Weitere Fragen zum Projekt Küsten- und Hochwasserschutz „Stadtstrecke“
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bremen.
Im März 2025 fragte die FDP-Fraktion nach den Kosten und Kostenplanungen des Küsten- und Hochwasserschutzprojekts „Stadtstrecke“ am linken Weserufer in der Bremer Neustadt. Aufgrund der Lage im Bremer Stadtzentrum gibt es besondere Herausforderungen. So gilt es, neben einem effizienten Hochwasserschutz auch die Auswirkungen auf das künftige Stadtbild zu berücksichtigen. Während es unstrittig ist, dass Bremen angesichts der Folgen des Klimawandels und des ansteigenden Meeresspiegels Vorsorge für einen verbesserten Küsten- und Hochwasserschutz treffen muss, um die Sicherheit seiner Bürger künftig zu gewährleisten, wird die Ausgestaltung kontrovers diskutiert, unter anderem wegen des Wunsches, den Erhalt der auf dem Deich wachsenden Platanen sicherzustellen.
Der Senat konnte 2025 nicht alle Fragen beantworten, insbesondere mit dem Hinweis auf die noch nicht abgeschlossene Entwurfsplanung. Diese sollte nun abgeschlossen sein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
- Welche Änderungen im Sachstand haben sich seit der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion „Was kostet das Projekt Hochwasserschutz Stadtstrecke?“ (Drs. 21/1192) vom 13.05.2025 ergeben?
- Inwiefern und für welche Teile liegt die für 2025 angekündigte Entwurfsplanung vor? Wenn nein, warum nicht und bis wann wird diese vorliegen?
- Wie hoch werden die zukünftigen Unterhaltskosten veranschlagt, deren Berechnung nach Vorlage der Entwurfsplanung (Bauentwurf) angekündigt worden war?
- Welche unterschiedlichen Kosten für Planung und Vorbereitung der Umgestaltung der Hochwasserschutz-Stadtstrecke sind seit März 2025 entstanden und wie hoch sind diese?
- Inwieweit kann der in Drs. 21/1192 genannte Verteilungsschlüssel zwischen GAK-förderfähigem Anteil und weiteren Haushaltsmitteln inzwischen verifiziert werden und welche Änderungen in welcher Höhe haben sich ggf. ergeben? Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich diesbezüglich für das Land Bremen, die Stadtgemeinde Bremen sowie die Mitfinanzierung durch den Bund?
- Mit welchen Kosten für Planung, Bau und Umsetzung rechnet der Senat nach aktuellem Stand bis zur Fertigstellung der Stadtstrecke und wie verteilen sich diese Summen voraussichtlich auf die einzelnen Haushaltsjahre? Wie erklären sich jeweils gegebenenfalls die Unterschiede zu den Planungen, wie sie in Drs. 21/1192 dargestellt wurden?
- Welche Kostenschätzungen in welcher Höhe zu den in der Öffentlichkeit vorgebrachten Alternativen zu den bisherigen Vorplanungen wurden im Prozess bislang eingebracht. Wie bewertet der Senat diese Schätzungen? Welche Relevanz haben solche Alternativvorschläge für die Mitfinanzierung des Bundes im weiteren Prozess?