Strafvollzug in Bremen: Wie steht es um die Bremer Justizvollzugsanstalten?

Große Anfrage der Fraktion der FDP.

Sachverhalt/Frage/Aktuelle Stunde:

Paragraf 2 des Bremischen Strafvollzugsgesetzes lautet „Der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Er hat die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen.“ Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Justizvollzugsanstalten in Bremen sachlich und personell angemessen ausgestattet sein.

I. Wie ausgelastet sind die Justizvollzugsanstalten?

1. Wie hoch war die Auslastung in den JVAs Bremen und Bremerhaven in den einzelnen Monaten der Jahre 2020, 2021, 2022 und in den bisher vergangenen Monaten des Jahres 2023 (bitte in absoluten Zahlen und Prozent angeben)?

2. Wie viele Plätze waren am 01.10.2023 in den JVAs Bremen und Bremerhaven nicht belegt?

3. Gab es in den Jahren 2020, 2021, 2022 und in den bisher vergangenen Monaten des Jahres 2023 Verzögerungen beim Haftantritt aufgrund einer Überbelegung von Haftanstalten?

4. Wenn ja, in wie vielen Fällen und wie lange dauerten diese Verzögerung (bitte für die jeweils abgefragten Zeiträume die Dauer der Verzögerung für die einzelnen Fälle sowie den Durchschnitt angeben)?

5. Wie viele Haftplätze waren aufgrund von Organisationshaft belegt?

6. Wie viele Haftplätze waren aufgrund von Ersatzfreiheitsstrafen belegt?

7. Mit welchen Entlastungen rechnet der Senat im Bereich der Ersatzfreiheitsstrafen durch das im Juni vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts?

8. Sofern die vorhandenen Haftplätze in Bremen und Bremerhaven nicht ausreichen oder mit einem Anstieg der Strafgefangenen gerechnet wird, welche Maßnahmen plant der Senat, um Abhilfe zu schaffen?

9. In wie vielen Fällen und unter welchen Voraussetzungen wurden Strafgefangene in den Jahren 2020, 2021, 2022 im Rahmen der sogenannten „Weihnachtsamnestie“ entlassen?

II. Gibt es genügend Justizvollzugsbeamt*innen?

1. Wie viele Planstellen gibt es für Justizvollzugsbeamt*innen in den JVAs in Bremen und Bremerhaven?

2. Sind diese Planstellen aktuell vollständig besetzt?

3. Wenn nicht, wie viele Justizvollzugsbeamt*innen arbeiten zurzeit in den Justizvollzugsanstalten in Bremen und Bremerhaven und wie viele Stellen sind jeweils in Bremen und Bremerhaven nicht besetzt?

4. Wie haben sich die Zahlen der Einstellungen bei den Justizvollzugsbeamt*innen in den Jahren 2020 bis 2022 und bisher in 2023 entwickelt?

5. Wie haben sich die Zahlen der Dienstaustritte (beispielsweise durch Pensionierungen) bei Justizvollzugsbeamt*innen in den Jahren 2020 bis 2022 und bisher in 2023 entwickelt?

6. Wie werden sich die Zahlen der Dienstaustritte nach Ansicht des Senats in den nächsten 5 Jahren entwickeln, wird beispielsweise mit einem Anstieg der Pensionierungen gerechnet?

7. Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis von Strafgefangenen zu Justizvollzugsbeamt*innen in Bremen?

8. Wie ist dieses Verhältnis nach Kenntnis des Senats im Vergleich zu den übrigen Bundesländern?

9. Wie viele Überstunden sind derzeit in der Summe bei den Justizvollzugsbeamt*innen angefallen und wie hoch liegt der durchschnittliche Überstundenanfall der Justizvollzugsbeamt*innen?

10. Wie hoch war die Summe der Überstunden durchschnittlich in den Jahren 2020 bis 2022 und wie hoch war der durchschnittliche Überstundenanfall der Justizvollzugsbeamt*innen in diesen Jahren?

11. Wie viele Überstunden wurden in den Jahren 2020 bis 2022 und bisher in 2023 finanziell abgegolten?

12. Gab es seit 2020 Fälle, in denen bei den Justizvollzugsbeamtinnen Resturlaub verfallen ist und wenn ja wie viele Fälle und wie viele Tage (bitte für die jeweiligen Fälle und insgesamt angeben)?

13. Hält es der Senat für notwendig, mehr Personal im Bereich der Justizvollszugsbeamt*innen einzustellen und wenn ja, welche Maßnahmen sind hierfür geplant?

III. Sozialarbeit und medizinische Betreuung, wie ist Bremen aufgestellt?

1. Wie viele Planstellen gibt es für jeweils Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen und Anstaltsärzt*innen in den JVAs in Bremen und Bremerhaven?

2. Sind diese Planstellen aktuell vollständig besetzt?

3. Wenn nicht, wie viele Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen und Anstaltsärzt*innen arbeiten zurzeit in den Justizvollzugsanstalten in Bremen und Bremerhaven und wie viele Stellen sind jeweils in Bremen und Bremerhaven nicht besetzt?

4. Wie haben sich die Zahlen der Einstellungen bei den Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen und Anstaltsärzt*innen in den Jahren 2020 bis 2022 und bisher in 2023 entwickelt?

5. Wie haben sich die Zahlen der Dienstaustritte (beispielsweise durch Pensionierungen) bei Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen und Anstaltsärzt*innen in den Jahren 2020 bis 2022 und bisher in 2023 entwickelt?

6. Wie werden sich die Zahlen der Dienstaustritte nach Ansicht des Senats in den nächsten 5 Jahren entwickeln, wird beispielsweise mit einem Anstieg der Pensionierungen gerechnet?

7. Hält es der Senat für notwendig, mehr Personal im Bereich der Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen und Anstaltsärzt*innen einzustellen und wenn ja, welche Maßnahmen sind hierfür geplant?

IV. Wie gut ist die Ausstattung der Justizvollzugsanstalten?

1. Welche sachliche Ausstattung wird den Justizvollzugsbeamt*innen in Bremen zur Verfügung gestellt?

2. Ist diese nach Ansicht des Senats auf dem Stand der Technik?

3. Wenn nicht, in welchen Bereichen sieht der Senat Verbesserungsbedarfe?

4. Welche Erkenntnisse hat der Senat zur Ausstattung der Justizvollzugsbeamt*innen in anderen Bundesländern, ist diese mit der Bremer Ausstattung vergleichbar?

5. Wie sind die Bremer Justizvollzugsanstalten hinsichtlich der grundsätzlichen instrumentellen Sicherheitsausstattung aufgestellt?

a. Sind Probleme hinsichtlich der technischen Aspekte wie beispielsweise Alarmanlagen oder Videoüberwachungsanlagen bekannt und wenn ja, wie soll diesen begegnet werden?

b. Sind die unter a aufgeführten Anlagen nach Ansicht des Senats auf dem aktuellen Stand der Technik und wenn nicht, wann soll eine Modernisierung erfolgen?

c. Sofern die unter a aufgeführten Anlagen nicht auf dem Stand der Technik sind und keine Modernisierung geplant ist, warum nicht?

6. Wie ist der bauliche Zustand der Justizvollzugsanstalten?

7. Waren in den Jahren 2020, 2021, 2022 und bisher in 2023 Haftplätze aufgrund baulicher Mängel nicht nutzbar und wenn ja, wie viele (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl und durchschnittlicher Dauer der Fälle für die einzelnen Jahre angeben)?

8. Gibt es aktuell Sanierungs- oder Renovierungspläne und wenn ja, mit welchen. Kosten rechnet der Senat?

9. Sind Probleme hinsichtlich sicherheitsrelevanter baulicher Aspekte wie Mauern, Gittern, Welldraht Probleme bekannt und wenn ja, wie soll diesen begegnet werden?

10. Wie hoch liegen die planerischen Kosten für den Ausbau eines Haftplatzes in Bremen?

V. Kosten des Vollzugs

1. Wie hoch sind aktuell die durchschnittlichen Kosten für einen Haftplatz in der Untersuchungshaft?

2. Wie hoch sind aktuell die durchschnittlichen Kosten für einen Platz im Jugendarrest?

3. Wie hoch sind aktuell die durchschnittlichen Kosten für einen Haftplatz in der Jugendhaft?

4. Wie hoch sind aktuell die durchschnittlichen Kosten für einen Haftplatz in der Strafhaft?

5. Wie hoch sind aktuell die durchschnittlichen Kosten für einen Platz in Sicherungsverwahrung?

6. Wie hoch sind nach Kenntnis des Senats die Kosten der unter V Nr. 1 bis 5 abgefragten Plätze in den anderen Bundesländern?

7. Welche Einnahmen erzielt Bremen durchschnittlich pro Jahr durch die Arbeit der Gefangenen?

VI. Digitale Kommunikation der Gefangenen

1. Bis wann soll der im Koalitionsvertrag vorgesehene Internetzugang für alle Gefangenen erreicht werden?

2. Welche Internetseiten beziehungsweise Programme werden nach aktueller Kenntnis den Gefangenen zur Verfügung stehen werden und wie weit ist man hier in der Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern?

3. Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Pilotprojekt im Berliner Frauengefängnis Lichtenberg?

4. Inwieweit ist bereits jetzt die Versendung von E-Mails erlaubt?

5. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Internet-Aktivitäten von Häftlingen mittels illegal beschaffter Kommunikationsmittel?

6. Wie erlangt der Senat generell Kenntnis von illegalen Internetaktivitäten in Bremer Justizvollzugsanstalten?

VII. Vollzugsziel erreicht?

1. Wie hat sich die Rückfallquote der Gefangenen seit 2020 entwickelt?

2. Wie steht Bremen damit nach Kenntnis des Senats im Vergleich zu anderen Bundesländern?

3. Wie viele Gefangene haben in den vergangenen seit 2020 erfolgreich die Möglichkeit der Nachholung eines Schulabschlusses und/oder einer Berufsausbildung genutzt (bitte insgesamt und für die einzelnen Jahre angeben)?

4. Wie viele Gefangene haben in den vergangenen seit 2020 Möglichkeit von Bildungs- und Weiterbildungsangeboten genutzt (bitte insgesamt und für die einzelnen Jahre angeben)?

5. Wie viele dieser Maßnahmen wurden erfolgreich beendet und wie viele wurden abgebrochen (bitte insgesamt und für die einzelnen Jahre angeben)?