Mehr Sicherheit für unseren ÖPNV

Antrag der Fraktion der FDP Bremen.

Immer mehr Bremerinnen und Bremer fühlen sich im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unsicherer und unwohler. Gleichzeitig ist die Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein zentrales Aufgabengebiet von Verkehrsunternehmen.

Das Problem des öffentlichen Personennahverkehrs liegt dabei nicht in der tatsächlichen Verkehrssicherheit, also der Sicherheit vor klassischen Unfällen. Hier schneiden Bus und Bahn seit vielen Jahren deutlich besser ab als der Individualverkehr mit dem Auto. Die Unsicherheiten und das ungute Gefühl der Passagiere resultieren vielmehr aus der Angst vor tätlichen Angriffen und Belästigungen. Hinzu kommen Ursachen wie Obdachlosigkeit, Drogenkonsum und andere soziale Probleme, deren Ursachen zwar außerhalb des ÖPNV liegen und die gesamtgesellschaftlich gelöst werden müssen, die aber dennoch das Sicherheitsgefühl der Passagiere beeinflussen.

Zudem ist festzustellen, dass es sich bei dieser Angst nicht nur um ein subjektives Unsicherheitsgefühl handelt, denn neben der gefühlten Sicherheit hat auch die tatsächliche Sicherheit im Bremer ÖPNV abgenommen. Schon 2022 gab es mehrere Berichte über einen Anstieg der Gewalttaten in den Fahrzeugen der BSAG. Vor einem Jahr meldete buten un binnen, dass sich viele Meinungsmelder in Bus und Bahn nicht sicher fühlen.

Es gilt deshalb, die Sicherheit vor strafbaren Handlungen Dritter im ÖPNV zu erhöhen, um die Menschen – sowohl die Fahrgäste als auch das Personals – vor kritischen Situationen zu schützen.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf:

  1. darauf hinzuwirken, dass der Einsatz von Sicherheitspersonal bei den Verkehrsbetrieben erhöht wird und gleichzeitig für eine erhöhte Präsenz der Polizei im ÖPNV und seinem Umfeld zu sorgen.
  2. zu prüfen, wie die Zusammenarbeit zwischen den Verkehrsunternehmen und der Polizei gestärkt werden kann.
  3. den ÖPNV als Erfassungsmerkmal in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Landes aufzunehmen, damit Straftaten im Bereich des ÖPNV auch explizit ausgewertet werden können.
  4. unter Einbindung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu prüfen, inwieweit eine weitere Optimierung der Videoüberwachung im ÖPNV möglich ist, zum Beispiel hinsichtlich einer Verlängerung der Speicherfristen.
  5. mehr Notrufsäulen zu errichten sowie direkte Anbindung an den Notruf der Polizei sicherzustellen.
  6. eine ausreichende Ausleuchtung an sämtlichen Haltestellen zu schaffen.
  7. die Anstrengungen zur zeitnahen Entfernung von Graffitis und Verschmutzungen an den Haltestellen zu intensivieren.
  8. regelmäßig zu ermitteln, welche Umfelder von Haltstellen als sogenannter „Angstraum“ gelten und zu prüfen, mit welchen ergänzenden Maßnahmen (wie z.B. durch erhöhte Bestreifung) hier für ein besseres Sicherheitsempfinden gesorgt werden kann.
  9. zukünftig den Sicherheitsaspekt mit all seinen Facetten in der Planung von Anlagen oder der Sanierung von Bestandsanlagen zu berücksichtigen und dabei insbesondere die Aspekte Beleuchtung, Sauberkeit, Graffitischutz mit einzubeziehen.
  10. zu prüfen, durch welche weiteren Maßnahmen, wie beispielsweise geschlossene Fahrerkabinen, der Schutz des Personals im ÖPNV erhöht werden kann.
  11. der städtischen Deputationen für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung sowie der städtischen Deputation für Inneres innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung und im Anschluss regelmäßig zu berichten.