Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bildungs- und Betreuungslandschaft im Land Bremen

Maßnahmenpaket der Fraktion der FDP. 

Häusliche Isolation, Ausgangsbeschränkungen, geschlossene Kitas und Schulen bestimmen aktuell den Alltag aller Familien in Bremen und Bremerhaven. Niemand kann mit Sicherheit sagen, ob und wie lange dieser Zustand aufrechterhalten werden muss, um die Bevölkerung vor dem Virus SARS-CoV-2 zu schützen. 

Sicher ist, dass die Schulen und Kitas bis zum 20. April 2020 geschlossen bleiben. Gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern bzw. Lehrerinnen und Lehrern werden die Familien in Bremen und Bremerhaven diese Wochen überbrücken. Fraglich ist, wie es nach dem 20. April 2020 weitergehen kann. Die Menschen aber brauchen eine Perspektive. Politik und Senat sind deshalb gefordert, schon jetzt Pläne für eine systematische Exit-Strategie bzw. einen möglicherweise länger andauernden Krisenmodus vorzulegen.

Wege in den Regelbetrieb

 

  • Der Schul- und Kitabetrieb kann nur schrittweise wieder aufgenommen werden. Pädagogisches Personal, das zu keiner Risikogruppe gehört, sowie Kinder und Jugendliche, die kurz vor den Abschlüssen oder dem Wechsel in die Grund- bzw. weiterführende Schule stehen, sind prioritär zu beschulen bzw. zu betreuen. Langsam rücken die anderen Jahrgänge – vorrangig Grundschüler, da sie Zuhause noch betreut werden müssen – angepasst an die Pandemielage nach.
  • Besonderer Schutz gilt Kindern und Jugendlichen, aber auch Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrerinnen und Lehrern, die selbst zur Risikogruppe gehören oder die den Kontakt zu Personen aus der Risikogruppe auf Grund ihrer häuslichen Situation nicht vermeiden können. Sie bleiben Zuhause, nehmen aber in Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort wichtige Aufgaben wie Vorbereitungen, Kontrollen und Einzelförderungen per digitaler Medien wahr.
  • Das Kindeswohl muss immer Vorrang haben. Der Sozialindexfaktor einer Bildungseinrichtung ist deshalb relevant für die Priorisierung ihrer Wiedereröffnung. Auch Kinder aus Familien, in denen kindeswohlgefährdendes Verhalten bereits dokumentiert ist, sind vorzuziehen.
  • Bislang haben etwa 25 % eines Jahrgangs die Schule ohne Abschluss beendet. Diese Zahl darf nicht steigen, die Qualität der Abschlüsse zugleich aber nicht sinken. Schulabgängerinnen und Schulabgänger müssen bei der Prüfungsvorbereitung die gleiche pädagogische Unterstützung erfahren wie in den vorangegangenen Jahren, ggf. müssen zusätzliche Fördermaßnahmen geprüft und umgesetzt werden.
  • In allen Übergangssituationen – Kita/Grundschule bzw. Grundschule/Sek I/Sek II – muss stärker als bisher darauf geachtet werden, dass transparent über den Entwicklungs- und Leistungsstand der Kinder und Jugendlichen informiert wird und ggf. sind unterstützende Maßnahmen schon einzuleiten. Pandemiebedingte Ausfälle sind zusätzlich verpflichtend zu dokumentieren.
  • Sowohl während als auch nach der Krise ist das pädagogische Fachpersonal dafür zu sensibilisieren, wann Kinder und Familien weiterführende Hilfen benötigen.
  • Zur Normalisierung der Wohn- und Lebenssituation sollen Spielplätze und Schulhöfe frühzeitig und mit klaren Auflagen wieder geöffnet werden.
Ferien- und Schließzeiten

 

  • Viele Eltern wenden momentan Überstunden und Urlaubstage für die Betreuung ihrer Kinder auf. In diesem Jahr muss deshalb in beiden Stadtgemeinden ein Mehr an Ferienbetreuung angeboten werden. Hierfür ist die Kooperation mit Vereinen, Kirchen und freien Trägern zu koordinieren. 
Digitales Lernen

 

  • Die aktuelle Pandemie lässt die bisherigen Grenzen, aber auch die Chancen digitaler Bildung klar hervortreten. Bremen und Bremerhaven brauchen eine schnelle, unkomplizierte Ausstattung mit Endgeräten. Alle Möglichkeiten der Lernplattform it`s-Learning sind auszuschöpfen und um ein sinnvolles Online-Meeting-Tool (Sprache und Video) zu erweitern. Dafür muss der Senat sich beim Bund für einen flexiblen Einsatz der Mittel aus dem Digitalpakt Schule stark machen.
  • Parallel braucht es kurzfristige Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen des gesamten Personals. Das ist für die Aufrechterhaltung des Bildungssystems im Fall der andauernden Krise essentiell. Daher muss der Senat klare Forderungen für weitere Digitalisierungsschritte an das Schulpersonal formulieren und die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit digitalen Formaten einfordern.
  • Um einer zunehmenden Chancendiskrepanz vorzubeugen, sind Lernformate zu etablieren, die Kinder und Jugendliche ohne elterliche Hilfe nutzen können. Die Zukunft gehört web-basierten Anwendungen mit menschlicher Interaktion und Blended-Learning-Systemen, die Präsenszeiten mit online-Anwendungen kombinieren. So wird es möglich, auf individuelle Voraussetzungen und Begabungen einzugehen, aber auch Lernkontrollen und andere für den Lehrbetrieb wichtige Feedbacksysteme weiterhin zu stärken. 
Verstärktes Gesundheitsmanagement

 

  • Über das betriebliche Gesundheitsmanagement sind in allen Bildungsbereichen Schutzmöglichkeiten für das Personal zu identifizieren. Ein besonderes Augenmerk muss schon jetzt den Erzieherinnen und Erziehern bzw. Lehrerinnen und Lehrern gelten, die in der Notbetreuung die Arbeitsfähigkeit systemrelevanter Berufsgruppen absichern und die Ansteckungsgefahr deshalb besonders groß ist.