Überlastungsanzeige als Hilferuf: Steigt auch in Bremen die Zahl der Überlastungsanzeigen durch Lehrerinnen und Lehrer?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Lehrerinnen und Lehrer sind nach eigenen Aussagen einem wachsenden Leistungs-, Anforderungs- und Verantwortungsdruck ausgesetzt. Nicht selten äußern sie in Gesprächen die Befürchtung, dass es zu Sach- und Personenschäden kommen könnte und fürchten arbeits-, straf- und zivilrechtliche Konsequenten. Eine Überlastungsanzeige (auch Gefährdungsanzeige oder Gefahrenanzeige) bietet den oft lange am Limit arbeitenden Personen die Möglichkeit, öffentlich auf die identifizierte Gefahren- und Belastungssituation aufmerksam zu machen und, auch das ist wichtig, sich von Haftungsansprüchen zu entlasten. Sie soll den Arbeitgeber aber auch deutlich auf die Gefahrensituation hinweisen und im Idealfall zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen. Dabei geht es nicht – wie das Wort Überlastungsanzeige suggerieren mag – um mangelnde Leistungsfähigkeit oder eine allgemeine Überforderung, sondern um nicht länger zumutbare Arbeitsbedingungen. Eine Überlastungsanzeige ist in der Regel die Ultima Ratio nach einer langen Phase des Aushaltens belastender Arbeitsbedingungen.

Schon im letzten Jahr rief die GEW Schleswig-Holstein die Lehrerinnen und Lehrer im Land auf, in ihren Kollegien Überlastungsanzeigen zu verabschieden, um so auf die steigenden Belastungen und Anforderungen im Schulalltag hinzuweisen. Die GEW Niedersachsen unterstützt ebenfalls die Klagen von Lehrerinnen und Lehrern wegen zu hoher Belastungen, entsprechende Fälle wurden letztlich vor den Verwaltungsgerichten in Osnabrück und Hannover verhandelt.

Wir fragen den Senat:

Lehrerinnen und Lehrer sind nach eigenen Aussagen einem wachsenden Leistungs-, Anforderungs- und Verantwortungsdruck ausgesetzt. Nicht selten äußern sie in Gesprächen die Befürchtung, dass es zu Sach- und Personenschäden kommen könnte und fürchten arbeits-, straf- und zivilrechtliche Konsequenten. Eine Überlastungsanzeige (auch Gefährdungsanzeige oder Gefahrenanzeige) bietet den oft lange am Limit arbeitenden Personen die Möglichkeit, öffentlich auf die identifizierte Gefahren- und Belastungssituation aufmerksam zu machen und, auch das ist wichtig, sich von Haftungsansprüchen zu entlasten. Sie soll den Arbeitgeber aber auch deutlich auf die Gefahrensituation hinweisen und im Idealfall zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen. Dabei geht es nicht – wie das Wort Überlastungsanzeige suggerieren mag – um mangelnde Leistungsfähigkeit oder eine allgemeine Überforderung, sondern um nicht länger zumutbare Arbeitsbedingungen. Eine Überlastungsanzeige ist in der Regel die Ultima Ratio nach einer langen Phase des Aushaltens belastender Arbeitsbedingungen.

Schon im letzten Jahr rief die GEW Schleswig-Holstein die Lehrerinnen und Lehrer im Land auf, in ihren Kollegien Überlastungsanzeigen zu verabschieden, um so auf die steigenden Belastungen und Anforderungen im Schulalltag hinzuweisen. Die GEW Niedersachsen unterstützt ebenfalls die Klagen von Lehrerinnen und Lehrern wegen zu hoher Belastungen, entsprechende Fälle wurden letztlich vor den Verwaltungsgerichten in Osnabrück und Hannover verhandelt.

Wir fragen den Senat:

  1. Wie viele Schulleiter und Schulleiterinnen bzw. stellvertretende Schulleiter und Schulleiterinnen in Bremen stellten in den letzten fünf Jahren eine Überlastungsanzeige (bitte jährlich und nach Schulstandort aufschlüsseln)?
  2. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer der Stadt Bremen stellten in den letzten fünf Jahren eine Überlastungsanzeige (bitte jährlich und nach Schulstandort aufschlüsseln)?
  3. Werden Überlastungsanzeigen von verbeamteten und angestellten Lehrkräften sowie den Schulleitungen und anderen an Schule tätigen Berufsgruppen statistisch erfasst? Wenn ja, in welcher Form und wenn nicht, aus welchen Gründen geschieht diese Erfassung nicht?
  4. In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis des Senats entsprechende Anzeigen statistisch erfasst und ausgewertet?
  5. Welche Informationen liegen dem Senat über die Entwicklung der Fallzahlen von Überlastungsanzeigen in Bremen vor und wie verhält sich diese Entwicklung zum Bundestrend?
  6. Welche Ursachen sind dem Senat für das Anzeigen von Überlastungen durch die oben genannten Personengruppen bekannt?
  7. Welche vorbeugenden Maßnahmen der Gesundheitsprävention und der kritischen Arbeitsplatzevaluation stehen den genannten Berufsgruppen im Schulbereich offen, um einer Überlastung vorzubeugen und Fehlentwicklungen rechtzeitig zu identifizieren?
  8. Wie werden die genannten Personengruppen über entsprechende Maßnahmen informiert und wie häufig werden sie in Anspruch genommen?
  9. In welcher Form erfolgt bei den genannten Berufsgruppen die Arbeitszeiterfassung und wie stellt der Senat sicher, dass die vereinbarten Arbeitszeiten nicht überschritten werden?
  10. Welche Dienstvereinbarungen gibt es seitens der Senatorin für Kinder und Bildung mit welchen Berufsgruppen für den Umgang mit Überlastungsanzeigen an öffentlichen Schulen?
  11. In welcher Form reagieren die Senatorin für Kinder und Bildung und die Schulaufsicht auf eingegangene Überlastungsanzeigen und können sich die Betroffenen auf einen standardisierten Umgang mit ihren Anzeigen verlassen, in welcher Form erhalten sie Antwort, wo ist das Verfahren nach Eingang einer Überlastungsanzeige beschrieben und hinterlegt und wie viele dieser Verfahren sind in den letzten fünf Jahren vollständig durchlaufen worden?
  12. Mit welchen Konzepten werden mögliche Überlastungsquellen im Schulalltag vorbeugend identifiziert?
  13. Welche Ansprechpartner haben die genannten Personengruppen aus dem System Schule in kritischen Situationen, um Hilfe zu finden, wenn sich eine überlastende Situation anbahnt und wie oft wurden vergleichbare Situationen von den Lehrerinnen und Lehrern in den letzten fünf Jahren angesprochen?
  14. Welche Formen der langfristigen Begleitung erfährt ein Bildungsstandort bei der Behebung der angezeigten Probleme und wie wird sichergestellt, dass diese nicht nur kurzfristig behoben werden?
  15. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer verließen in den letzten fünf Jahren auf eigenen Wunsch den Schuldienst und welche Gründe wurden wie häufig in den Anträgen auf Entlassung angegeben?
  16. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer ließen sich in den letzten fünf Jahren frühzeitig pensionieren und wie wurde der Wunsch auf Frühpensionierung dabei begründet?
  17. Gibt der aktuelle Krankenstand einen Hinweis darauf, dass sich Lehrerinnen und Lehrer vermehrt Überlastungssituationen ausgesetzt sehen und wenn ja, welche Maßnahmen wurden zur Gesundheitsvorsorge und zur Abmilderung herausfordernder Situation am Arbeitsplatz ergriffen?