Gewerbeanmeldung in Bremen – Online anmelden, analog warten?

Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen:

Die Gewerbemeldestelle ist eine zentrale Anlaufstelle für Gründerinnen und Gründer, Selbstständige sowie Unternehmen in der Stadt Bremen. Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen können in Bremen grundsätzlich auch online über die sogenannte eMeldung vorgenommen werden. Zugleich werden im Online-Terminvergabesystem der Gewerbemeldestelle weiterhin persönliche Termine für entsprechende Anliegen angeboten, mit einem Terminvorlauf von rund zwei Wochen oder mehr.
Damit stellt sich nicht nur die Frage nach der aktuellen Terminverfügbarkeit, sondern vor allem nach der Leistungsfähigkeit des digitalen Verfahrens. Wenn Gewerbemeldungen online möglich sind, muss es nachvollziehbar sein, warum weiterhin persönliche Termine benötigt werden, wie lange digitale Meldungen tatsächlich bis zur Bestätigung dauern und ob das Verfahren vollständig digital, nutzerfreundlich und gründerfreundlich ausgestaltet ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie bewertet der Senat die Nutzerfreundlichkeit und Leistungsfähigkeit der Online-Gewerbemeldung in Bremen aus Sicht von Gründerinnen, Gründern, Selbstständigen und Unternehmen?
  2. Wie viele Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen wurden in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im bisherigen Jahr 2026 jeweils online, postalisch beziehungsweise persönlich vor Ort eingereicht?
  3. Wie hoch war der Anteil der online eingereichten Gewerbemeldungen an allen Gewerbemeldungen in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im bisherigen Jahr 2026?
  4. Wie lange dauerte die Bearbeitung einer Gewerbemeldung im Durchschnitt, median und maximal von der Einreichung bis zur Bestätigung, differenziert nach Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung sowie nach online, postalisch und persönlich eingereichten Meldungen?
  5. In welchem Umfang kommt es bei online eingereichten Gewerbemeldungen zu Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder sonstigen Bearbeitungsverzögerungen?
  6. Welche häufigsten Gründe führen dazu, dass online eingereichte Gewerbemeldungen nicht unmittelbar abschließend bearbeitet werden können?
  7. Aus welchen Gründen wird die Bestätigung einer online eingereichten Gewerbemeldung weiterhin postalisch versandt, sofern dies der aktuellen Verwaltungspraxis entspricht?
  8. Welche rechtlichen, technischen oder organisatorischen Hindernisse stehen einer vollständig digitalen Bestätigung der Gewerbemeldung entgegen?
  9. Bis wann plant der Senat, Gewerbemeldungen einschließlich Antragstellung, Nachreichung von Unterlagen, Bezahlung, Bescheid beziehungsweise Bestätigung vollständig digital abzuwickeln?
  10. Warum wird bei online eingereichten Gewerbemeldungen die Zahlungsaufforderung weiterhin erst zusammen mit der postalischen Bestätigung versandt, anstatt die Gebühr unmittelbar im Online-Verfahren digital zu erheben?
  11. Für welche Anliegen im Bereich der Gewerbemeldestelle ist aus Sicht des Senats weiterhin ein persönlicher Termin erforderlich oder sinnvoll, obwohl Gewerbemeldungen grundsätzlich online möglich sind?
  12. Wie viele persönliche Termine wurden bei der Gewerbemeldestelle in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im bisherigen Jahr 2026 jeweils monatlich angeboten, gebucht, wahrgenommen, abgesagt oder nicht wahrgenommen?
  13. Welche durchschnittlichen, medianen und maximalen Wartezeiten bestanden in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im bisherigen Jahr 2026 für persönliche Termine bei der Gewerbemeldestelle?
  14. Wie bewertet der Senat Terminvorläufe von rund zwei Wochen oder mehr bei der Gewerbemeldestelle vor dem Hintergrund, dass Gewerbemeldungen grundsätzlich auch online möglich sind?
  15. Wie ist die Gewerbemeldestelle aktuell personell ausgestattet, wie viele Stellen sind besetzt, wie viele Stellen sind vakant, und wie hat sich die Personalausstattung seit 2020 entwickelt?
  16. Welche Maßnahmen hat der Senat seit 2022 ergriffen, um die Online-Gewerbemeldung bekannter, einfacher, schneller und medienbruchfrei nutzbar zu machen?
  17. Welche weiteren Verbesserungen plant der Senat bis wann, um Gewerbemeldungen in Bremen schneller, transparenter, nutzerfreundlicher und vollständig digital abzuwickeln?