Wie steht es um Bremens Eigenbetriebe?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Die Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden sind ein bedeutsamer Bestandteil der Haushalte. Mitunter entscheiden Rückflüsse aus diesen Unternehmen über die finanzielle Absicherung von Investitionsmaßnahmen bzw. führen Zuflüsse aus dem Haushalt an diese Unternehmen dazu, dass Investitionsprojekte nicht durchgeführt werden können. Besonders für die rot-grüne Landesregierung sind die Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften von so vitaler Bedeutung, dass Sie im Jahre 2013 mit der Einführung der „Privatisierungsbremse“ die Veräußerung von kommunalen Unternehmen an das positive Votum eines Volksentscheids gekoppelt hat. Im Falle höchst defizitärer Unternehmen sorgt dies dafür, dass Ballast nicht abgeworfen werden kann. Unternehmen die sich am Markt behaupten, jedoch nicht zur staatlichen Kernaufgabe der Daseinsvorsorg beitragen, können hingegen nicht zur Senkung des Schuldenstandes des Landes und der Stadtgemeinden veräußert werden.

Auf Grund der sehr späten Vorlage der Haushaltsentwürfe für den Doppelhaushalt 2016/2017 durch den Senat und des damit stark verkürzten Zeitraums für parlamentarische Beratungen des Haushaltsentwurfs, beantragen wir zugleich die Beantwortung innerhalb von drei Wochen gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft, um den rechtzeitigen Eingang der Antwort des Senats vor den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses sicherzustellen.

Wir fragen den Senat:
  1. Welche Zuflüsse aus dem Haushalt gab es in den Jahren 2013, 2014 und 2015 an Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften des Landes Bremen und der beiden Stadtgemeinden, aufgeschlüsselt nach Unternehmen?
  2. Welche Zuflüsse aus dem Haushalt werden entsprechend der Haushaltsentwürfe für den Doppelhaushalt 2016/2017 an welche Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften des Landes und der beiden Stadtgemeinden eingeplant?
  3. Für welche dieser Unternehmen war in den Jahren 2013, 2014 und 2015 vor Ermittlung des Jahresabschlussergebnisses ein fester Zuschuss im Haushalt in welcher Höhe eingeplant und welche Unternehmen betrifft dies mit welcher Zuschusshöhe entsprechend der Haushaltsentwürfe für die Jahre 2016 und 2017?
  4. Welche Rückflüsse an den Haushalt gab es in den Jahren 2013, 2014 und 2015 von Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften des Landes Bremen und der beiden Stadtgemeinden, aufgeschlüsselt nach Unternehmen?
  1. Welche Rückflüsse aus dem Haushalt werden entsprechend der Haushaltsentwürfe für den Doppelhaushalt 2016/2017 von welchen Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften des Landes und der beiden Stadtgemeinden eingeplant?
  2. Für welche dieser Unternehmen waren in den Jahren 2013, 2014 und 2015 bereits vor Ermittlung des Jahresabschlussergebnisses Rückflüsse in welcher Höhe an den Haushalt eingeplant und welche Unternehmen betrifft dies entsprechend der Haus- haltsentwürfe für die Jahre 2016 und 2017?
  3. Wie viele Geschäftsführer hatten die jeweiligen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften des Landes Bremen und der Stadtgemeinden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 und welche Gehälter wurden diesen jeweils in den Jahren 2013, 2014 und 2015 gezahlt?

    Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Anfrage auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft