Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht beschleunigen – Intensivpädagogische Maßnahmen installieren

Antrag der Fraktion der FDP.

Im Mittelpunkt des Jugendstrafrechts steht, neben der strafrechtlichen Ahndung, auch die Erziehung straffällig gewordener Jugendlicher. Um diesem Kerngedanken Rechnung zu tragen und eine zukünftige positive Wirkung durch erzieherische Maßnahmen aktiv zu begleiten, bedarf es einer konsequenten und zügigen Durchsetzung des Jugendstrafrechts nach Bekanntwerden von Straftaten. Gerade bei Straftaten, die über leichte Verfehlungen hinausgehen, können personelle Mängel und strukturelle Defizite in Organisation und Kooperation nicht hingenommen werden.

Im Sinne der Integration braucht es besonderer Anstrengungen, auch straffällig gewordene unbegleitete minderjährige Jugendliche zügig nach dem Jugendstrafrecht abzuurteilen, sie nicht längerfristig in Untersuchungshaft zu „verwahren“, sondern daneben begleitend oder der Strafe nachfolgend intensivpädagogische Maßnahmen im Einzelfall zu unterzeichnen.

Mit dem 3. Sofortprogramm zur Flüchtlingskrise hat der Senat indes den Rahmen geschaffen, durch den Zustrom von Flüchtlingen überlastete Verwaltungsbereiche auch personell zu entlasten. Ein Teil der mit diesem Sofortprogramm von der Bürgerschaft bewilligten 300 Vollzeiteinheiten muss daher nun auch in den Bereichen der Jugendämter, Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft und Gerichten eingesetzt werden. Nicht allein die schnelle Abarbeitung von Asylanträgen und die zügige dauerhafte Unterbringung stehen im Fokus der Aufga- benwahrnehmung. Auch die Integration und die Durchsetzung geltenden Rechts bei Zuwiderhandlungen müssen Prioritäten werden.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) stellt fest:

Um bei straffällig gewordenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Wiederholungstaten oder eine Karriere in der Kriminalität zu verhindern, ist eine zügige Aburteilung nach begangenen Straftaten und im Einzelfall eine intensivpädagogische Betreuung wichtig, auch um dem erzieherischen Charakter des Jugendstrafrechts zu genügen.

Deswegen fordert die Bremische Bürgerschaft (Landtag) den Senat auf, bis spätestens zum 31.03.2016

  1. mitzuteilen, ob und wie sich der Zuwachs an Flüchtlingen auf die Dauer von Verfahren nach dem Jugendstrafrecht ausgewirkt hat,
  2. zu prüfen, wie viele der bewilligten Stellen aus dem 3. Sofortprogramm zur Bewältigung der Flüchtlingskrise zusätzlich zu Polizei, Jugendbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichten verlagert werden können und müssen, um eine zügige Aburteilung nach begangenen Straftaten und im Einzelfall eine intensivpädagogische Betreuung zu gewährleisten und
  3. ein Konzept vorzulegen, mit dem kurzfristig eine Beschleunigung und Verbesserung der Verfahren nach dem Jugendstrafrecht erzielt werden kann.

    Peter Zenner, Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Antrag auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft