Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP.

Manchmal passiert es schneller, als man denkt. Beim Fußballspielen geht eine Scheibe zu Bruch, bei einem Fahrradunfall entsteht ein Blechschaden an einem parkenden Auto. Es muss sich aber keineswegs nur um Bagatellschäden handeln. Daher gilt die private Haftpflichtversicherung als die wichtigste freiwillige Versicherung, da sie die Kosten für die meisten Schäden, die im privaten Bereich entstehen, übernimmt.

Ist der Schadensverursacher nicht haftpflichtversichert und verfügt nur über geringe finanzielle Mittel, bleibt der Geschädigte oft auf seinem Schaden sitzen.

Die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber sind gerade in den ersten Monaten im neuen Land nicht versichert und verfügen üblicherweise über kein Vermögen, um verursachte Schäden aus eigener Tasche zu zahlen. Angesichts dieser Problematik und der damit verbunden Risiken haben sich jetzt die ersten Kommunen entschieden, eine Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge abzuschließen, obwohl die Absicherung privater Risiken keine kommunale Aufgabe ist.

Daher fragen wir den Senat:

  1. In wie vielen Fällen haben Flüchtlinge oder Asylbewerber ohne Versicherungsschutz in den vergangenen zwei Jahren typische Haftpflichtschäden verursacht?
  2. Welcher Art waren die verursachten Schäden und wie hoch waren die Schadenssummen?
  3. Wurden diese Schäden beglichen und wenn ja, wie?
  4. Inwiefern sind Flüchtlinge und Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften haftpflichtversichert?
  5. Wie bewertet der Senat das Risiko von Haftpflichtschäden durch nichtversicherte Flüchtlinge und Asylbewerber?
  6. Wie hoch schätzt der Senat den Anteil der derzeit nicht haftpflichtversicherten Flüchtlinge und Asylbewerber in Bremen?
  7. Inwiefern sind aus Sicht des Senats Regelungen zum Versicherungsschutz für Flüchtlingen und Asylbewerber zu treffen?
  8. Inwiefern findet eine Information und Aufklärung der Flüchtlinge und Asylbewerber über essentielle Versicherungen statt?

9. Wie bewertet der Senat das freiwillige Engagement einiger Kommunen, Gruppen-Haftpflichtversicherungen für die ihnen zugewiesenen Personen abzuschließen?

10. Inwiefern beabsichtigt und prüft der Senat, ebenfalls eine Gruppenhaftpflicht für Flüchtlinge und Asylbewerber abzuschließen, und wie hoch werden die damit verbundenen Kosten beziffert?

Dr. Magnus Buhlert, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP

Anfrage auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft