat in den nächsten Jahren den größten Ausbaubedarf in der therapeutischen Hilfe- und Unterstützungsstruktur und welches Angebot muss prioritär erweitert werden?
  53. Welche Fort- und Weiterbildungsangebote stehen Erzieherinnen und Erziehern bzw. Lehrerinnen und Lehrern offen, um geschult Förderbedarfe identifizieren und im Gespräch mit den Eltern die notwendigen diagnostischen Schritte einleiten zu können und welche dieser Angebote müssen verpflichtend wahrgenommen werden?
  54. Wie werden die Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Lehrerinnen und Lehrer für die Zusammenarbeit mit den persönlichen Assistentinnen und Assistenten qualifiziert?
  55. Werden persönliche Assistentinnen und Assistenten einzelner Kinder- und Jugendlichen in Notsituationen wie Krankheit auch zur Betreuung oder Beaufsichtigung der gesamten Gruppe in der Bildungseinrichtung eingesetzt und wenn ja, in welchem Umfang passiert das?
  56. Welche Unterstützungsangebote greifen im Bereich der beruflichen Bildung?
  57. Konnte während der Zeit der Schulschließungen und des eingeschränkten Regelbetriebs der Unterstützungs- und Förderbedarf angemessen gewährt werden und blieben die W+E-Klassen ihrem inklusiven Anspruch treu?
  58. Wie wird sich die Unterstützungs- und Förderstruktur bei anhaltender oder neuerlicher Pandemielage wandeln müssen, um den Kindern und Jugendlichen weiterhin eine vollumfängliche Teilhabe gewährleisten zu können?
  59. Welche digitalen Mittel und konkreten Angebote erweitern die Unterstützungs- und Förderstruktur und wo drohen gleichzeitig bei zunehmender Digitalisierung des Bildungsbetriebs neue Hindernisse für den Inklusionsanspruch?
  60. In welchem Umfang konnte in diesem Jahr auf Grund der Pandemielage der Sprachförderbedarf vor Beginn der Schulzeit über den CITO-Test noch erhoben werden und welche alternativen diagnostischen Wege werden beschritten, um die Kinder vor Beginn des kommenden Schuljahres angemessen fördern zu können?
  61. Konnten bei allen Vorschulkindern die Schuleingangsuntersuchungen trotz der Pandemielage wie gewohnt durchgeführt werden?
  62.  Wenn nicht, wie groß ist der Anteil an Kindern, die ohne Schuleingangsuntersuchung zum Schuljahr 2020/2021 an den Grundschulen aufgenommen werden und wie wird sichergestellt, dass auch bei ihnen der möglicherweise notwendige Förderbedarf erkannt wird?
  63. Wann im Jahr sind die Schuleingangsuntersuchungen in der Regel abgeschlossen und bewertet der Senat diesen Zeitraum vor Schulbeginn als ausreichend, um eventuell noch rechtzeitig vor Schulbeginn fördernd und unterstützend eingreifen zu können?
  64. Die Beteiligung aller Schulanfänger an der Schuleingangsuntersuchung ermöglicht in einzigartiger Weise Aussagen zum Gesundheitszustand eines vollständigen Jahrgangs. Wie hat sich dieser seit der Novellierung des Schulgesetzes 2009 gewandelt und mit welchen Änderungen in der pädagogischen Wirklichkeit wird auf diesen Wandel reagiert?