Vermisste Kinder, Kindesentziehungen und mögliche Entführungen – Wie ist die Lage in Bremen?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Nach Angaben des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2025 bundesweit 19.253 Vermisstenfälle von Kindern registriert. Von diesen Fällen konnte der überwiegend größte Anteil (18.509 Fälle) innerhalb kurzer Zeit aufgeklärt werden. Dies entspricht einer Quote von 96,5%. Dennoch bleiben damit viele Fälle ungeklärt. Zum 01.05.2026 gab das Bundeskriminalamt (BKA) an, dass etwa 1933 Kinder als vermisst gemeldet waren. Dies ist ein Anstieg zum Vorjahr von über 100 Kindern, die als vermisst gelten. In diesen 1933 Fällen sind auch Kinder mitenthalten, die bereits über Jahre als verschwunden gelten und nicht gefunden wurden. Diese Fälle klären sich meistens innerhalb kurzer Zeit auf und die Kinder sind nicht geschädigt worden. Dennoch verdeutlichen diese Zahlen, dass es eine beträchtliche Zahl offener Vermisstenfälle gibt. Kinder und Jugendliche gehören zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen unserer Gesellschaft. Wenn ein Kind vermisst wird oder der Verdacht einer Kindesentziehung beziehungsweise Entführung besteht, stellt dies für die betroffenen Familien und die zuständigen Behörden eine besondere Belastung dar. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Nach Angaben des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2025 bundesweit 19.253 Vermisstenfälle von Kindern registriert. Von diesen Fällen konnte der überwiegend größte Anteil (18.509 Fälle) innerhalb kurzer Zeit aufgeklärt werden. Dies entspricht einer Quote von 96,5%. Dennoch bleiben damit viele Fälle ungeklärt. Zum 01.05.2026 gab das Bundeskriminalamt (BKA) an, dass etwa 1933 Kinder als vermisst gemeldet waren. Dies ist ein Anstieg zum Vorjahr von über 100 Kindern, die als vermisst gelten. In diesen 1933 Fällen sind auch Kinder mitenthalten, die bereits über Jahre als verschwunden gelten und nicht gefunden wurden. Diese Fälle klären sich meistens innerhalb kurzer Zeit auf und die Kinder sind nicht geschädigt worden. Dennoch verdeutlichen diese Zahlen, dass es eine beträchtliche Zahl offener Vermisstenfälle gibt. Kinder und Jugendliche gehören zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen unserer Gesellschaft. Wenn ein Kind vermisst wird oder der Verdacht einer Kindesentziehung beziehungsweise Entführung besteht, stellt dies für die betroffenen Familien und die zuständigen Behörden eine besondere Belastung dar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden in Bremen in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils als vermisst gemeldet? Bitte auflisten nach:
    a. Geschlecht
    b. Altersgruppen
  2. Wie viele Vermisstenmeldungen betrafen die gleiche Person?
  3. Wie viele Vermisstenfälle von Kindern und Jugendlichen konnten in den Jahren 2020 bis 2025 innerhalb folgender Zeiträume aufgeklärt werden:
    a. Innerhalb von 24 Stunden
    b. Innerhalb einer Woche
    c. Innerhalb eines Monats
    d. Innerhalb von drei Monaten
    e. Nach mehr als drei Monaten
  4. Wie viele Kinder und Jugendliche gelten derzeit in Bremen als vermisst?
  5. Wie viele dieser Fälle sind offen länger als:
    a. Ein Jahr;
    b. Fünf Jahre?
  6. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die häufigsten Ursachen für das Verschwinden von Kindern und Jugendlichen vor?
  7. Wie viele Fälle standen im Zusammenhang mit:
    a. Eigenständiges Entfernen aus dem Elternhaus oder einer Einrichtung;
    b. Familiäre Konflikte;
    c. Konflikte im Bereich der Jugendhilfe;
    d. Mögliche Straftaten;
    e. Sonstige Ursachen?
  8. Wie viele Vermisstenfälle von Minderjährigen wurden in den Jahren 2020 bis 2025 aufgrund einer möglichen akuten Gefährdung für Leib und Leben eingestuft?
  9. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Kindesentziehung (§ 235 StGB) wurden im Land Bremen in den Jahren 2020 bis 2025 eingeleitet?
  10. Bei wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Anklage beziehungsweise zu einer rechtskräftigen Verurteilung?
  11. Welche Merkmale sind über die Täterstruktur bekannt?
    a. Altersgruppe;
    b. Geschlecht;
    c. Staatsangehörigkeit?
  12. Wie viele Kinder sind nach einem solchen Fall wieder zurück in Deutschland?
  13. Wie viele von diesen Kindern befinden sich immer noch im Ausland?
  14. Welche besonderen Maßnahmen und Instrumente stehen den Bremer Sicherheitsbehörden bei der Suche nach vermissten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung?
  15. Nach welchen Kriterien wird bewertet, ob bei einem vermissten Kind eine besondere Gefahrenlage vorliegt?
  16. Welche Behörden und Einrichtungen sind bei Vermisstenfällen von Kindern und Jugendlichen beteiligt und wie erfolgt deren Zusammenarbeit?
  17. Sieht der Senat Verbesserungsbedarf bei der Erfassung, Bearbeitung oder öffentlichen Kommunikation von Vermisstenfällen von Kindern und Jugendlichen? Wenn ja, welchen?