Ungerecht und wirkungslos – Hundesteuer endlich abschaffen!

Antrag der Fraktion der FDP. 

Ein Hund ist für viele Bremerinnen und Bremer ein treuer Begleiter in allen Lebenslagen und fördert die aktive Bewegung der Hundebesitzer an der frischen Luft. Der heilenden Wirkung des „besten Freund des Menschen“ für einsame oder kranke Menschen wird in unterschiedlichen Projekten Rechnung getragen. Dieser offensichtliche Nutzen wird jedoch von der in der Gemeinde Bremen erhobenen Steuer für das Halten von Hunden konterkariert.

Mit einem Anteil von unter einem Prozent am Steueraufkommen der Gemeinde Bremen ist die fiskalische Bedeutung der Hundesteuer verschwindend gering. Dem äußerst geringen Steueraufkommen auf der einen Seite steht zudem ein hoher bürokratischer Aufwand für Erhebung und Kontrolle dieser Steuer gegenüber, welcher zusätzliche Verwaltungskraft bindet. Da sie als Steuer unter das Gesamtdeckungsprinzip fällt, stehen ihr zudem keine konkreten Leistungsangebote der Kommune, wie etwa die Schaffung von Freilaufflächen, gegenüber. Vielmehr wird sie zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt. Die Hundebesitzer werden somit ohne spürbare Gegenleistung für die Aufbesserung der kommunalen Einnahmen zur Kasse gebeten.

Bagatellsteuern, unter die auch die Hundesteuer fällt, wurden auf Bundesebene weitgehend abgeschafft. Auch auf Landes- und kommunaler Ebene sollten sie gänzlich auf den Prüfstand gestellt werden.

Die Hundesteuer leistet in der heutigen Zeit weder einen finanz- noch einen ordnungspolitischen Beitrag und ist damit wirkungslos. Sie ist daher abzuschaffen.

Neben der sozialen Ungerechtigkeit, die eine solche Steuer mit sich bringt, ist die Erhebung gegenüber allen anderen Arten der Tierhaltung ungerecht. Sie diskriminiert einseitig Hundebesitzer. Entstehende Kosten für die Gesellschaft, beispielsweise durch freilaufende Katzen, werden nicht besteuert. Der Aufwand, der dabei für alle Beteiligten mit der Steuer verbunden ist, ist viel zu hoch und übersteigt den eigentlichen Nutzen.

Betrachtet man die Hundesteuer im deutschlandweiten Vergleich, unterscheidet sich der Steuersatz von Kommune zu Kommune teils deutlich. In der Gemeinde Bremen liegt er derzeit bei 150 Euro pro Kalenderjahr (vgl. § 5 Bremisches Hundesteuergesetz) und ist damit im Vergleich mit den Umlandsgemeinden sehr hoch. Beispielsweise zahlen die Bürgerinnen und Bürger für den ersten Hund in Oyten 26 Euro, in Achim für den ersten Hund 48 Euro und in Syke für jeden Hund 60 Euro. Auch im deutschlandweiten Vergleich liegt der Hundesteuersatz in Bremen sehr hoch. Der Wunsch, sich einen Hund anzuschaffen, darf nicht vom Wohnort abhängig sein. Andere Staaten erheben flächendeckend keine Steuer mehr. In der Vergangenheit wurde bereits in einigen wenigen Kommunen in Deutschland die Hundesteuer abgeschafft. Bremen könnte sich den Vorreitern anschließen und mit einem Signal an die gesamte Bundesrepublik als erste Großstadt diese Steuer abschaffen.

Es wird deutlich, dass die Erhebung der Steuer für das Halten von Hunden aus vielerlei Blickwinkel ungerecht und steuerlich sowie ordnungspolitisch wirkungslos ist. Daher ist es an der Zeit, die Hundesteuer endlich abzuschaffen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit geleistet.

 

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Ortsgesetz zur Aufhebung des Hundesteuergesetzes

Der Senat verkündet das nachstehende von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz:

Artikel 1

Das Hundesteuergesetz in der Fassung vom 17. Dezember 1984 (Brem.GBl. 1985, 3), zuletzt §§ 5, 8, 13 und 13a geändert durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 29. September 2015 (Brem.GBl. S. 454), wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieses Ortsgesetz tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Begründung

Zu Artikel 1

Artikel 1 regelt die Aufhebung des Hundesteuergesetzes.

Zu Artikel 2

Zur Rechts- und Haushaltssicherheit tritt das Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft.