Werden straffällige Ausländer konsequent zurückgeführt?

Große Anfrage der Fraktion der FDP.

 

In vielen Kommunen stellt die Rückführung straffällig gewordener Ausländer die zuständigen Behörden vor große Probleme. Dies gilt auch für Bremen. Hierbei stellt sich nicht nur die lange Dauer bis zur Eröffnung von Gerichtsverfahren als Problem dar, sondern auch die oft aus diesen Verfahren resultierende Verurteilung zu Bewährungsstrafen. Insbesondere bei der Polizei löst dies Frustration aus und vermittelt ein Gefühl von Ohnmacht, wenn sich Polizistinnen und Polizisten teilweise immer wieder mit denselben straffällig gewordenen Ausländern konfrontiert sehen. Innerhalb der Bevölkerung sorgen diese Fälle für einen sich verfestigenden Zweifel an der Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates. Dies geht in Teilen so weit, dass Bürgerwehren gegründet werden, da der Polizei und den staatlichen Sicherheitsbehörden nicht mehr zugetraut wird, dass sie Herr der Lage sind.

 

In Bremen rückt hierbei immer wieder die Drogenszene rund um den Bahnhof und die Sielwall-Kreuzung in den Fokus. Zudem war die Polizei Bremen in den vergangenen Monaten immer wieder – auch mit unbegleiteten minderjährigen – Ausländern konfrontiert, die bereits mehrfach straffällig geworden waren. Dass es sich hierbei keineswegs um eingebildete Probleme handelt, beschrieb zuletzt der im Weser Kurier am 15.11.2016 erschienene Artikel „Bahnhof: Polizei-Präsenz reicht nicht aus“. Daraus wird deutlich, dass die Ladenbetreiber im Bereich des Bahnhofs vermehrt auf private Sicherheitskräfte setzen, da die Präsenz der Polizei weder ausreichend ist, noch eine abschreckende Wirkung auf Dealer und Kriminelle in dieser Gegend zu haben scheint. Ähnliche Problemlagen zeigen sich auch in anderen deutschen Großstädten. Um sowohl die Polizei von Serienstraftätern zu entlasten als auch der Bevölkerung das Gefühl der Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaats zurückzugeben, wurde beispielsweise in Hamburg die „Gemeinsame Ermittlungsgruppe Polizei und Ausländerbehörde zur Rückführung ausländischer Straftäter“ gegründet. In dieser Ermittlungsgruppe werden die begrenzten Ressourcen der für Ausländerkriminalität zuständigen Abteilung des LKA mit denen der Ausländerbehörde direkt gebündelt. Ziel ist es nicht nur, gegen die Drogenszene im Hamburger Innenstadtbereich vorzugehen, sondern insbesondere die Sachbearbeitung für besonders auffällige ausländische Straftäter zu übernehmen. Damit werden insbesondere ausländische Serienstraftäter, die mittlere bis schwere Straftaten begangen haben, ins Visier genommen. Durch die Bündelung aller zur Verfügung stehenden Informationen soll die Rückführung dieser Serienstraftäter priorisiert vorgenommen werden.

 

Auch für Bremen scheint dieses Hamburger Modell die Chance zu eröffnen, zumindest einigen Problemen im Bereich der Ausländerkriminalität Herr zu werden. Gelingen kann dies jedoch nur, wenn auch der politische Wille besteht, Abschiebungen konsequent zu vollziehen.

Gleichzeitig entbindet eine konsequente Rückführung von erwachsenen Serienstraftätern die zuständigen Behörden nicht davon, auch im Bereich der (Serien-)Kriminalität (unbegleiteter) minderjähriger Ausländer Maßnahmen zu ergreifen. Neben der zügigen Einrichtung eines geschlossenen Jugendstrafvollzugs ist hier unter anderem eine Rückführung von Serientätern denkbar, sobald sie die Volljährigkeit erreicht haben.

Wir fragen den Senat:

 

  1. Wie viele Personen waren insgesamt in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausreisepflichtig? Für wie viele Personen insgesamt lagen Abschiebeverbote/-hindernisse aus welchem Grund vor und wie viele Personen waren vollziehbar ausreisepflichtig? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.)
  2. Wie viele Personen sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils monatlich aus den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven freiwillig ausgereist? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.)
  3. Wie viele Personen sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) aus den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven abgeschoben worden? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.)
  4. Wie viele Personen sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) nach Feststellung der Ausreisepflicht aus den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven innerhalb Deutschlands verzogen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.)
  5. Wie viele Personen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven haben in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) nach der Feststellung der Ausreisepflicht gegen diese Klage erhoben? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.)
  6. Wie vielen Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Duldungsstatus sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) straffällig gewesen? Wie viele Personen waren hierbei jeweils einmal, zweimal, zwei bis fünf Mal oder mehr als fünf Mal straffällig? (Bitte aufschlüsseln nach Personen unter 18 Jahren und Personen über 18 Jahren sowie nach Männern und Frauen.)
  7. Wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Duldungsstatus wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich)
    1. zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt?
    2. zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt?
    3. zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt?
    4. zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren verurteilt?
    5. zu einer Freiheitsstrafe von zwei bis zu drei Jahren verurteilt?
    6. zu einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren verurteilt?

(Bitte jeweils aufschlüsseln nach Personen unter 18 Jahren und Personen über 18 Jahren sowie nach Männern und Frauen.)

  1. Wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel oder Duldungsstatus sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) wegen mehrfacher Straffälligkeit
    1. zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden?
    2. zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden?
    3. zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt worden?
    4. zu einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren verurteilt worden?
    5. zu einer Freiheitsstrafe von zwei bis zu drei Jahren verurteilt worden?
    6. zu einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren verurteilt worden?

(Bitte jeweils aufschlüsseln nach Personen unter 18 Jahren und Personen über 18 Jahren sowie nach Männern und Frauen.)

  1. Gegen wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Duldungsstatus wurde in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) erstmalig sowie im Widerholungsfall (bitte Anzahl der vorangegangenen Straffälligkeiten angeben) ein Strafbefehl erlassen? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Personen unter 18 Jahren und Personen über 18 Jahren sowie nach Männern und Frauen.)
  2. Gegen wie viele Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Duldungsstatus war in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (jeweils monatlich) ein Strafverfahren anhängig? Wie viele dieser Verfahren richteten sich jeweils gegen bereits (mehrfach) vorbestrafte Personen? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Personen unter 18 Jahren und Personen über 18 Jahren sowie nach Männern und Frauen.)
  3. Wird geprüft, ob bei (mehrfacher) Straffälligkeit gemäß §§ 53 und 54 Aufenthaltsgesetz ein Ausweisungsinteresse besteht? Wenn ja wie und gegenüber wie vielen Personen bestand in den Jahren 2014, 2015 und 2016 ein solches Ausweisungsinteresse?
  4. Bei wie vielen Personen lagen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 trotz bestehendem Ausweisungsinteresse Abschiebungshindernisse (in welcher Form, bspw. Krankheit, persönliche Gründe, fehlende Ausweisdokumente etc.) vor? (Bitte aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen angeben.)
  5. Gibt es Fälle, in denen vollziehbar ausreisepflichtige straffällige Ausländer trotz Ausweisungsinteresse nach §§ 53 und 54 Aufenthaltsgesetz und ohne Vorliegen jedweder Form von Abschiebungshindernissen weder freiwillig ausgereist oder innerhalb Deutschlands verzogen sind noch abgeschoben wurden? Wenn ja, wieso wurden diese Abschiebungen nicht vollzogen?
  6. Betrachtet der Senat die Einsetzung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe aus Polizei und Ausländerbehörde als Möglichkeit, um die Drogenszene im Bereich des Bahnhofs und der Sielwall-Kreuzung einzudämmen?
  7. Sieht der Senat in der Einsetzung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe aus Polizei und Ausländerbehörde eine Möglichkeit, um straffällig gewordene Ausländer zügiger abzuschieben?
  8. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um (mehrfach) straffällig gewordene Ausländer in Zukunft wirksam abzuschieben?
  9. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um konsequent gegen (mehrfach) straffällig gewordene (unbegleitete) minderjährige Ausländer vorzugehen und die Polizei von diesen Wiederholungstätern zu entlasten?
  10. Wie bewertet der Senat den Erfolg/Misserfolg der bisherigen Strategie im Umgang mit straffällig gewordenen (unbegleiteten) minderjährigen Ausländern, insbesondere im Hinblick auf Serientäter, die erhebliche Ressourcen der Polizei binden?
  11. Sieht es der Senat als Möglichkeit an, (mehrfach) straffällig gewordene (unbegleitete) minderjährige Ausländer nach Vollendung ihrer Volljährigkeit abzuschieben?

 

Peter Zenner, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP