Schulautonomie stärken – ein Schulfreiheitsgesetz für Bremen und Bremerhaven schaffen

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Seit 21 Jahren ist Bremen bei der Pisa-Studie nicht über den letzten Platz hinausgekommen. Zwar stieg das Niveau insgesamt leicht an, doch reicht es bei der Ausgangslage längst nicht aus, um eine signifikante Verbesserung der Ergebnisse zu erzielen. Und auch die jüngsten Auswertungen der Tests des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) sprechen keine andere Sprache – viele Bremer Schülerinnen und Schüler erreichen das Klassenziel nicht. 

Diese Bremer Wahrheit ist traurig und muss im Sinne der Bildungsbiographien der Schülerinnen und Schüler schonungslos und schulscharf analysiert werden. Dass aber auch Bremen zu herausragenden Bildungsleistungen fähig ist, stellen immer wieder einzelne Schulen im Rahmen von Wettbewerben unter Beweis. Die Robert-Boch-Stiftung etwa zeichnet jährlich Schulen auf Grund ihres Konzeptes und der erbrachten Leistungen aus. Das sind die Beispiele, an denen sich Bildungspolitik selbstkritisch fragen muss, was sie zum Erfolg dieser Schulen beigetragen hat und, noch wichtiger, was man aus dem Erfolg der Schulen konzeptuell lernen und für die Masse der Schulen im Land Bremen übernehmen kann. Bei dieser Analyse muss das Augenmerk auf die Freiräume für eigenverantwortliches Handeln in der Schule selbst und die Formen der behördlichen Unterstützung bei der Umsetzung der Vorhaben gerichtet werden. 

Auffällig aber ist schon jetzt, dass Schulen immer dann erfolgreich sind, wenn sie ihre Vorstellungen von erfolgreichem, integrativem und kooperativem Lernen mit einer gewissen Gestaltungsfreiheit umsetzen können. Diese Autonomie für eine standortspezifische Schulentwicklungsplanung gilt es für die Zukunft systemisch abzusichern, um den Schulen mehr pädagogische, personelle und finanzielle Freiheit zu geben. Dazu gehört ein schuleigenes Budget, das professionell verwaltet wird. Mit ihm gehen auch standortgebundene Personalentscheidungen, Fortbildungsplanungen und die selbständige Auswahl der Lehrmittel einher. Im Rahmen der Schulautonomie kann die Unterrichtsorganisation auch in Lernfeldern oder anderen modularen Systemen organisiert werden, um so individuell auf die einzelne Schülerin, den einzelnen Schüler eingehen zu können. Die Schülerinnen und Schüler erhalten so größere Wahlfreiheit und die Schule kann unterschiedlichen Leistungsniveaus besser gerecht werden. Diese Schulautonomie mit mehr Möglichkeiten zur Profilentwicklung kann ein Schulfreiheitsgesetz regeln. Gemäß der weit verbreiteten Führungstechnik „management by objectives“ geben auch hier einheitliche Bildungsstandards das Ziel vor, den Weg dorthin definieren die Schulen weitestgehend selbst. Dafür müssen sie mit exzellenten Fortbildungen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung unterstützt werden. 

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

  1. Einen Entwurf für ein Schulfreiheitsgesetz nach einem breiten Beteiligungsverfahren im Laufe des Schuljahres 2021/22 vorzulegen, welches das Bremer Schulgesetz ergänzt und mindestens folgende Punkte umfasst:
    • Die personelle Situation an Schulen langfristig zu entzerren und unter der schulisch-inhaltlichen Leitung eine Stelle mit kaufmännischer Verantwortung für den Schuletat einzurichten.
    • Den Schulen einen schuleigenen Etat etwa für Fragen der technischen Ausstattung, der Personalautonomie, der Fortbildung und der externen Kooperation zur Verfügung zu stellen, der selbständig und auf Basis eines Schulentwicklungskonzeptes verwaltet wird.
    • Schulleitungen, die für Schulentwicklung, Teamleitung, Personalführung und -management zuständig sind, durch ein systematisches Qualifizierungsprogramm in ihrer Rolle zu stärken und dafür alle technisch-digitalen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
    • Fragen des Personals und der Personalautonomie in die Hände der Schulen zu legen, damit diese im Sinne des Schulentwicklungsplans und den Bedingungen vor Ort Einfluss auf die Teamzusammensetzung nehmen können.
    • Schulen mehr Freiräume für die Zusammensetzung ihrer Teams zuzugestehen, damit auch Fragen nach digital gestützten Problemlösungsstrategien und digitalen Kompetenzen, die für ein soziales Miteinander in der analogen und digitalen Welt nötig sind, in den Schulen präsent sind und entsprechende Weiterqualifizierungen vor Ort stattfinden können. Mit einem größeren Freiraum zur Zusammenstellung eigener Teams kann auch mit nicht unterrichtendem Personal passgenau auf die Situation vor Ort reagiert werden, um den Schülerinnen und Schülern qualifizierte Partner auf dem Weg in eine selbstbestimmte Zukunft an die Seite zu stellen.
  2. Der Deputation für Kinder und Bildung nach sechs Monaten über den Fortgang der Arbeiten an einer entsprechenden Ergänzung des Schulgesetzes zu berichten