Freien Handel stärken – Chancen für Bremen nutzen!

Antrag der Fraktion der FDP.

Der Handel spielt für Bremen traditionell eine entscheidende Rolle. Unter dem Motto „Buten un Binnen, Wagen un Winnen“ waren Bremer Kaufleute über Jahrhunderte erfolgreich auf dem deutschen, europäischen und weltweiten Markt tätig. Besonders floriert hat Bremen durch die Mitgliedschaft im Freihandelsbündnis der Hanse. Eine Reihe von Bauten in Bremen zeugen von dem Reichtum, den die Stadt und viele ihrer Bewohner durch den freien Handel erworben haben.

Für die heutige Bremer Wirtschaft ist der internationale Handel immer noch ein wichtiger Baustein. Bremens Exportquote liegt bei etwa 51 Prozent. Damit wird jeder zweite Euro des Landes Bremen im Ausland verdient. Bremen exportierte im Jahr 2014 Waren im Wert von etwa 17 Milliarden Euro in das Ausland. Davon wurden Waren im Wert von ungefähr 2,4 Milliarden Euro in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) exportiert. Hauptexportgut ist dabei das Automobil, welches mehr als 70 Prozent des Warenwertes ausmacht.

Das derzeit zwischen Europäischer Union und den USA verhandelte Freihandelsabkommen, das Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), bietet die Chance, Exporte in die USA zu erhöhen und damit die bremische Wirtschaft und die bremischen Häfen zu stärken.

Deutschlandweit rechnen Studien mit über 100.000 neuen Arbeitsplätzen und positive Wirkungen auf das Brutto-Inlands-Produkt von bis zu einem halben Prozent in zehn Jahren. Nach Angaben des SPD-geführten Bundeswirtschaftsministeriums würden deutsche Unternehmen durch den vollständigen Abbau aller Zölle Milliarden sparen. Dazu kommt ein Bürokratieabbau durch einfachere Abstimmung bei Zulassungs-, Kontroll- und Prüfverfahren. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die oft familiengeführt sind, profitieren vom Bürokratieabbau, da für sie eine doppelte Zertifizierung und Prüfung oft unwirtschaftlich ist.

Ein großer Kritikpunkt an dem Freihandelsabkommen ist die befürchtete Absenkung von Verbraucherschutzstandards. Dieses wurde insbesondere im Bereich der Lebensmittel durch das Chlorhühnchen symbolisiert. Dieses hat sich als sachlich falsch herausgestellt. Experten des Bundesinstituts für Risikobewertung fordern heute schon die Chlorierung von Hähnchen zur Reduzierung von Salmonellen auch in Deutschland. In der Diskussion wird oft verkannt, dass viele Standards in den USA strenger sind. Die manipulierten Abgaswerte von Volkswagen sind schließlich in den USA entdeckt worden, nicht in Deutschland. Einigt sich die Europäische Union mit den Vereinigten Staaten, werden hohe Standards gesetzt, die weltweit zum Maßstab werden. Wichtig dabei ist, dass es zu keiner wesentlichen Absenkung deutscher und europäischer Verbraucherstandards kommt.

Weiterhin wird von vielen Bürgern eine Einschränkung der demokratischen Entscheidungsmöglichkeiten befürchtet. Hintergrund ist, dass der Investorenschutz auch Teil des Abkommens werden soll. Investorenschutzabkommen sind gängige Praxis im internationalen Handel. Die Bundesrepublik Deutschland hat über 100 gleichartige Abkommen mit anderen Staaten unterzeichnet. Sie stellen sicher, dass ausländische Unternehmen eine unabhängige Instanz haben, um ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Insbesondere in Ländern mit einem weniger stark ausgeprägten Rechtsstaat stellen die Abkommen sicher, dass Investoren nicht Opfer von politischer Willkür werden.

Die bisherige Bilanz der Schiedsgerichte ist für Deutschland eher positiv. Während gegen Deutschland weniger als fünf Mal geklagt wurde, haben deutsche Unternehmen über 40-mal gegen andere Staaten geklagt. Es ist also auch nicht in Zukunft davon auszugehen, dass die Klagen gegen Deutschland zunehmen werden. Gleichwohl ist eine Verbesserung der Transparenz geboten. Schiedsgerichte sollten zukünftig öffentlich tagen und ausschließlich aus staatlich bestellten Richtern gebildet werden. So ist gewährleistet, dass Schiedsgerichte die notwendige Legitimation bekommen.

Befürchtungen, es werde undemokratisch und intransparent entschieden, sind ebenfalls nicht eingetroffen. Es liegt in der Natur der Sache derartig komplexer und mühevoller Ver- handlungen, dass sie unter Ausschluss der allgemeinen Öffentlichkeit geführt werden. So wird sichergestellt, dass die Abwägung der Interessen der einzelnen Verhandlungspartner vertrauensvoll geschieht, wie Arbeitnehmer das von ihren Gehaltsverhandlungen her kennen. Trotzdem werden von der EU-Kommission weitreichende Informationen zu den Ver- handlungsmandaten der EU und zum Stand der Verhandlungen veröffentlicht. Die Bundesregierung und alle Bundestagsabgeordneten haben zudem Zugriff auf weitergehende Doku- mente. Ganz davon abgesehen, sind die Zustimmung des Europäischen Parlamentes und der nationalen Parlamente erforderlich. Von einem undemokratischen Verfahren kann daher keine Rede sein.

Für das Land Bremen ist das Freihandelsabkommen eine riesige Chance. Mit seiner exportorientierten Wirtschaft kann TTIP für Bremen einen spürbaren Wachstumsschub bedeuten. Der Abbau von Handelshemmnissen und die Vereinheitlichung von Standards sind daher eine große Chance.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

  1. Sich für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zwischen EU-Kommission und den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Freihandelsabkommen einzusetzen,
  2. sich bei der Europäischen Kommission für die Beibehaltung etablierter Verbraucherschutzstandards einzusetzen,

3. und sich dafür einzusetzen, dass bei den Schiedsgerichten sichergestellt wird, dass diese aus staatlich bestellten Richtern gebildet werden, öffentlich tagen und offensichtlich unbegründete Klagen gar nicht erst zulassen.

Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Antrag auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft