Sicherheitsgefühl stärken – Aufklärung von Einbrüchen verbessern!

Antrag der Fraktion der FDP.

Im Jahr 2015 wurden für die Stadtgemeinde Bremen 2.776 Fälle von Wohnungseinbruchsdiebstahl erfasst. Der Schadenswert betrug 7.653.637 Euro. Zugleich wurden lediglich 5,4 Prozent der erfassten Fälle aufgeklärt. Für die Stadtgemeinde Bremerhaven ergibt sich ein ähnliches Bild: Von 768 erfassten Fällen wurden lediglich 67 Fälle aufgeklärt. Der Gesamtschadenswert durch Wohnungseinbruchsdiebstähle betrug 1.980.150 Euro.

Das Eindringen in den persönlichen Lebensbereich führt neben materiellen Verlusten in vielen Fällen bei den Opfern zu einer Traumatisierung und bleibenden Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Laut einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen aus dem Jahr 2014 zogen 9,7 Prozent der Opfer nach einem Einbruch um, weitere 14,8 Pro- zent der Opfer überlegen dies zumindest. Gerade weibliche und jüngere Opfer ziehen nach einem Einbruch besonders häufig um. Da es sich bei Wohnungseinbrüchen um schwerwie- gende Straftaten und einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre der Opfer handelt, muss der Staat die Bürger hier besser schützen.

Den Bekundungen des Senats, dass die Polizei Bremen „einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls“ (vgl. Drs. 19/388) lege, müssen nun Taten folgen. Denn während sich die Zahl der erfassten Fälle seit 2011 auf demselben Niveau bewegt, hat sich die Aufklärungsquote nahezu halbiert. Gleiches gilt für Bremerhaven: Hier hat sich die Aufklärungsquote um 44 Prozent reduziert bei einer Steigerung der Fallzahlen von 17 Prozent. Gesicherte DNA-Spuren werden im Durchschnitt erst nach drei bis vier Monaten im Labor analysiert. Formspuren, wie Werkzeug-, Schuh-, Reifen- oder Handschuhspuren, werden sogar erst nach bis zu 18 Monaten kriminaltechnisch untersucht. Dies macht deutlich, dass die Ermittlungsarbeit der Polizei massiv unter der mangelnden personellen Ausstattung leidet. Auch in diesem Jahr wird die Zahl der tatsächlich verfügbaren Vollzugskräfte um ca. 70 VZE unter der vom Senat beschlossenen, aber letztlich nicht ausreichenden Zielzahl von 2.540 Polizisten liegen. Insbesondere kriminellen Banden und einem aufkommenden Einbruchstourismus kann die Polizei somit nicht wirksam entgegentreten.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
  1. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) sieht in der Bekämpfung von Wohnungseinbruchsdiebstahl, der ein massives Eindringen in den persönlichen Lebensbereich von Opfern darstellt, einen Schwerpunkt der Arbeit der Polizei in Bremen und Bremerhaven.
  1. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hält eine Aufklärungsquote von 5,4 Prozent in Bremen und 8,7 Prozent in Bremerhaven für zu gering und mahnt an, dass diese in Zukunft dringend gesteigert werden muss, um das Sicherheitsgefühl der Bremerinnen und Bremer zu stärken.
  2. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) regt an, dass die Polizei Bremen eine Sonderermittlungsgruppe Einbruchkriminalität, zunächst für die befristete Dauer von 3 Jahren, einrichtet.
  3. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hält

a. die Erhöhung der Zielzahl auf mindestens 2.600 VZE bei der Polizei Bremen für dringend notwendig;
b. die Erhöhung der Zielzahl auf mindestens 486 VZE bei der Polizei Bremerhaven für dringend notwendig.

Peter Zenner, Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Antrag auf der  Seite der Bremischen Bürgerschaft