Stadt am Fluss: Bremens Potenziale für naturnahe Flussschwimmbäder nutzen

Antrag der Fraktion der FDP.

Fluss- und Meeresschwimmbäder erfreuen sich in europäischen Städten zunehmender Beliebtheit. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um offene Badestellen an Stränden und Ufern, sondern um Schwimmbäder, die das natürliche Wasser von Seen, Flüssen oder dem Meer nutzen, aber durch eine bauliche Konstruktion – wie ein schwimmendes Bassin oder eine Kastenkonstruktion – vom natürlichen Fließgewässer abgetrennt sind. Damit wird das sichere Schwimmen in natürlichen Gewässern ermöglicht. So könnte auch die Weser, welche als Bundeswasserstraße Schiffsverkehr aufnimmt und als tidenbeeinflusster Fluss mit gefährlichen Strömungen ein besonders herausforderndes Gewässer darstellt, für den Schwimmsport erschlossen werden.

In skandinavischen Städten wie Kopenhagen, Aarhus oder Stockholm sind solche Bäder inzwischen zentrale Orte der städtischen Identität, Begegnung und Naherholung. Bremen als „Stadt am Fluss“ besitzt mit der Weser ein enormes, bisher ungenutztes Potenzial für eine solche urbane Freiraumgestaltung. Fluss- und Meeresschwimmbäder bieten vor allem in den Sommermonaten eine attraktive, klimafreundliche Alternative zu energieintensiven Hallenbädern und entlasten bestehende Freizeiteinrichtungen.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,

  1. Ein Konzept für die Errichtung von naturnahen Flussschwimmbädern in der Weser bzw. an geeigneten Nebenarmen und Hafenbecken im Bremer Stadtgebiet (z. B. Kleine Weser, Überseestadt) zu entwickeln,
  2. Grundsätzlich geeignete Standorte in Bremen für die Errichtung und den Betrieb eines sicheren, naturnahen Flussschwimmbads zu identifizieren und auf ihre Machbarkeit hinsichtlich der verschiedenen Rahmenbedingungen (z.B. Wasserqualität, Naturschutz, Badesicherheit, Schifffahrt, Küsten-, Hochwasser- und Deichschutz, Bebauung und weitere Nutzung) zu prüfen,
  3. Einen Ideenwettbewerb für die Entwicklung von öffentlichen Flussschwimmbädern in Bremen auszuschreiben, um innovative und umsetzbare Konzepte an den verschiedenen Orten zu finden,
  4. Entsprechende Realisierungsvorschläge für potenzielle Standorte zu erstellen und dabei die Öffentlichkeit, die betroffenen Beiräte und weiteren Akteure frühzeitig in den Gestaltungs- und Planungsprozess einzubeziehen,
  5. Bei den Planungen die Expertise anderer Städte, die bereits Meeres- oder Flussschwimmbäder erfolgreich nutzen, einzubeziehen,
  6. Bei der Planung und Ausgestaltung der Flusschwimmbäder sicherzustellen, dass neben der öffentlichen Freizeitnutzung auch die Anforderungen des organisierten Sports berücksichtigt werden und die Anlagen Bremer Schwimm- und Wassersportvereinen für Training, Wettkampf und Wassersportveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden können,
  7. Flussschwimmbäder dabei nicht nur als reine Badeanstalt zu entwickeln, sondern darüber hinaus als Instrument zur Bereicherung von Quartieren und der Weserufer in die weitere städtebauliche Entwicklung einzubinden,
  8. Eine Kosteneinschätzung für die Einrichtung und den Betrieb an den potenziellen Standorten einzuholen,
  9. Als Finanzierungs- und Betreibermodelle sowohl öffentliche Betreiber wie die Bremer Bäder GmbH als auch private Anbieter in Betracht zu ziehen,
  10. Der Bürgerschaft innerhalb von sechs Monaten über den Zwischenstand und folgend fortlaufend über den weiteren Fortschritt zu berichten.