Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Autoposing in Bremen, insbesondere unter Beteiligung von Mietfahrzeugen, zu verhindern?
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit sogenanntem Autoposing stehen (insbesondere illegale Autorennen, Geschwindigkeitsverstöße, illegales Tuning, Ruhestörung, etc.), stellen eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit dar und beeinträchtigen sowohl unbeteiligte Verkehrsteilnehmer als auch Anwohnerinnen und Anwohner.
Auch in Bremen wurde in den vergangenen Jahren eine erhöhte Anzahl entsprechender Vorfälle registriert. Diese umfassen neben illegalen Straßenrennen unter anderem riskante Fahrmanöver, unnötigen Lärm sowie illegales Tuning. Neben Privatfahrzeugen wird laut Medienberichten und Polizeimeldungen zunehmend auch über die Nutzung von Mietwagen oder Carsharing-Fahrzeugen in diesem Zusammenhang berichtet.
Die kurzfristige Verfügbarkeit leistungsstarker Fahrzeuge über entsprechende Anbieter könnte einen zusätzlichen Anreiz darstellen für diese Vergehen. Es stellt sich daher die Frage, in welchem Umfang Mietfahrzeuge an Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Autoposing beteiligt sind und wie das Land Bremen auf die steigenden Fallzahlen in diesem Bereich zu reagieren beabsichtigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Wie viele Fälle von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Autoposing wurden in der Stadtgemeinde Bremen in den Jahren 2020–2025 registriert, aufgeschlüsselt nach Art des jeweiligen Tatbestandes?
- Wie verteilen sich diese Fälle räumlich innerhalb Bremens (z. B. nach Stadtteilen oder besonders betroffenen Straßen)?
- In wie vielen Fällen kam es im Zusammenhang mit illegalen Straßenrennen gemäß §315d StGB zu Unfällen, Personenschäden oder Todesfällen in diesem Zeitraum?
- Welche rechtlichen Maßnahmen (z. B. Beschlagnahmung von Fahrzeugen, Führerscheinentzug) wurden in diesen Fällen ergriffen?
- Wie viele Fahrzeuge wurden im Zusammenhang mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten des Autoposings im Zeitraum von 2020–2025 beschlagnahmt oder eingezogen?
- Wie viele Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden im Zeitraum von 2020–2025 im Zusammenhang mit Autoposing eingeleitet und wie viele davon führten zu strafrechtlichen Maßnahmen, jeweils differenziert nach Tatbestand?
- Welche Strafen, bzw. Maßnahmen wurden in diesen Fällen überwiegend verhängt, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Tatbeständen?
- In wie vielen Fällen von Autoposing waren Fahrzeuge beteiligt, die bei Autovermietungen angemietet wurden, unter Angabe der jeweils verwirklichten Tatbestände?
- In wie vielen Fällen handelte es sich bei den beteiligten Fahrzeugen um hochmotorisierte Fahrzeuge aus gewerblichen Vermietungen oder dem Carsharing-Bereich, differenziert nach Tatbestand?
- Welche Maßnahmen hat der Senat bislang ergriffen, um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Autoposing an besonders betroffenen Orten einzudämmen und künftig zu verhindern?
- Gibt es Kooperationen zwischen Behörden und Autovermietungen, um die missbräuchliche Nutzung von Mietfahrzeugen in diesem Kontext zu verhindern?
- Sieht der Senat Handlungsbedarf bei der Regulierung oder Zusammenarbeit mit Fahrzeugvermietern, um die Nutzung von Mietfahrzeugen für entsprechende Verhaltensweisen zu erschweren?
- Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Autovermietungen stärker in Präventionsmaßnahmen einzubeziehen (z. B. Informationspflichten, Sensibilisierung der Kunden, o.Ä.)?
- Wie steht der Senat dazu die Einziehungen von Fahrzeugen zu erleichtern, selbst wenn diese von Mietwagen- oder Carsharing-Anbietern stammen?
- Prüft der Senat zusätzliche präventive Ansätze, etwa verstärkte Verkehrsüberwachung, bauliche Maßnahmen oder Aufklärungskampagnen in diesem Zusammenhang?