Macht die Arbeit für das Land Bremen krank?

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion Bremen.

Wohlbefinden und Gesundheit bilden mehr denn je die Grundlage für die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Dies gilt gleichermaßen für den öffentlichen Dienst. Demgegenüber verzeichnet die Arbeitsunfähigkeitsquote des bremischen öffentlichen Dienstes im Jahr 2022 mit rund 8,4 % den höchsten Stand seit Beginn der Erfassung im Jahr 2009, als mit der Dienstvereinbarung Gesundheitsmanagement ein systematischer Prozess zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten auf den Weg gebracht wurde.

Wir fragen den Senat:

  1. Wie hoch war die Fehlzeitenquote (Angabe bitte gesamt nach Arbeitstagen) der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bremen sowie die Anzahl der Krankentage pro Person in den vergangenen fünf Jahren jeweils halbjährlich zu den Stichtagen 30.06. und 31.12.?
  2. Wie hoch waren die Fehlzeitenquoten nach Arbeitstagen und die Verteilung der nach Erkrankungsdauer für das Jahr 2022 sowie das 1. Halbjahr 2023 im Dienststellenvergleich?
  3. Wie ist die Verteilung der Fehlzeiten nach Erkrankungsdauer jeweils für die vergangenen fünf Jahre?
  4. Wie hat sich die Fehlzeitenquote nach Entlohnungsstufen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
  5. Wie bewertet der Senat die Entwicklung des Fehlzeitengeschehens?
  6. Wie verhält sich der Krankenstand im Bundesland Bremen im Vergleich von öffentlichem und privatem Beschäftigungssektor und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus?
  7. Welche Kosten entstehen dem Land Bremen jährlich durch Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst?
  8. Inwiefern hat der Senat Kenntnis, dass das Fehlzeitengeschehen auf Unterbesetzung und Belastung der Verwaltungsbeschäftigten, bspw. durch Arbeitsverdichtung, zurückzuführen sein könnte?
  9. In welchen Dienststellen und Abteilungen hat der Krankenstand in den vergangenen 12 Monaten zu Einschränkungen des Angebots oder der Bürger- und Serviceorientierung geführt? 
  10. Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden digitale Arbeitsmittel und Verfahren dahingehend überprüft, ob sie zur Entlastung der Beschäftigten beigetragen haben?
  11. Welche Präventionsmaßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren auf den Weg gebracht, um der Fehlzeitenquote entgegenzuwirken, und wie häufig haben Dienststellen in diesem Zusammenhang das Kompetenzzentrum Gesundheitsmanagement um Unterstützung angefragt?
  12. Welche finanziellen Mittel standen im Rahmen der Dienstvereinbarung Gesundheitsmanagement in den vergangenen fünf Jahren für die Gesundheitsförderung jeweils zur Verfügung und wofür wurden sie konkret eingesetzt?
  13. Wie hat sich die Inanspruchnahme des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und der Betrieblichen Sozialberatung (BSB) in den vergangenen fünf Jahren jeweils entwickelt und welche Angebote sind besonders nachgefragt? 
  14. Wie viele Verfahren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) wurden in den vergangenen fünf Jahren eingeleitet und wie viele wurden durch die Beschäftigten angenommen?
  15. Welche Schlüsse und Handlungsbedarfe leitet der Senat aus den regelmäßig erscheinenden Gesundheitsberichten des bremischen öffentlichen Dienstes ab und inwiefern besteht ein Austausch mit Dienststellen mit konstant hohen Fehlzeitquoten?