Wie unabhängig sind die Landesbeauftragte für den Tierschutz und der Bremer Tierschutzbeirat?

Seit August 2022 hat das Land Bremen eine Landesbeauftragte für den Tierschutz, die unabhängig und nicht weisungsgebunden sein sollte. Einen weiteren Beitrag zur Stärkung des Tierschutzes durch Beratung der zuständigen senatorischen Behörde leistet der Bremer Tierschutzbeirat.

Allerdings stellt sich die Frage, ob die Landestierschutzbeauftragte sowie der Tierschutzbeirat überhaupt ausreichend unabhängig arbeiten können oder stärker von der zuständigen senatorischen Behörde zu emanzipieren sind.  So zeigt bpsw. der Blick in die Geschäftsordnung des Beirates, dass Pressmitteilungen im Einvernehmen mit der Behörde zu erfolgen haben. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wie beschreiben die Landesbeauftragte für den Tierschutz und der Tierschutzbeirat ihre Ziele, Schwerpunkte und ihren Auftrag und welche Bedeutung hat für sie dabei die Zusammenarbeit mit der senatorischen Behörde, den Tierschutzorganisationen und der Öffentlichkeit?
  2. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Landesbeauftragten für den Tierschutz und des Tierschutzbeirats mit den Tierheimen in Bremen und Bremerhaven, den Tiernotrufstellen und anderen relevanten Akteuren?
  3. In welcher Form erfolgt die Zusammenarbeit zwischen der Landesbeauftragten für den Tierschutz und dem Tierschutzbeirat?
  4. Wie ist die Unabhängigkeit der Landesbeauftragten für den Tierschutz rechtlich geregelt und welche gesetzlichen Grundlagen sichern eine unabhängige Ausübung ihrer Aufgaben?
  5. Welche Kenntnis hat der Senat, wie die Unabhängigkeit von Tierschutzbeauftragten in anderen Bundesländern geregelt ist und inwiefern es Best-Practice-Modelle gibt, die auf das Land Bremen übertragen werden könnten?
  6. Welche angestrebte grundsätzliche Neuausrichtung des Tierschutzbeirates wurde mit der neuen Berufungsperiode auf den Weg gebracht?
  7. Aus welchen Gründen wurde bei der Erarbeitung der Geschäftsordnung des Tierschutzbeirats festgelegt, dass Pressemitteilungen des Tierschutzbeirates im Einvernehmen mit der zuständigen senatorischen Behörde zu erfolgen haben?
  8. Gab es alternative Vorschläge, die dem Tierschutzbeirat eine unabhängige Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht hätten? Wenn ja, welche waren das und warum wurden diese nicht umgesetzt?
  9. Wie bewertet der Senat den in der Geschäftsordnung gewählten Passus?
  10. Inwiefern gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen kein Einvernehmen erzielt werden konnte?
  11. Wie wird sichergestellt, dass der Tierschutzbeirat unabhängig von der senatorischen Behörde arbeiten kann?
  12. Inwiefern gibt es Überlegungen, die Geschäftsordnung des Tierschutzbeirats so anzupassen, dass er unabhängiger von der senatorischen Behörde agieren kann?
  13. Welche Pressemitteilungen wurden in den Jahren 2023 und 2024 im Zusammenhang mit der Arbeit der Landestierschutzbeauftragten sowie des Tierschutzbeirates über die Pressestelle der zuständigen senatorischen Behörde veröffentlicht bzw. verschickt? (Bitte als Übersicht.)
  14. Warum verfügt die Landesbeauftragte für den Tierschutz nicht über eigene Kommunikationskanäle, wie eine eigene Webseite oder Social-Media-Accounts?
  15. Inwiefern gab bzw. gibt es Überlegungen, dies zu ändern?
  16. Inwiefern könnten eigene Kommunikationskanäle nach Ansicht des Senats dazu beitragen, um Transparenz und Glaubwürdigkeit zu stärken?
  17. Welche Pläne hat der Senat, um die Landesbeauftragte für den Tierschutz zu stärken und die Unabhängigkeit und Transparenz ihrer Arbeit zu erhöhen?
  18. Wann genau ist der für 2025 angekündigte Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Tierschutz zu erwarten?