Keine Strafgebühr bei verspäteter Steuererklärung zulassen
Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.
Im Rahmen der Beratungen über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (Bundestagsdrucksache 18/7457) sollen bislang ungenutzte Optimierungspotenziale der Finanzverwaltung genutzt werden. Nach Ansicht der Bundesregierung wird dies zu einer jährlichen Ersparnis im Erfüllungsaufwand von rund 3,1 Millionen Euro in den Ländern führen.
Insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung einer Strafgebühr für verspätet abgegebene Steuererklärungen ist hierbei Bestandteil der öffentlichen Debatten. Entgegen der ursprünglichen Planungen der Bundesregierung, diese Strafgebühr auf 50 Euro pro Verspätungsmonat festzusetzen, hat sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags nach einer öffentlichen Anhörung am 6. Mai 2016 darauf verständigt, diese auf 25 Euro pro Verspätungsmonat festzusetzen. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung am 12. Mai 2016 zugestimmt. Nach Ansicht der Freien Demokraten ist dies eine nicht tragbare Zusatzbelastung für Steuerzahler. Die geltenden Regelungen der Abgabenordnung sehen schon heute Sanktionsmöglichkeiten vor, die der Finanzverwaltung individuelle Ermessensspielräume ermöglichen. Dies ist zwingend notwendig, da zu erbringende Nachweise mitunter nicht fristgerecht vorliegen. Darüber hinaus sind die Steuerzahler bereits heute die Leidtragenden der langen Dauer der Bearbeitungszeit von Steuererklärungen. So betrug die Be- arbeitungsdauer für von Arbeitnehmern eingereichte Steuererklärungen im Jahr 2015 (für das Jahr 2014 als Veranlagungszeitraum) im Durchschnitt mehr als 78 Tage im Land Bremen. Besonders beim Finanzamt Bremen lag die Bearbeitungsdauer mit 88 Tagen weit über dem Durchschnitt. Damit zählt die Bearbeitungsdauer im Land Bremen im Bundesschnitt zu den längsten. Im Gegensatz zur nun geplanten Strafgebühr, die von der Finanzverwaltung wegen Verspätung erhoben werden kann, haben Steuerzahler jedoch kaum Handhabe gegen lange Bearbeitungszeiten. Erst nach sechs Monaten kann ein Untätigkeitseinspruch eingelegt werden. Damit werden dem Steuerzahler erneut ungerechtfertigte Lasten aufgelegt. Damit das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens nicht zu einem Gesetz zur Abgabenerhöhung wird, muss dem Vorhaben einer Strafgebühr eine klare Absage erteilt werden.
Gleichzeitig bietet das laufende Gesetzgebungsverfahren die Möglichkeit, das deutsche Steuerrecht fairer zu gestalten. So hat der Hessische Finanzminister, Dr. Thomas Schäfer, eine Anpassung der Zinsen für Nachzahlungen und Erstattungen angeregt. In einem Brief an die Landesfinanzminister schlägt Minister Dr. Schäfer vor, die Zinsen für Nachzahlungen an Kreditzinsen zu orientieren und die Zinsen für Erstattungen am Niveau der Einlagezinsen.
Damit kann es dem Gesetzgeber gelingen, die realitätsfernen Zinsen in Höhe von 6 Prozent dem tatsächlichen Marktniveau anzupassen.
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge daher beschließen:
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf
- 1) sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens im Bundesrat dafür einzusetzen, dass es nicht zur Einführung einer festen monatlichen Strafgebühr für verspätet abgegebene Steuererklärungen kommt;
- 2) sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens im Bundesrat der Initiative der Hessischen Landesregierung zur Anpassung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen an das tatsächliche Marktniveau anzuschließen, nach der sich die Höhe der Nachzahlungszinsen an Kreditzinsen und die Höhe der Erstattungszinsen am Einlagezins orientieren soll.
Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP