Mehr Schutz vor Gewalt – Frauenhäuser stärken!
Antrag der Fraktion der FDP Bremen.
Frauenhäuser spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder im Land Bremen. Sie dienen nicht nur als erste Anlaufstelle, sondern auch als Begleiter für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen leisten täglich unverzichtbare Arbeit, indem sie Frauen und ihren Kindern in Notsituationen beistehen, sie vor häuslicher Gewalt schützen und ihnen dabei helfen, ein gewaltfreies Leben aufzubauen.
Trotz ihrer wichtigen Funktion stehen die Frauenhäuser im Land Bremen vor einigen Herausforderungen, wie die Senatsantwort auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21/431 mit der Antwort Drs. 21/644) zeigt. Viele Frauen blieben, aufgrund einer angespannten Lage am Wohnungsmarkt, länger in den Frauenhäusern, als sie Unterstützung aufgrund der Gewalterfahrung benötigten. Dabei schafft jeder freiwerdende Frauenhausplatz die Möglichkeit, einer schutzbedürftigen Frau, die sich in einer Notlage befindet, schnellstmöglich einen Zufluchtsort zu bieten. Die Senatsantwort zeigt zudem auf, dass in einigen Frauenhäusern keine qualifizierte und gesicherte Rufbereitschaft angeboten wird und zum Teil die schutzbedürftigen Bewohnerinnen außerhalb der Bürozeiten Telefondienste übernehmen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Versorgung gewaltbetroffener Frauen und Kinder in Bremen nicht gefährdet wird. Daher ist es notwendig, dass Maßnahmen, wie die Unterstützung bei der Wohnungssuche der Frauenhausbewohnerinnen, ergriffen werden, um allen schutzbedürftigen Frauen schnellstmöglich einen Frauenhausplatz anbieten zu können.
Beschlussempfehlung:
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:
- sich dafür einzusetzen, dass schutzbedürftige Frauen maximal so lange im Frauenhaus bleiben, wie sie Unterstützung benötigen, um anderen schutzbedürftigen Frauen schnellstmöglich einen Frauenhausplatz anbieten zu können und Mehrkosten zu minimieren, indem
1.1 Maßnahme 58 der Istanbul-Konvention, die Kooperation zwischen den Bremer Wohnungsbaugesellschaften und Frauenhäusern zu entwickeln, schnellstmöglich umgesetzt wird, damit Wohnraum für gewaltbetroffene Frauen niedrigschwellig verfügbar sein wird.
1.2 sie (und ihre Kinder) im Rahmen eines Übergangsmanagements eine gezielte Unterstützung bei der Wohnungssuche und dem Bezug der eigenen Wohnung erhalten, indem sie die Möglichkeit erhalten, von einer Sozialarbeiterin bei der Wohnungssuche unterstützt, zu Wohnungsbesichtigungen begleitet zu werden und durch diese bei der Organisation des Aus- und Umzugs und den notwendigen Antragsstellungen Unterstützung erhalten können. - Frauen, die sich in Notlagen befinden, schnellstmöglich und jederzeit einen Zufluchtsort in einem Frauenhaus zu bieten, indem
2.1 ausreichend ausgebildetes Personal in den Frauenhäusern eingestellt wird, sodass eine qualifizierte und gesicherte Rufbereitschaft, ohne Mitwirken der Anwohnerinnen des Frauenhauses, ermöglicht wird.
2.2 sichergestellt wird, dass die Frauenhäuser des Landes Bremen in der „Frauenhaus-Suche“ der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) täglich angeben, ob freie Plätze zur Verfügung stehen, sodass schutzsuchenden Frauen und bei der Suche unterstützende Personen die Suche nach freien Frauenhausplätzen in Bremen erleichtert wird und anhand der Eingabe der Belegungsstatus der jeweiligen Frauenhäuser erfasst wird.
2.3 alle Frauenhäuser des Landes Bremen entsprechend ihrer Anforderungen auskömmlich finanziert werden und bei absehbarer dauerhafter Überbelegung weitere Frauenhäuser gebaut oder angemietet werden. - eine verpflichtende statistische Erfassung eines jeden Frauenhauses im Land Bremen bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zu veranlassen, damit Bremen zukünftig u.a. an der bundesweiten Frauenhaus-Statistik der Frauenhauskoordinierung e.V. teilnehmen kann, in der jährliche Daten für die Praxis, Medienarbeit, Forschung und Politik über die Frauenhausarbeit und ihre Bewohnerinnen vorgelegt werden. Folgende Daten sollten erfasst werden,
3.1 die Auslastungsquote des Frauenhauses,
3.2 die Abweisung der schutzbedürftigen Frauen und der Grund der Abweisung,
3.3 der Verbleib der aufgenommenen Frauen nach dem Frauenhausaufenthalt. - ein Raumkonzept zu erstellen, das Mindeststandards (u.a. Zimmergröße, Nutzung von maximal sechs Frauen/Küche) für die räumliche Ausstattung der Frauenhäuser festlegt, sodass die Privatsphäre der Bewohnerinnen gewahrt werden kann.
- dem Ausschuss für die Gleichstellung der Frau innerhalb von sechs Monaten einen Bericht zu erstatten, in welcher Form und mit einem Zeitplan hinterlegt, die Beschlusspunkte umgesetzt werden können.