Warum wechselt die Hochschule für öffentliche Verwaltung den Zuständigkeitsbereich?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Hochschule für Öffentliche Verwaltung vom Zuständigkeitsbereich des Finanzsenators zum Innensenator wechseln soll (Koalitionsvertrag Zeile 6616). 

  1. Was erhofft man sich von diesem Wechsel? 
  2. Betrifft der geplante Wechsel auch den Studiengang „Steuern und Recht“? 
  3. Wenn ja, was sind die Gründe für einen Wechsel des Studiengangs „Steuern und Recht“?
  4. Wenn ja, sind Änderungen im Hinblick auf den Studiengang „Steuern und Recht“ geplant? 
  5. Darüber hinaus sollen die „die Curricula sollen künftig in einem Kuratorium mit zivilgesellschaftlicher Beteiligung beraten und der Innendeputation vorgelegt werden.“ Was erhofft man sich davon?