Maßnahmenpaket zur Abmilderung der Folgen des Coronavirus für die bremische Wirtschaft

Maßnahmenpaket der Fraktion der FDP. 

Im Anbetracht der derzeitigen Situation hat der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger absoluten Vorrang. Freiheit heißt eben auch Verantwortung zu übernehmen. Entsprechend sind die Maßnahmen der Bundesregierung und die Maßnahmen des Senats zur Verlangsamung der weiteren Verbreitung des Coronavirus richtig und werden von der FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft grundsätzlich begrüßt.

Das Coronavirus und die notwendigen Maßnahmen setzen die Wirtschaft insgesamt unter Druck und gefährden Existenzen sowie die gesamte wirtschaftliche Struktur in Deutschland. Die Bundesregierung hat deswegen die Garantie ausgegeben, dass kein Arbeitsplatz auf Grund der Corona-Krise verloren gehen soll. Der Senat hat am 17. März Maßnahmen zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen angekündigt und konkretisiert diese zunehmend. Sowohl die Maßnahmen und Ankündigungen der Bundesregierung und des Senats werden von der FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft unterstützt.

Trotzdem drängt sich auf Grund des Handelns anderer Bundesländer die Vermutung auf, dass die vom Senat bereitgestellten Mittel nicht die erforderliche Höhe haben, um der Wirtschaft in Bremen tatsächlich zu helfen. Darüber hinaus stellt sich bei allen Maßnahmen – egal ob vom Bund oder vom Land – die Frage, inwieweit die angekündigten Mittel und Maßnahmen auch zeitnah zur Verfügung stehen bzw. umgesetzt werden.

Als FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft schlagen wir daher folgende weitere Maßnahmen vor:

1. Es braucht umfangreiche Finanzspritzen für die bremische Wirtschaft, die über die Bereitstellung der Mittel bei der Aufbaubank hinaus gehen. Diese sollten gerade als kurzfristige Liquiditätshilfen nach dem bayrischen Verfahren möglichst unbürokratisch und schnell vergeben werden. Dafür sind nach ersten Schätzungen zusätzlich 50 Mio. Euro an Landesmitteln nötig. Bei Bedarf sollten diese in Zukunft aber auch aufgestockt werden können. Wichtig ist ein unbürokratisches und schnelles Verfahren, das wie in Bayern möglichst digital durchgeführt wird. Eine Prüfung vor der Auszahlung soll nur im Verdachtsfall stattfinden. Ziel muss es sein, spätestens am 23. März mit der Auszahlung der Gelder zu beginnen.

2. Die Bremer Aufbaubank sollte dort, wo es möglich und nötig ist, die vergebenen Kredite und Darlehen stunden. Die Privatbanken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen und andere öffentliche Banken sind ebenfalls dazu aufgefordert, Unternehmens- und Privatkredite – soweit es nötig und für die Banken finanziell machbar ist – auf Antrag zu stunden.

3. Bremen sollte in Zeiten der Krise sowie danach konsequent und soweit zulässig auf freihändige bzw. beschränkte Vergaben an lokale Unternehmen setzen. Europaweite Ausschreibungen sollen nur noch dort stattfinden, wo sie rechtlich absolut erforderlich sind. Dort wo Aufträge bereits vergeben werden können und auch ohne Gesundheitsgefährdung durchgeführt werden können, sollten diese möglichst kurzfristig vergeben werden. Außerdem sollte für die Zeit nach der Krise bereits ein Plan ausgearbeitet werden, wie über wichtige und auch notwendige Investitionen (etwa Schulbau, Sanierungen, Infrastruktur) kurzfristig die Investitionstätigkeit angekurbelt und damit der Wirtschaftskreislauf stabilisiert werden kann. Investitionen sollen dafür vorgezogen werden.

4. Viele Unternehmen bieten derzeit Homeoffice für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an. Einige könnten zwar Homeoffice anbieten, sind aber von ihrer Struktur dafür nicht ausgelegt. Hier sollten die Wirtschaftsförderung, das Wirtschaftsressort und andere betroffene Ressorts ein entsprechendes Unterstützungsangebot vorhalten.

5. Die Erreichbarkeit wichtiger Gewerbegebiete und Arbeitsorte durch den ÖPNV muss aufrechterhalten werden. Auch wenn Homeoffice in Zeiten der Krise das bessere Mittel ist, gibt es weiterhin Jobs, die nicht von zu Hause durchgeführt werden können. Außerdem verfügen nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die solche Jobs durchführen, über eigene Fahrzeuge. Daher ist es wichtig, Gewerbegebiete wie das GVZ zu den Stoßzeiten mit mehr und nicht mit weniger Bussen anzufahren. Gegenwärtige Erfahrungen zeigen, dass die Busse auf Grund der geringeren Taktung morgens zu voll sind und daher ein Inkubator für die Verbreitung des Coronavirus darstellen. Zusätzlich sind alle Fahrzeuge regelmäßig gründlich zu desinfizieren.

6. Um die Ansteckungsgefahr am Arbeitsort zu reduzieren, die weiterhin örtlich auf ihre Arbeitskräfte angewiesen sind, ist eine Stärkung der Schnelltestkapazitäten nötig. Ein einfaches Verfahren stellt ein sogenanntes „Drive-In-Verfahren“ dar, wo die Menschen mit ihrem Auto zu einem Testcenter fahren und dort durch das Autofenster ein Abstrich genommen wird. Später werden sie dann per SMS informiert, ob der Befund positiv oder negativ ist. Solche Drive-In-Zentren sind auch in Bremen zeitnah zu installieren.

7. Der Bund ist mit der Bundesagentur für Arbeit aufgefordert, die Anträge auf Kurzarbeit schnellstmöglich zu entscheiden. Auf bürokratische Hürden und vorgelagerte Prüfungen soll möglichst verzichtet werden. Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen sind angesichts der dramatischen Lage nicht hinnehmbar und zeigen keinen handlungsfähigen Staat. Die Bundesagentur für Arbeit ist hier auf dem richtigen Weg, braucht aber auch die notwendige politische Unterstützung. Vorgeschaltete Beratungsgespräche und -telefonate sollten nicht mehr stattfinden. Nachgelagerte Prüfungen bleiben davon unberührt.

8. Der Bund ist zu weitergehenden Maßnahmen aufgefordert. Dazu gehört insbesondere die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge sowie mindestens die temporäre Aussetzung der Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit. Viele Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger sind beispielsweise über die Zeitarbeit beschäftigt und müssten in der nächsten Zeit abgezogen und anderweitig eingesetzt werden. Gerade in der Krise ist Kontinuität wichtig.