Neue Wege für Bremer Schulen ebnen: Ein Pilotprojekt für eine verbindliche Nachhilfe für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler
Antrag der Fraktion der FDP Bremen.
Was in Hamburg bereits seit über zehn Jahren Praxis ist, davon kann man in Bremen aktuell nur träumen: eine Lernförderung über alle Schulformen und Jahrgangsstufen hinweg. Mit über 12.000 Kursen hat Hamburg im Schuljahr 2023/2024 rund 30.000 Schülerinnen und Schüler erreicht, was einem Anteil von 16 Prozent der Gesamtschülerschaft entspricht.
Zur Teilnahme wird verpflichtet, wer in einem Fach keine ausreichenden Leistungen erreicht hat. In Kleingruppen von meist weniger als fünf Schülern werden die drei Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch vermittelt. Unterrichtet wird von Lehrkräften, sozialpädagogischen Fachkräften, Mitarbeitenden von Nachhilfeeinrichtungen sowie Honorarkräften – darunter freiberuflich arbeitende Erzieherinnen und Erzieher, pensionierte Lehrkräfte, Studierende, Hochschulabsolventen oder sogar leistungsstarke Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge.
Mit der Lernförderung erhalten leistungsschwächere Kinder neue Chancen und Perspektiven; gleichzeitig werden ihre Familien entlastet, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Hamburg hat sich in den vergangenen Jahren unter anderem wegen des flächendeckenden Förderansatzes deutlich in verschiedenen Bildungsrankings nach oben gearbeitet. Auch wenn eine Verbesserung der Bildungsteilhabe eines umfangreichen Maßnahmenpakets bedarf, darf gute Bildung kein Zufall sein. Daher setzen wir uns für ein Bildungssystem ein, welches das Individuum in den Mittelpunkt unserer Politik stellt. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die jedem Kind die Chance geben, sein volles Potenzial zu entfalten.
Beschlussempfehlung:
Der Senat wird aufgefordert,
- innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung ein Pilotprojekt an mehreren Schulen in Bremen und Bremerhaven einzuführen, welches der Vorbereitung einer verbindlichen schulischen Lernförderung für lernschwache Schülerinnen und Schüler aller Schulformen und Jahrgangsstufen nach dem Hamburger Vorbild dient. Die Verbindlichkeit wird durch eine Lern- und Fördervereinbarung hergestellt. Diese ist wechselseitig. Die Schule verpflichtet sich, die Förderung bereitzustellen und den Lernfortschritt zu verfolgen. Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme und Mitarbeit. Die Eltern verpflichten sich, die Teilnahme sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass ihr Kind erscheint;
- bei der Auswahl der Pilotschulen alle Schulformen sowie Standorte mit unterschiedlichem Sozialindex in der Stadtgemeinde Bremen und in Bremerhaven zu berücksichtigen, um belastbare und auf das gesamte Land übertragbare Erkenntnisse zu gewinnen;
- das Pilotprojekt wissenschaftlich unabhängig zu begleiten und hierfür ein datengestütztes Monitoring nach dem Vorbild des Hamburger Instituts für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) einzurichten. Das Monitoring erhebt halbjährlich Umfang, Organisation und Erfolg der Fördermaßnahmen, wertet die Ergebnisse nach Schulformen, Jahrgangsstufen, Fachbereichen und Sozialindex vergleichend aus und meldet sie den Schulen sowie der Schulaufsicht zur Qualitätsentwicklung zurück. Nach Abschluss des Pilotprojekts wird auf dieser Grundlage eine umfassende Evaluation durchgeführt und der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung über die gewonnenen Erkenntnisse berichtet;
- zur Gewinnung des Förderpersonals ein zentrales Lernförderportal nach Hamburger Vorbild aufzubauen, über das neben Lehrkräften auch sozialpädagogische Fachkräfte, Mitarbeitende von Nachhilfeeinrichtungen sowie Honorarkräfte – etwa pensionierte Lehrkräfte, Studierende, Hochschulabsolventinnen und -absolventen oder leistungsstarke Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge – gewonnen, qualifiziert und vermittelt werden;
- innerhalb eines Jahres nach erfolgreicher Beendigung des Pilotprojekts die rechtlichen, finanziellen, personellen und pädagogischen Grundlagen für eine sukzessive Einführung einer flächendeckenden verbindlichen Lernförderung zu schaffen;
- der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung innerhalb von sechs Monaten einen Bericht zu erstatten, aus dem hervorgeht, in welcher Form und nach welchem Zeitplan die Beschlusspunkte umgesetzt werden können. Dieser Bericht sollte eine Kosten- und Personalplanung beinhalten.