Menschen mit Behinderung und der Arbeitsmarkt – wie sieht es in Bremen aus?

Kleine Anfrage der FDP Fraktion Bremen.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Sie bieten Menschen einen Arbeitsplatz, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können und sollen die Menschen mit Behinderung auch auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen.

Um diesen Weg möglichst vielen zu eröffnen, existiert auch eine Einstellungspflicht für Arbeitgeber, aus der sich allerdings keine individuellen Ansprüche ableiten lassen. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die gegenüber dem Staat besteht. Der einzelne Mensch mit Schwerbehinderung kann aus ihr keinen Anspruch auf Beschäftigung gegen den Arbeitgeber oder den Staat herleiten. Dabei ist der Arbeitgeber grundsätzlich frei in der Auswahl der Menschen mit Schwerbehinderung und auch der Arbeitsplätze, die er zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht besetzen will.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie viele Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention leben aktuell im Land Bremen?
  2. Wie viele dieser Menschen werden aktuell auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt?
  3. Wie viele Menschen mit einer solchen Behinderung werden aktuell in Werkstätten beschäftigt?
  4. Wie viele dieser Menschen konnten in den letzten fünf Jahren von den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden besetzt (bitte in absoluten Zahlen und Prozent jeweils für das gesamte Jahr angeben, für 2024 bitte angeben soweit bekannt)?
  5. Wie viele Arbeitgeber sind im Land Bremen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet?
  6. Wie viele Pflichtarbeitsplätze gibt es im Land Bremen?
  7. Wie viele dieser Plätze waren in den letzten fünf Jahren nicht besetzt (bitte in absoluten Zahlen und Prozent jeweils für das gesamte Jahr sowie für die einzelnen Monate angeben, für 2024 bitte angeben soweit bekannt)?
  8. Wie viele Arbeitgeber im Land Bremen erreichen die Beschäftigungsquote ganz, wie viele zu mindestens 50 Prozent und wie viele beschäftigen gar keine schwerbehinderten Menschen und wie haben diese Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  9. Welche Gründe für die Nichtbelegung von Plätzen sind dem Senat bekannt?
  10. Wie groß ist die Beschäftigungsquote aktuell in Ressorts des Bremer Senats und des Bremerhavener Magistrats und wie hat sich diese Quote in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  11. Wie groß ist die Beschäftigungsquote aktuell in den Eigenbetrieben und wie hat sich diese Quote in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  12. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Arbeitgeber zu unterstützen, um eine höhere Quotenerfüllung zu erreichen?
  13. Wie hat sich die Erwerbslosenquote der Menschen mit Behinderung in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  14. Wie werden die Möglichkeiten zur Finanzierung von Assistenzen angenommen?
  15. Wie hoch war das Gesamtaufkommen der zu zahlenden Ausgleichsabgabe in den letzten fünf Jahren (bitte für das jeweilige Jahr und für 2024 nach aktuellem Stand angeben)?
  16. Welche Veränderungen hinsichtlich des Gesamtaufkommens erwartet der Senat durch die neuen Staffelbeträge?