Wie gut ist der Bremer Flughafen gegen hybride Bedrohungen gesichert?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.

Spätestens seit den Drohnensichtungen über verschiedenen Flughäfen in Skandinavien sowie der Schließung des Münchner Flughafens ist klar, dass die zunehmende Komplexität der sicherheitspolitischen Lage wächst und Flughäfen kritische Infrastruktur besonders durch hybride Angriffe bedroht sind. Denn Flughäfen sind nicht nur Verkehrsknotenpunkte, sondern auch sicherheitsrelevante Einrichtungen mit hoher Symbolkraft.

Diese Bedrohungen können, neben Drohnenüberflügen, auch in Form von Cyberattacken, Desinformationskampagnen, wirtschaftlicher Einflussnahme oder physischer Sabotage erfolgen.

Angesichts aktueller geopolitischer Entwicklungen und wachsender technischer Möglichkeiten zur Störung oder Lahmlegung von Flughafenbetrieben stellen sich Fragen zur Resilienz und Schutzfähigkeit des Bremer Flughafens gegenüber solchen Bedrohungen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Drohnen welcher Kategorien sind in Bremen aktuell registriert?
  2. Wie erfolgt aktuell das Registrierungsverfahren und das Verfahren für Fluggenehmigungen für Drohnen in Bremen? Welche Daten aus den Registrierungs- und Genehmigungsverfahren werden wann mit den Sicherheitsbehörden ausgetauscht? Wieviel Personal ist dadurch an welchen Stellen gebunden?
  3. Wie viele sicherheitsrelevante Vorfälle gab es seit 2020 am Bremer Flughafen?
  4. Wie viele Zwischenfälle mit Drohnen wurden seit 2020 in Flughafennähe erfasst ? (Bitte alle Vorfälle in einem 10km Umkreis um den Flughafen Bremen angeben, inklusive derjenigen auf dem zu Niedersachsen gehörenden Gelände)
  5. Wie viele weitere sicherheitsrelevante Zwischenfälle mit Drohnen wurden in Bremen erfasst (bitte clustern, z.B. Beinahe-Kollisionen zwischen Drohnen und Rettungshubschraubern, Überflug von verbotenen Zonen etc.)
  6. Wie bewertet der Senat die Bedrohungslage am Bremer Flughafen im Hinblick auf hybride Angriffe im Allgemeinen, insbesondere in den Bereichen Cybersecurity, Drohnenaktivitäten, Desinformation, wirtschaftliche Einflussnahme und physische Sabotage? Bitte angeben, ob eine systematische Risikoanalyse erfolgt (z. B. jährlich, nach Bedrohungskategorien) und in welche Risikostufe der Flughafen aktuell eingestuft ist.
  7. Wie bewertet der Senat die Resilienzfähigkeit des Bremer Flughafens, insbesondere im Hinblick auf Wiederanlaufzeiten nach Cyberangriffen, physischen Ausfällen oder Störungen des Flugbetriebs durch hybride Angriffe?
  8. Welche Behörden sind für die Risikoanalyse und Koordination der Abwehrmaßnahmen zuständig und wie ist die Zusammenarbeit zwischen Flughafenbetreiber, Innenbehörde, Polizei, Verfassungsschutz, Luftfahrtbehörden, Bundesstellen (z. B. BSI, DFS) und weiteren Partnern organisiert?
  9. Welche Maßnahmen oder Strategien zur Abwehr solcher Bedrohungen bestehen aktuell und wie differenzieren sich diese nach den Bereichen Cyberabwehr, Drohnenabwehr, physischer Schutz und Kommunikationssicherheit?
  10. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit 2020 zur Erhöhung der Cybersicherheit am Flughafen Bremen ergriffen?
  11. Welche technischen und operativen Mittel zur Drohnenabwehr sind derzeit am Flughafen Bremen und im Land Bremen im Einsatz? Wie ist die Zuständigkeit geregelt? Welche Ermächtigungsgrundlagen gibt es für die verschiedenen Maßnahmen zur Drohnenabwehr?
  12. Wie bewertet der Senat die Wirksamkeit bestehender Abwehrsysteme gegen Drohnen im Allgemeinen und insbesondere im Hinblick auf Detektionsrate, Fehlalarme und Reaktionszeiten? Gibt es regelmäßige Tests, Übungen oder Wirksamkeitsüberprüfungen dieser Systeme?
  13. Gibt es aktuell Überlegungen, die technischen und operativen Mittel zur Drohnenabwehr am Bremer Flughafen auszubauen und wenn ja, in welcher Art und Weise soll dies geschehen?
  14. Welche Maßnahmen wurden zur Verhinderung physischer Sabotageakte am Flughafen implementiert?
  15. Wie häufig und durch wen werden Sicherheitsüberprüfungen oder Penetrationstests durchgeführt?
  16. Inwieweit werden externe Dienstleister (z. B. Reinigung, Catering) sicherheitsüberprüft?
  17. In welchen Formaten oder Gremien arbeitet der Senat mit anderen Bundesländern, dem Bund oder internationalen Partnern zur Abwehr hybrider Bedrohungen im Luftverkehr zusammen?
  18. Sind nach Ansicht des Senats gesetzliche Anpassungen zur besseren Abwehr hybrider Bedrohungen an Flughäfen notwendig und wenn ja, in welchen Bereichen (z. B. Luftsicherheitsgesetz, Polizeirecht, Drohnenabwehrbefugnisse, KRITIS-/NIS2-Umsetzung, Meldepflichten) und mit welchem Zeithorizont plant der Senat entsprechende Initiativen?
  19. Welche weiteren Herausforderungen im Luftverkehr durch hybride Bedrohungen (Blendung Laserpointer, Störungen GPS, etc.) sieht der Bremer Senat aktuell?
  20. Wie bewertet der Senat die Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2 im Hinblick auf den Flughafen Bremen als kritische Infrastruktur, und welche zusätzlichen Anforderungen ergeben sich daraus für Betreiber und Behörden?