Für eine realistischere Klimapolitik in Bremen
Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP Bremen.
Das Land Bremen hat sich das ambitionierte Klimaziel gesetzt, bis 2038 klimaneutral zu werden und will schneller als alle anderen sein. Zum Vergleich: Kein anderes Bundesland hat ein so strenges Klimaziel. Der Bund ist verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Die EU bis 2050. Es war von Anfang an klar, dass dieses Bremer Klimaziel nur unter absoluten Idealbedingungen erreichbar sein würde. Bei realistischer Betrachtung muss man erkennen, dass diese Idealbedingungen im Land Bremen nicht vorliegen.
Bremen hat zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele enorme Schulden aufgenommen. Gleichzeitig ist Bremen auch ohne den schuldenfinanzierten Klimafonds oder das Sondervermögen ein Haushaltsnotlageland und hat viele weitere Herausforderungen zu bestehen, sei es im Bereich Bildung, der inneren Sicherheit, oder dem Erhalt von Infrastruktur.
Spätestens durch das Grundsatzurteil des BVerfG, wodurch mehrjährige Schuldentöpfe verfassungswidrig sind, ist klar, dass diese Idealbedingungen zur Umsetzung aller Ziele insbesondere in finanzieller Hinsicht nicht vorliegen. Das Land Bremen kann und sollte sich daher keine strengeren Klimaziele setzen, als es aufgrund höherrangiger Regeln unbedingt erforderlich ist.
Dies gilt auch deswegen, weil ein strengeres Klimaziel einzelner Länder dem Klima gar nicht hilft. Mit dem Emissionshandel steht auf EU-Ebene bereits ein wirksamer Mechanismus bereit, der durch die stetige Verknappung der CO2-Zertifikate eine Verteuerung des CO2-Preises bewirkt und damit eine verpflichtende Dekarbonisierung vorsieht. An der Gesamtmenge der Zertifikate in der EU ändert sich durch einen früheren Ausstieg einzelner Länder jedoch nichts. Dies führt lediglich dazu, dass die im Land Bremen nicht verbrauchten Zertifikate dann von anderen Ländern verbraucht werden. Im Ergebnis schenkt das Land Bremen damit anderen in der EU CO2-Zertifikate. Vor diesem Hintergrund ist bei rationaler Betrachtung nicht nachvollziehbar, wieso ausgerechnet das Bundesland mit der angespanntesten Haushaltslage das strengste Klimaziel hat.
Dass das Land Bremen umfassend mit schuldenfinanzierten Subventionen den CO2-Preis überholen will, ist daher eine Verschwendung von knappen finanziellen Ressourcen. Investitionen in Klimaschutz sollten besser dort stattfinden, wo Länder und die Gemeinden tatsächlich originär eine Zuständigkeit und Verantwortung übernommen haben, z.B. bei der Sanierung eigener Immobilien, der fristgerechten Umsetzung einer Wärmeplanung, der Sicherstellung eines klimafreundlichen und attraktiven SPNV und ÖPNV, bei Förderung von Forschung, beim Küstenschutz und weiterer Klimaanpassungsmaßnahmen, sowie effektiven Plan- und Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Energieinfrastruktur.
Bremen wird nicht alles fördern können. Deswegen muss eine stärkere Prioritätensetzung anhand von klaren Effizienzkriterien auch beim Klimaschutz erfolgen. Im Sammelsurium der bremischen Planwirtschaft kleinteiliger Maßnahmen und Vorgaben sind diese aber leider nicht immer erkennbar. Eine regelmäßige Evaluierung im Hinblick auf die Wirksamkeit auf die CO2-Reduzierung wäre dringend erforderlich. Ein wirksames Controlling von Klimaschutzmaßnahmen kann aufgrund fehlender Daten allerdings noch immer nicht von den zuständigen Deputationen und dem extra dafür geschaffenen Klima-Controllingausschuss stattfinden. Auch der Rechnungshof hat im Rechnungshofbericht 2024 auf die grundsätzliche Intransparenz der Förderlandschaft in den u.a. für Klimaschutz zuständigen Ressorts hingewiesen.
Auch der Regulierungsrahmen muss entschlackt werden, um privates Kapital zu aktivieren, damit die öffentliche Hand gar nicht erst einspringen muss. Lokale Sonderregelungen laufen Bestrebungen entgegen, in Deutschland endlich die Verfahren zu beschleunigen und zu entbürokratisieren, sei es beim Hausbau oder der Genehmigung von dringend benötigten Infrastrukturprojekten im Bereich Energie, Digitalisierung und Verkehr. Auch hier könnte Bremen durch weniger Regulierung Klimaschutz vorantreiben.
Beschlussempfehlung:
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:
- Eine Änderung des bremischen Klimaschutzgesetzes voranzubringen, welche das Klimaziel Bremens an das aktuell bundespolitisch angestrebte Ziel angleicht, die Kohlendioxidemissionen bis zum Jahr 2045 um mindestens um 95 Prozent gegenüber dem Niveau des Jahres 1990 zu senken.
- Auf Bundesebene dafür einzutreten, das nationale Klimaschutzziel wieder an das EU-Klimaschutzziel anzugleichen.
- Zur Vereinheitlichung und Vereinfachungen der Regulierungsrahmens beizutragen, indem Regulierungen, Vorgaben und Anweisungen an die Verwaltung im Bereich der bremischen Klimapolitik, welche über das Niveau von EU- und Bundesregeln hinausgehen, nicht nur ausgesetzt, sondern vollständig abgeschafft werden, insbesondere die Vorgaben des Bremer Standards für die Bauleitplanung oder Vorgaben einer Solardachpflicht.
- bis zum 1. März 2025 einen Plan vorzulegen, wie die bremischen Anstrengungen und Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen einem transparenteren Controlling unterworfen werden können, um die begrenzten Mittel im Klimaschutz wirksamer einsetzen zu können. Hierzu sind im Statistischen Landesamt Bremen die dafür erforderlichen Stellen zu besetzen, wie es das Bremische Klimaschutzgesetz vorsieht. Insbesondere soll dabei sichergestellt werden, dass die Evaluierung klimapolitischer Subventionen künftig möglichst umfassend nach Ihrem tatsächlichen Einfluss auf den CO2 Ausstoß (EUR pro eingesparte Tonne CO2) evaluiert werden. Für Maßnahmen, bei denen eine solche Darstellung nachweislich nicht möglich ist, sind geeignete Alternativ-Indikatoren zu entwickeln.
- zu einer Finanzierung der bremischen Klimaschutzmaßnahmen aus dem regulären Haushalt zurückzukehren.