Rechtsstaatlichkeit statt Kirchenasyl: FDP fordert Einhaltung des Asylrechts

Dr. Marcel Schröder: „Niemand steht über dem Gesetz – auch nicht die Kirche.“ 

Der aktuelle Fall in der Bremer Neustadt, bei dem eine Abschiebung durch ein Kirchenasyl verhindert wurde, ist zwar menschlich nachvollziehbar, offenbart aber eine fehlerhafte Auffassung des Asylrechts. Die Zahl der Kirchenasylfälle in Bremen ist in den vergangenen Jahren insgesamt deutlich gestiegen – von 16 im Jahr 2021 auf mehr als 100 in diesem Jahr. Die FDP-Fraktion Bremen kritisiert die fortwährende Nutzung des Kirchenasyls. Dr. Marcel Schröder, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion Bremen, erklärt:

„Das Kirchenasyl hat keine gesetzliche Grundlage und gewährt daher kein Asyl im Rechtssinne. Das Kirchenasyl stammt aus den Anfängen des Christentums, zu denen es noch keine Gewaltenteilung und keine Grundrechte gab. Heutzutage ist Deutschland ein funktionierender Rechtsstaat, in welchem jeder Bescheid des BAMF gleich mehrfach von einem unabhängigen Gericht überprüft werden kann. Die Rechte von Ausreisepflichtigen sind in Deutschland mehr als ausreichend geschützt. Eine vom Recht losgelösten Parallelstruktur wie dem Kirchenasyl untergräbt daher das staatliche Gewaltmonopol.“