Schluss mit Gendersprache im öffentlichen Dienst

Antrag der Fraktion der FDP Bremen.

In einer demokratischen, liberalen Gesellschaft ist es von besonderer Bedeutung, sich gegen Diskriminierung und für Vielfalt einzusetzen. Eine wertschätzende und respektvolle Kommunikation mit allen Menschen, gleich welcher geschlechtlichen Identität, ist in unserer Gesellschaft grundlegend.
Jede Bürgerin und jeder Bürger soll in seiner privaten Kommunikation entscheiden, welche Sprachgestaltung er oder sie nutzen möchte.

Nichtsdestotrotz sollte (Schrift-)Sprache nicht für eine identitätspolitische Instrumentalisierung verwendet werden, indem verpflichtende Vorgaben gemacht werden, wie Sprache „geschlechtsneutral“ oder „gendersensibel“ entgegen der deutschen Rechtschreibung zu verwenden ist. Stattdessen ist es besonders wichtig, dass unsere deutsche Sprache, vor allem in der offiziellen Kommunikation, klar und verständlich für alle Bürgerinnen und Bürger ist.

Auch der Rat für deutsche Rechtschreibung lehnt es ab, den Genderstern oder andere geschlechtergerechte Sprachzeichen in das amtliche Regelwerk aufzunehmen. Diese Ablehnung spiegelt sich in der im Juli 2024 veröffentlichten Neufassung des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung wider. Im Kontext der Neufassung beschloss der Rechtschreibrat, dass der Genderstern oder andere geschlechtergerechte Sprachzeichen nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehören und somit nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden. Die für Schule und Verwaltung verbindliche Neufassung bekräftigt somit eine Untersagung geschlechtergerechter Sprachzeichen in der offiziellen Kommunikation.

Laut der Geschäftsführerin des Rechtschreibrats, Dr. Sabine Krome, beeinträchtigen Sonderzeichen innerhalb von Wörtern die Verständlichkeit, Lesbarkeit, Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit. Zudem werde die Wortbildung durch Sonderzeichen gestört, da Pluralformen dadurch verloren gingen.

Als Beispiele für geschlechtergerechtes Schreiben nennt der Rat der deutschen Rechtschreibung hingegen Formulierungen wie „Bürgerinnen und Bürger“. Auch Begriffe ohne geschlechtsspezifische Benennung von Personen wie Lehrpersonen, Fachkräfte, Mitglieder, Studierende nennt der Rechtschreibrat als Möglichkeiten, um alle Menschen geschlechtergerecht anzusprechen, ohne die Verständlichkeit der deutschen Sprache zu beeinträchtigen.
Diese Formulierungen sind im deutschen Sprachgebrauch allgemein verbreitet und sind kennzeichnend für eine allen Menschen und ihrer Würde entsprechende Sprache und Schreibung. Daher fordern wir die öffentlichen Verwaltungen auf, keine Sonderzeichen als Wortbestandteile in der offiziellen Kommunikation (z.B. in behördlichen Dokumenten, auf Webseiten, in der internen Kommunikation) zu verwenden, sondern weiterhin die gültigen Regeln der Rechtschreibung und Grammatik in der offiziellen Kommunikation umzusetzen.

Beschlussempfehlung:

Die Bremische Bürgerschaft fordert den Senat auf,

  1. die Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei der sprachlichen Gestaltung sicherzustellen, um die Kommunikation für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich und zugänglich zu halten.
  2. in sämtlicher offizieller Kommunikation von Schulen, Behörden und Verwaltung die deutsche Rechtschreibung zu befolgen.
  3. die Nutzung von Sonderzeichen als Wortbestandteil (Gendersternchen, Binnendoppelpunkt, Binnenunterstrich, sowie andere Kurzschreibungen wie Schrägstriche oder ein großes Binnen-I, die zwei Wörter zu einem verbinden) in der offiziellen Kommunikation (z.B. behördliche Dokumente, Webseiten, interne Kommunikation, öffentliche Ankündigungen) sowie in der Schule zu unterbinden.
  4. die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen, (z.B. Mitglieder, Mitarbeitende), in der offiziellen Kommunikation sowie in der Schule zu gewährleisten, wenn diese existieren.
  5. die Verwendung des weiblichen und des männlichen Begriffs (z.B. Bürgerinnen und Bürger) in der offiziellen Kommunikation sowie in der Schule zu gewährleisten, wenn keine passende, geschlechtsneutrale Formulierung (z.B. Mitglieder, Mitarbeitende) existiert.
  6. sicherzustellen, dass in sämtlichen Prüfungen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen die deutsche Rechtschreibung befolgt wird und die Einhaltung der korrekten deutschen Rechtschreibung nicht sanktioniert wird.
  7. der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) innerhalb von sechs Monaten Bericht über den Umsetzungsstand zu erstatten.