Verfahren zu COVID-19-Impfungen von Zeitarbeitskräften

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Die knappe Verfügbarkeit des Covid-19-Impfstoffs führt dazu, dass der Zugang derzeit nur nach Prioritäten geordnet möglich ist. Zugang haben derzeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom Covid-19-Virus durch ihre Tätigkeit besonders gefährdet sind.

Gerade in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern viele Zeitarbeitskräfte werden viele Zeitarbeitskräfte eingesetzt. Sie tragen dieselben Risiken wie festangestellte Arbeitskräfte dieser Einrichtungen und haben nach der Impfreihenfolge dieselbe Priorität. Dennoch gibt es im Land Bremen keine einheitliche Lösung für ein geregeltes Verfahren der Covid-19-Impfung von Zeitarbeitskräften.

Obwohl Zeitarbeiternehmerinnen und -arbeitnehmer aus dem Pflegebereich nach Impfreihenfolge häufig der Priorität eins (höchste Priorität) zugeordnet werden können, sind nach Angaben von Betroffenen viele noch nicht geimpft. Gleichzeitig wird aber in anderen Bereichen bereits dazu übergegangen Personen aus der Priorität zwei (hohe Priorität) zu impfen. 

Zudem können die Einrichtungen nur dann zuständig sein, wenn die Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sich für eine längere Zeitspanne in der Einrichtung aufhalten. Das ist aufgrund der Besonderheit der Zeitarbeit häufig jedoch nicht der Fall.

Aus den genannten Gründen und zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Bewohner von Pflegeeinrichtungen und den Patienten in den Krankenhäusern sind die Impforganisation und ein einheitliches und transparentes Verfahren seitens der Gemeinden Bremen und Bremerhaven nötig 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer gehören im Land Bremen nach Impfreihenfolge der Priorität eins und wie viele der Priorität zwei an und wie viele dieser Arbeitnehmer haben eine Erst- und wie viele haben bereits eine Zweitimpfung erhalten? Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben.
  2. In welchem Umfang werden seit Beginn der Impfkampagne in Bremen Zeitarbeitskräfte aus welchen Berufsgruppen geimpft? Bitte Anzahl geimpfter Zeitarbeitskräfte pro Woche aufgeschlüsselt nach Berufsgruppe und Erst- und Zweitimpfung angeben.
  3. Welche Verfahren zu Umgang, Berücksichtigung und Organisationen von Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, die nach Impfreihenfolge der Priorität eins und zwei zugeordnet werden, werden seit wann jeweils in welcher Form angewendet und inwiefern werden die Zeitarbeitsunternehmen davon auf welchen Wegen in Kenntnis gesetzt? 
  4. Über welche Stelle wird die Impfung von Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, die der Priorität eins und zwei angehören gesteuert, sofern die Impfung nicht durch die Einrichtungen vorgenommen werden können, weil die Besonderheiten der Zeitarbeit (wie beispielsweise der tägliche Wechsel des Einsatzortes) dies nicht zulassen oder die Einrichtungen bereits durchgeimpft sind und keine weiteren Impftermine erhalten?
  5. Wie wird für Zeitarbeitskräfte die Zweitimpfung sichergestellt und beispielsweise berücksichtigt, dass sich der Einsatzort in der Zwischenzeit geändert haben kann?
  6. Inwiefern hat der Senat Kenntnis von Fällen, bei denen sich Zeitarbeitskräfte in den Einrichtungen nicht impfen lassen konnten und welche Hilfestellungen erhalten die Zeitarbeitgeber, um ihre Angestellten, die einen Anspruch haben impfen zu lassen? 
  7. Wie wird mit Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern verfahren, die derzeit keinen Einsatzort haben, weil sie sich zum Beispiel in Elternzeit befinden oder krankgeschrieben sind und wie wird mit Arbeitskräften in denselben Situationen mit festangestellten Arbeitsverhältnissen in den Einrichtungen verfahren?
  8. Wie bewertet der Senat Umgang, Berücksichtigung und Organisation der Impfungen von Zeitarbeitskräften, die in der Impfreihenfolge den Prioritäten eins und zwei zugeordnet werden können?
  9. Wie soll mit Zeitarbeitskräften zukünftig verfahren werden, wenn die Impfkampagne weiter voranschreitet und Zeitarbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen aus den Impf-Prioritäten drei und vier an der Reihe berücksichtigt werden müssen?
  10. Inwiefern können die Betriebsärzte, mit denen die Zeitarbeitsunternehmen zusammenarbeiten in die Organisation der Impfung von Zeitarbeitskräften einbezogen werden, um die Angestellten dieser Unternehmen angemessen zu berücksichtigen und dabei gleichzeitig die Impfreihenfolge sicherzustellen?