Weservertiefung zügig umsetzen!

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP.

Bei der Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser handelt es sich um eine der wichtigsten infrastruktur- und hafenpolitischen Maßnahmen für die maritime Wirtschaft Bremens und der gesamten Weserregion. Eine Angleichung des Flussbetts ist notwen- dig, da wegen des starken Wachstums der Container- und Massengutverkehre auf der Weser zunehmend größere Schiffe eingesetzt werden. Im Land Bremen sind rund 86.000 Arbeitsplätze von den Häfen abhängig. Dies entspricht rund einem Viertel aller bremischen Arbeitsplätze. Die Weservertiefung trägt entscheidend dazu bei, diese Arbeitsplätze sowie die Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft in der gesamten Weserregion zu sichern.

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest (WSD Nordwest) hat als zuständige Planfeststellungsbehörde am 15.07.2011 die Anpassung der Unterweser (Weser von km 8 bis 65), die Anpassung der Außenweser (Weser von km 65 bis 130) sowie die Anpas- sung der hafenbezogenen Wendestelle (Weser km von 70,5 bis 73,25) planfestgestellt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss sind sieben Klageverfahren vor dem Bundes- verwaltungsgericht (BVerwG) anhängig. Die Freie Hansestadt Bremen wurde zu sechs Verfahren beigeladen. Bremen befindet sich in einer fortlaufenden Abstimmung mit der WSD Nordwest und deren Prozessbevollmächtigten.

Das BVerwG hatte am 11.07.2013 beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zum Geltungsbereich und zur Aus- legung der Richtlinie 2000/60/EG („Wasserrahmenrichtlinie“) zur Vorabentscheidung vorzulegen. In seinem Urteil vom 01.07.2015 kommt der EuGH zu dem – von allen Beteiligten seit längerem erwarteten – Ergebnis, dass die Wasserrahmenrichtlinie, die so- wohl ein Verschlechterungsverbot als auch ein Verbesserungsgebot für den Zustand eines Gewässers enthält, nicht nur ein programmatisches Ziel ist, dem sich die Mitglied- staaten verpflichtet haben, sondern auch für jedes einzelne Vorhaben gilt. Dabei sei die Wasserrahmenrichtlinie streng auszulegen, d.h. die Qualität eines Gewässers darf sich in keiner Qualitätskomponente verschlechtern, selbst wenn sich die Einstufung des Oberflächenwasserkörpers insgesamt nicht verschlechtert.

Nicht geäußert hat sich der EuGH zum Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses im konkreten Fall der Weservertiefung, das Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot gemäß Wasserrahmenrichtlinie zulässt. Über diese Frage hat nicht der EuGH sondern das BVerwG zu entscheiden. Die WSD Nordwest überarbeitet seit geraumer Zeit die Planunterlagen, um das überwiegende öffentliche Interesse der Weservertiefung gerichtsfest zu begründen und die Vorgaben aus dem Hinweisbeschluss des BVerwG vom 11.07.2013 im Hinblick auf einzeln durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfungen zu erfüllen. Insofern entsteht durch das Urteil des EuGH kein fundamental neuer Sachstand. Die Weservertiefung ist weiterhin grundsätz- lich möglich. Dieses Ziel muss zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherung der Arbeitsplätze mit Nachdruck und ohne Abstriche weiter betrieben werden. Der Bre- mer Senat steht hier in einer besonderen Verantwortung und muss sich klar zu diesem für die neue Legislaturperiode zentralen Projekt bekennen.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
  1. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) stellt fest, dass die Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser von überragender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der bremischen Wirtschaft und zehntausender Ar- beitsplätze ist. Sie sieht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Ausbaumaßnahme klar als gegeben an.
  2. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) ist der Auffassung, dass sich die aus dem Hinweisbeschluss des BVerwG vom 11.07.2013 und dem EuGH-Urteil vom 01.07.2015 abzuleitenden Vorgaben in einem ergänzenden Verfahren heilen las- sen, ohne dass dafür ein neues Planfeststellungsverfahren notwendig wird.
  3. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, in Abstimmung mit der WSD-Nordwest und deren Prozessbevollmächtigten beim BVerwG alles zu tun, um die Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser gemäß des Plan- feststellungsbeschlusses vom 15.07.2011 zu ermöglichen und alles zu unterlas- sen, was die Erreichung dieses Ziels gefährden könnte.
  4. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, die Notwendigkeit der Fahrrinnenanpassung von Außen- und Unterweser bzw. von Teilen der Ausbaumaßnahme nicht weiter öffentlich infrage zu stellen.

    Jörg Kastendiek, Paul Bödeker, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU

    Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und Fraktion der FDP

Antrag auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft