Demokratie in Bremen stärken – Ortsamtleiter direkt von den Bürgern wählen lassen

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Die Stadt Bremen hat in den vergangenen Jahrzehnten die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten auf Stadteilebene ausgebaut. Wichtigster Schritt war die Einführung allgemeiner Wahlen für die Beiräte im Jahre 1989. Jedem Beirat ist ein Ortsamt zugeordnet, an dessen Spitze der Ortsamtsleiter steht. Die Ortsamtsleiter werden seit 2012 durch die Beiräte gewählt und anschließend durch den Senat ehrenamtlich oder hauptamtlich ernannt.

Die Ortsamtsleiter sind als Verwaltungsspitzen in den Stadtteile wichtige Schnittstellen zwischen Bürger, Politik und Verwaltung. Sie durch eine Direktwahl aufzuwerten stärkt die Demokratie in Bremen. Künftig sollten sie als Stadtteilbürgermeister mehr politische Verantwortung für die Bürger vor Ort übernehmen. Dafür sind Sie und die Beiräte mit mehr politischen Kompetenzen auszustatten.

Vor diesem Hintergrund möge Stadtbürgerschaft beschließen:

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf:

Ein Gesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter bis Ende 2016 zu erarbeiten, welches folgende Punkte umsetzt:

  1. Die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Ortsamtsleiter sollen, analog zu den niedersächsischen Bürgermeisterwahlen, direkt von den Stadteilbewohnern gewählt werden.
  2. Die Amtszeit der ehrenamtlichen direktgewählten Ortsamtsleiter soll vier Jahre betragen.
  3. Die direktgewählten Ortsamtsleiter sollen die Bezeichnung „Stadtteilbürgermeister“ bzw. „Stadtteilbürgermeisterin“ tragen.
  4. Die direktgewählten Stadtteilbürgermeister und die Beiräte sollen mehr Kompetenzen zugewiesen bekommen, insbesondere im Bereich Bau und Verkehr.

 

Rainer Buchholz, Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Antrag auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft