Für ein zukunftsfähiges Bremen auch unter schwierigen Bedingungen!

Antrag der Fraktion der FDP.

Mit deutlicher Verzögerung wurden die Haushaltsgesetze der Bürgerschaft im Mai 2020 vorgelegt. Angesichts der Coronakrise hat sich das als zusätzliche Belastung und enorme Herausforderung für das Land und seine Gemeinden Bremen und Bremerhaven herausgestellt. Doch auch alle Träger, die auf staatliche Gelder angewiesen sind, werden damit strapaziert. Die Wiederholung einer derartigen Situation muss zukünftig unbedingt vermieden werden! In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob ein Einzelhaushalt eine gangbarere Alternative wäre. Angesichts der Coronaauswirkungen und der Sondersteuerschätzung im September 2020 wäre es zudem sinnvoll gewesen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, da nun Mittel verplant werden, die u. U. nach der Steuerschätzung im September nicht mehr zur Verfügung stehen. Durch die Coronakrise sind die Einnahme- und Ausgabeerwartungen noch unwägbarer geworden.

Der Haushalt ist getragen von Einmaleffekten durch Entnahmen aus den Rücklagen. Dem Doppelhaushalt werden die gesamten OTB-Rücklagen in Höhe von 117 Mio. Euro zugeführt. Diese Mittel werden in Zukunft fehlen. Besser wäre ein kontinuierlicher Abtrag der Rücklagen, damit diese auch in kommenden Haushaltsjahren ihren Beitrag zur Entwicklung Bremens und Bremerhavens leisten.

Verantwortungsvolle Haushaltspolitik sorgt für die nötigen Handlungsspielräume jetziger und zukünftiger Generationen. Der vorgelegte Doppelhaushalt wird diesem Anspruch allerdings nicht gerecht. Mit den aktuellen Vorschlägen von Senat und Koalition wird kein Grundstein für zukunftsorientierte Politik, Generationengerechtigkeit und mehr Chancen für Familien gelegt. 

Derzeit wandern insbesondere junge Familien aus Bremen und Bremerhaven ab. Unterm Strich ergibt sich eine Nettoabwanderung. Damit entgehen dem Haushalt jährlich Steuereinnahmen, die sich inzwischen auf über 100 Mio. Euro aufsummieren. Grund sind die ewig bekannten Probleme der Stadtgemeinden: Zu wenig Wohnraum gerade für junge Familien, ungleiche Bildungschancen, eine schlechte Versorgung mit Betreuungsplätzen und eine ineffiziente Verkehrsinfrastruktur sind nur einige der Gründe, warum die Stadtgemeinden kein attraktiver Wohnort nicht für Familien sind. 

Zugleich spielt die Wirtschaft in diesem Entwurf nur eine Nebenrolle. Hier wird die mangelhafte Politik der Vorgängerregierungen fortgeschrieben. Impulse, die ein klares Signal an die Wirtschaft senden und enorm wichtig wären, sucht man vergebens. Angesichts des aktuellen Drucks auf die exportabhängige Wirtschaft im Land Bremen ist diese Vernachlässigung fatal. 

Die Abwanderung ins Umland muss gestoppt werden. Bremen und Bremerhaven müssen an Anziehungskraft gewinnen und endlich für Familien eine echte, attraktive Alternative zum Umland sein. Das geht nur mit den richtigen Rahmenbedingungen, für die die Politik verantwortlich ist. Gute Bildung, verlässliche Kinderbetreuung, ausreichend Wohnraum (insbesondere Eigentumswohnungen und -häuser) und eine gute Verkehrsinfrastruktur sind nur einige Faktoren, die für Standortattraktivität stehen. 

Mit dem vorliegenden Antrag zum Doppelhaushalt 2020/2021 werden Vorschläge für eine Politik gemacht, die den Familien zugewandt ist und Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung jedes Einzelnen schafft. Mit den Vorschlägen wird die finanzielle Grundlage für Maßnahmen geschaffen, die junge Familien in Bremen und Bremerhaven halten bzw. sie zukünftig in die Stadtgemeinden locken. Dabei ist gute Bildung der Schlüssel für soziale Teilhabe, Wohlstand und Chancengerechtigkeit.

  1. Chancengerechtigkeit durch gute Bildung von Anfang an

Nur Bildung kann langfristig den gewohnten Wohlstand in einer sozialen Marktwirtschaft und die etablierte Sozialstruktur absichern. Bildung ist der einzige Schlüssel, der allen eine faire Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht und dafür sorgt, dass jede und jeder Verantwortung für das eigene Leben übernehmen kann. Vielfalt und Unterschiedlichkeit im sozialen Stadtgefüge müssen als Chance begriffen werden. Gute Bildung stärkt die Eigenverantwortung des Einzelnen, stärkt die eigene Leistungsbereitschaft und legt die Grundlage für selbstbestimmte Entscheidungen im Leben.

Leider bleibt der vorgelegte Produktplan (PPL) 21 für Kinder und Bildung hinter den Erwartungen an gute Bildungspolitik zurück. Trotz drastisch gestiegener Gesamtausgaben für das Land Bremen in Höhe von rund 200 Mio. Euro, ist von einem Aufbruch hin zu mehr Qualität in der Bildung nicht viel übriggeblieben. Die zusätzlich geplanten Mittel werden vornehmlich von steigenden Schülerzahlen und bereits in der letzten Legislaturperiode beschlossene Maßnahmen kompensiert, eine echte Investition in Bildungsqualität sind sie nicht. 

Das schlechte Bildungsangebot für Bremer Schülerinnen und Schüler stagniert seit Jahren auf unterstem Rang. Die Strukturen verfestigen sich. Für junge Familien und externe Fachkräfte wird der Wohnort Bremen oder Bremerhaven damit immer unattraktiver. In der frühkindlichen Bildung ist der Platz- und Fachkräftemangel hoch wie nie und die Schulen der Stadt halten kein attraktives Bildungsangebot bereit. Die vielen strukturellen und inhaltlichen Versäumnisse im Bildungsbereich, vor allem der fehlende Wille zur Qualitätsverbesserung, wurden durch die Coronakrise offensichtlich. Versäumtes nachzuholen, gleichzeitig die bereits bestehenden Defizite abzuarbeiten und die Weichen für eine echte Bildungsoffensive zu stellen, das ist das Gebot der Stunde. 

Handlungsfeld: „Bildungsoffensive Bremen“ (Gesamtvolumen 30 Mio. Euro): In Bremen herrscht kein Klimanotstand, sondern Bildungsnotstand. Deshalb braucht es eine Bildungsoffensive.

Im Bremen herrscht kein Klimanotstand, sondern Bildungsnotstand. Gleichwohl muss Bremen dringend seinen Beitrag für das Klima leisten. Dazu tagt derzeit die Klima-Enquete. Die Mittel für das Handlungsfeld Klimaschutz sollen daher erst für den Doppelhaushalt 2022/2023 bereitgestellt werden, wenn die Klima-Enquete ihre Arbeit abgeschlossen hat.

Die eklatanten Mängel des Bremer Bildungssystems müssen jetzt durch innovative Ansätze, gezielte Förderung und individuelle Unterstützung aufgewogen werden. Dazu soll ein Handlungsfeld „Bildungsoffensive für Bremen“ geschaffen werden, das diesen Ansprüchen genügt. Dazu werden die für das Handlungsfeld „Klimaschutz“ bereitgestellten Mittel (Gesamtvolumen 30 Mio. Euro) umgewidmet. 

Das neue Handlungsfeld „Bildungsoffensive für Bremen“ nimmt die Ressorts Soziales, Kultur und Wirtschaft mit in die Pflicht. Für Kinder und Jugendliche mit besonderen Förderbedarfen kann ein gemeinsames Vorgehen zielgenauere Lösungen schaffen. Mit dem Kulturressort können abgestimmte Konzepte im Bereich der kulturellen Bildung erarbeitet werden. Das Wirtschaftsressort ist das Tor zur Bremischen Wirtschaft. Die Anforderungen, die die Bremische Wirtschaft an Absolventinnen und Absolventen stellt, werden so berücksichtigt. Zugleich können Fachkräfte aus der Wirtschaft und verschiedensten beruflichen Feldern die Schulen punktuell unterstützen.

Das Handlungsfeld soll es möglich machen, mehr Kompetenzen und Eigenverantwortung an die Schulen zu geben. Das Landesinstitut für Schule Bremen kann zusätzlich bei neuen Projekten gefördert und gestärkt werden. Damit wird der Grundstein gelegt, um durch eine Bildungsoffensive mehr Qualität ins Bremer Schulsystem zu bringen.

Mit den Landesmitteln werden beide Kommunen gleichberechtigt gefördert.

Externe Evaluation zur Qualitätssicherung und -steigerung in der frühkindlichen Bildung (Gesamtvolumen 1,5 Mio. Euro)

Wissenschaftliche Erkenntnisse lassen heute keinen Zweifel mehr daran, dass die Qualität der frühkindlichen Bildung entscheidend für den weiteren Bildungsverlauf und damit für die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten jedes einzelnen ist. Jeder hier investierte Euro kommt volkswirtschaftlich in ein paar Jahren drei- bis fünffach wieder zurück in die Landeskassen. Nach dem quantitativen Ausbau in der Betreuungslandschaft in den letzten Jahren, muss der Fokus nun auf die Qualität der frühkindlichen Bildung in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gelegt werden. Eine externe Evaluation ist hier der Schlüssel zur Sicherung und Steigerung der Bildungs- und Betreuungsqualität.

Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten (5 Mio. Euro): Raus aus der Kreidezeit – auch für Lehrer! Deshalb braucht es mobile Endgeräte für Lehrkräfte. 

Digitalisierung startet bei dem, der sie vermittelt, doch die Ausstattung der Lehrer mit digitalen Endgeräten ist uneinheitlich, unübersichtlich, nicht standardisiert und schlecht auf die Anforderungen digitaler Lehre zugeschnitten. Die beispiellosen Maßnahmen, die die Coronakrise mit sich brachte, haben offenbart, dass die Ausstattung der Bremer Schulen mit mobilen Endgeräten miserabel ist. Vor einem Jahr verglich die Bildungssenatorin in ihrer Rede (vgl. PlPr 19/79) zum Antrag der FDP-Fraktion „Laptops für Lehrer“ (vgl. Drs. 19/2060) noch mit „Geschenken“. Was vor einem Jahr noch undenkbar war, ist nun neue Realität geworden: Lehrer und Schüler brauchen endlich eine bessere Ausstattung. Die technische Ausstattung von Schülerinnen und Schülern, aber auch von Lehrerinnen und Lehrern mit Soft- und Hardware ist zwar ein kostenintensiver, aber relativ schnell umsetzbarer Ausgangsbaustein für den digital gestützten Unterricht der Zukunft und wird vom Bund übernommen. Mit einem Sofortprogramm Zusatzvereinbarung Digitalpakt stellt der Bund dem Land Bremen ca. 5 Mio. Euro für mobile Endgeräte zur Verfügung. Die Beschaffung der Geräte muss zügig, noch in 2020 umgesetzt werden. Dabei müssen vor allem die Lehrerinnen und Lehrer angemessen ausgestattet werden, denn Digitalisierung startet bei denen, die sie vermitteln!

Ausstattung der Schulen mit digitaler Infrastruktur bei zeitgleicher Fortbildungsoffensive (Gesamtvolumen 4 Mio. Euro): Damit die Schüler nicht die einzigen sind, die mit dem Tablet umgehen können. Deshalb braucht es IT-Fortbildungen für Lehrer.

Digitale Endgeräte sind immer nur der Hardware-Baustein in einer digitalen Bildungslandschaft. Hält man eine angemessene Infrastruktur nicht nach, können sie nicht sinnvoll eingesetzt werden. 

Daher sind alle Schulen im Land Bremen flächendeckend mit einem hoch leistungsfähigen W-Lan auszustatten. Geräte zur Visualisierung von Ergebnissen und für die gemeinsame Arbeit im Klassenraum gehören ebenso dazu wie eine Cloud-Struktur, die Daten auch an verschiedenen Lernorten zugänglich macht. Die flächendeckend eingesetzte Lernsoftware its-learning schafft ein Netz, das für die digitale Zukunft feiner gewoben werden muss, um eine einheitliche Datenerfassung, Feedback-Systeme zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrer wie auch Eltern fest zu etablieren.

Diese digitale Infrastruktur ist immer nur so gut wie ihr schlechtester User. Die Technik selbst muss eine hohe Anwenderfreundlichkeit haben, um die Nutzung möglichst niederschwellig zu ermöglichen. Gleichzeitig braucht es eine Fortbildungsoffensive, in der Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung Maßnahmen für Lehrkräfte und Eltern entwickeln. Die Lehrer und Lehrerinnen müssen befähigt werden, Hilfsmittel für das Lehren und Lernen in der digitalisierten Welt zu gestalten und zu nutzen. Die digitale Transformation der Lehre mit aller gebotenen pädagogischen Kompetenz kann so vollzogen werden. 

Vor besonderen Anforderungen stehen dabei die Schulleitungen des Landes. Sie müssen den Zukunftsort Schule gestalten. Dafür müssen sie einerseits einen weiten Überblick über die Schul- und Unterrichtsentwicklung in einer digitalisierten Welt gewinnen, andererseits aber auch die Verantwortung für die Zusammenarbeit und Kommunikation im Team übernehmen. Das erfordert ganz neue Leitungskompetenzen, die ebenso geschult werden müssen wie ein rein technisches Knowhow. 

Es müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, die digitale Infrastruktur an Schulen zu verbessern. Die erforderlichen Maßnahmen dafür sollen mit 2 Mio. Euro pro Haushaltsjahr verstärkt werden. 

Verbesserung der Personalsituation an Schulen – Informationstechnische Assistenten an die Schulen (11,25 Mio. Euro): Auch Schulen brauchen einen, der die Software installiert. 

Teure Endgeräte, viele Nutzer und unterschiedliches technisches Vorwissen erfordern ein Supportsystem. Allzu oft wenden engagierte Lehrerinnen und Lehrer dafür ihre Freizeit auf. Bisweilen können sie dafür Abminderungsstunden anrechnen, was den Umfang des Fachunterrichts an den Schulen reduziert. Dieses Engagement ist vorbildhaft, gleichzeitig aber nicht als tragfähige Struktur für alle Schulen voraussetzbar. Wichtig ist es deshalb, die Schulen flächendeckend mit Informationstechnischen Assistentinnen und Assistenten (ITA) auszustatten. Der Bund wird sich in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken. Diese Unterstützung des Bundes bietet die Möglichkeit, die Administratorentätigkeit in den Schulen in ein professionalisiertes, zukunftsfähiges System zu überführen. Durch diese Unterstützung werden Lehrerinnen und Lehrer entlastet. Damit ist es möglich, Unterrichtsstunden aufzustocken und die angespannte Personalsituation zu entzerren. 

Nach Möglichkeit sollen alle 150 Schulen im Land Bremen mit ITA ausgestattet werden. Die Mehrbedarfe für den Bereich Bildung belaufen sich dafür im Jahr 2020 auf rd. 3,75 Mio. Euro und im Jahr 2021 auf rd. 7,5 Mio. Euro. Die Mittel werden über Zuweisungen des Bundes und über das Handlungsfeld „Bildungsoffensive Bremen“ bereitgestellt. 

Mit dieser Unterstützung werden gleichzeitig zusätzliche Stunden frei, die für den Unterricht oder Fortbildungen genutzt werden können. Lehrerinnen und Lehrer wenden wöchentlich durchschnittlich zwischen fünf und acht Stunden fachfremd auf, um sich mit den technischen Hilfsmitteln zu beschäftigen. Bei 6.688 Lehrerinnen und Lehrern im Land Bremen ergeben sich damit 33.400 Stunden pro Woche, die zukünftig für die Schülerinnen und Schüler bzw. die konzeptuelle Aufbereitung der Inhalte zur Verfügung stehen. 

Haus der Athleten endlich voranbringen und das Betreuungskonzept finanzieren (Gesamtvolumen 65.000 Euro): Damit es nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt.

Um endlich das Haus der Athleten voranzubringen, wollen wir dafür sorgen, dass bis Ende 2021 das Betreuungskonzept fertig ist. Dafür stellen wir Mittel in Höhe von 65.000 Euro für die Jahre 2020/2021 bereit.

  1. Ohne eine gesunde Wirtschaft ist keine solide Haushaltspolitik möglich

Schon vor der Coronakrise geriet die bremische Wirtschaft unter Druck. Aufgrund ihrer Exportabhängigkeit treffen sie internationale politische Verwerfungen wie US-amerikanische Zölle oder der Brexit besonders hart. Gleichzeitig gerät der Standort auf Grund des Weggangs bzw. des deutlichen Arbeitsplatzabbaus zahlreicher großer Firmen wie Kellogg`s, Coca-Cola, Hachez oder Bosch unter enormen Druck. Trotz dieser bekannten Herausforderungen enthält der Haushalt im Vergleich zum Doppelhaushalt 2018/2019 keine neuen Impulse, die den Abwärtstrend stoppen könnten. Im Gegenteil: Trotz angespannter wirtschaftlicher Lage wird die WFB weiterhin nicht auskömmlich finanziert. Trotz eines bekannten Mangels an Gewerbeflächen wird die Gewerbeflächenentwicklung weiterhin stiefmütterlich behandelt. Trotz Bremens schlechter Position bei Gründungen wird auf alte Instrumente gesetzt. Trotz der großen Probleme bei der Unternehmensnachfolge wird wenig dafür getan, Nachfolger zu gewinnen, um damit die Unternehmen und Arbeitsplätze am Standort zu halten. 

Wirtschaft ist in dem vorgelegten Haushalt ein Nebenschauplatz. Dabei sind die vielen Betriebe und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer DAS Rückgrat Bremens. Nur durch ihre Leistungen werden Ausgaben in anderen Bereichen überhaupt möglich.  

Wirtschaftsförderung Bremen (WFB) finanziell angemessen ausstatten (Gesamtvolumen 8,9 Mio. Euro): Ohne Wirtschaft ist alles nichts. 

Die WFB benötigt eine angemessene finanzielle Ausstattung, um in den nächsten Jahren ihrer wichtigen Aufgabe endlich vollumfänglich gerecht werden zu können. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2020/2021 wurde den Anmeldungen des zuständigen Ressorts jedoch nicht entsprochen. So fehlen im Vergleich zur Anmeldung für das Jahr 2020 rd. 1,6 Mio. Euro und für das Jahr 2021 rd. 7,3 Mio. Euro. Angesichts der möglichen Folgen der Coronakrise – der Anstieg von Unternehmenspleiten und der Arbeitslosigkeit – ist es verantwortungslos, die Wirtschaftsförderung nicht angemessen auszustatten. 

Für eine starke Förderung mit klaren Signalen Richtung Wirtschaft braucht es Planungssicherheit, mehr Mut und Flexibilität. Die WFB ist daher gefordert, sich in den nächsten Monaten neu aufzustellen, um ihren Auftrag besser zu erfüllen. Dazu gehört auch, dass sich die WFB stärker auf die bestehende Wirtschaft konzentriert und dabei beispielsweise das Thema Unternehmensnachfolge viel aktiver begleitet. Bundesweit sind nach Angaben der KfW fast 230.000 Unternehmen auf der Suche. Wenn Unternehmen keine Nachfolge finden, ist das eine große Gefahr für die Sicherheit von Arbeitsplätzen. Die WFB muss deshalb mindestens mit den Mitteln ausgestattet werden, die das Ressort angemeldet hat.

Offensive für mehr Gewerbeflächen (Gesamtvolumen 13 Mio. Euro): Damit die Unternehmen von Morgen noch Platz haben. 

Seit Jahren wird Bremen der unverändert hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen nicht gerecht. Die Dispositionsreserve ist deshalb in den vergangenen Jahren trotz zwischenzeitlicher Gegensteuerung konsequent abgesunken. Nur in wenigen Jahren hat die Erschließungsleistung die Vermarktungsleistung übertroffen. Derzeit gibt es nach einem Bericht des Wirtschaftsressorts vom April 2020 eine bereinigte Dispositionsreserve von nur 22 ha, die unmittelbar für die Vermarktung zur Verfügung stehen. Allein die Vermarktungsleistung 2019 von ca. 33 ha überschreitet damit die derzeit tatsächlich verfügbare Dispositionsreserve deutlich. Zu der reinen Angebotsmengenproblematik kommt noch die Schwierigkeit der mangelnden Passgenauigkeit der angebotenen Gewerbeflächen. In vielen Fällen konnten suchenden Unternehmen in der Vergangenheit keine passgenauen Flächen zur Verfügung gestellt werden, weshalb sie sich nicht in Bremen ansiedelten oder sogar ihren Standort aus Bremen verlagerten, häufig in das attraktivere niedersächsische Umland. Es ist daher dringend geboten, unmittelbar eine Offensive für mehr Gewerbeflächen zu starten und dafür zusätzliche Mittel bereitzustellen. Die im Haushalt eingestellten Mittel reichen bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Bedarfe über die nächsten Jahre abzubilden.  

Starter-Geld für Startups (Gesamtvolumen 790.000 Euro): Denken wir groß, auch bei unseren Startups. 

In Bremens Wirtschaft und Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren viel verändert. Es hat sich ein positiver Geist gegenüber Gründerinnen und Gründern entwickelt. Das wird durch das viele private Engagement rund um das Thema Gründungen sichtbar. Leider werden die bisherigen politischen Maßnahmen Bremens eher als halbherzig und bürokratisch wahrgenommen. 

In Bremen gibt es bisher kein gutes Angebot für hochinnovative Startups. Daher muss Bremen jetzt den nächsten Schritt gehen. Mit dem Starter-Geld sollen solche Startups besonders gefördert werden. So sollen jährlich bis zu zehn Startups mit 50.000 Euro gefördert werden, deren Geschäftsmodelle hoch innovativ, skalierbar, erfolgsversprechend und arbeitsmarktrelevant sind. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, sofern die Startups fünf Jahre am Standort Bremen bleiben.

Startups können auch einen wichtigen Beitrag leisten, um eine mögliche Wirtschaftskrise für Bremen erheblich abzumildern und steigender Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Es ist daher wichtig, in diesem Bereich aktiver und attraktiver zu werden. 

  1. Öffentliche Sicherheit, nicht auf Kosten der Beamtinnen und Beamten

Der vorliegende Haushaltsentwurf nimmt im Bereich der öffentlichen Sicherheit zahlreiche, durch die FDP-Fraktion bei den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 eingebrachte, Vorschläge auf. Darunter fällt die personelle Aufstockung der Hochschule für öffentliche Verwaltung (HfÖV), um mehr Polizisten ausbilden zu können, die Beschaffung von Fahrzeugen bei der Polizei und die Erhöhung der Personalzielzahl beim Ordnungsamt (vgl. Drs. 19/1293; 19/1326; 19/580S; 19/653S).

Wichtig ist die Anhebung der Beschäftigungszielzahl bei der Polizei in Bremen auf 2.900 und in Bremerhaven auf 520, die erst durch die bessere personelle Ausstattung der HfÖV möglich wird. Trotzdem sind im Bereich der öffentlichen Sicherheit weitere Maßnahmen wie der Abbau von Überstunden bei der Polizei oder die Erneuerung des Fuhrparks bei der Feuerwehr nötig. 

Überstunden bei der Polizei abbauen (Gesamtvolumen 350.000 Euro): Für mehr Wertschätzung gegenüber ihrem Engagement, Überstundenberge bei den Polizistinnen und Polizisten abbauen. Bremen steht bei den Polizistinnen und Polizisten mit einem enormen Überstundenberg tief in der Schuld, die endlich kompensiert werden muss. Primäres Mittel ist der Freizeitausgleich, den es aber nur dann geben kann, wenn endlich ausreichend Beschäftigte bei der Polizei unseres Landes vorhanden sind. Aufgrund der Tatsache, dass die Zielzahl nicht kurzfristig erreicht werden kann, muss eine Zwischenlösung gefunden werden. Die geleisteten Stunden müssen den Polizistinnen und Polizisten ausgezahlt werden, dazu werden Mittel in Höhe von 350.000 Euro für das Jahr 2020 veranschlagt. 

Erneuerung des Fuhrparks bei der Feuerwehr (Gesamtvolumen 6 Mio. Euro): Gute Ausstattung hat auch was mit Respekt zu tun. 

Neben all den Fortschritten bei der Ausstattung der Polizei, wurde die Feuerwehr über Jahre vernachlässigt. Neben dringenden Bedarfen im Personalbereich sind abgängige Gerätehäuser bei den Freiwilligen Feuerwehren und ein Fuhrpark, in dem einige Fahrzeuge ein H-Kennzeichen verdient hätten, ein nicht hinnehmbarer Zustand. Daher müssen nun endlich erste Schritte unternommen werden, um den vorherrschenden Sanierungsstau bei der Feuerwehr abzubauen. 

Wir begrüßen es daher, dass nunmehr endlich auch alternative Lösungen – wie Leasingmodelle – für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen angedacht werden. Dies muss aber auch tatsächlich umgesetzt werden. Die rund 1,8 Mio. Euro, die für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 jeweils vorgesehen sind, werden die Erneuerung der Fahrzeugflotte nicht voranbringen, wenn man davon ausgeht, dass ein Löschfahrzeug mit rd. 350 Tsd. Euro zu veranschlagen ist. Ohne alternative Lösungen zur Beschaffung müssten allein für die „prioritär zu ersetzenden“ Löschfahrzeuge 5,6 Mio. Euro aufgebracht werden. Die Mittel für die Haushaltsjahre sollten daher um jeweils 3 Mio. Euro erhöht werden, um den Einstieg in den Modernisierungsprozess der Feuerwehrflotte zu schaffen. 

Jugendfeuerwehr besser ausstatten (Gesamtvolumen 50.000 Euro): Auch die Großen haben mal klein angefangen. 

Da die Berufsfeuerwehr erhebliche Probleme im Bereich Nachwuchsgewinnung hat, erscheint es sinnvoll, die Jugendfeuerwehren attraktiver zu gestalten, da sich hieraus Nachwuchskräfte rekrutieren lassen. Die laufenden Ausgaben für die Jugendfeuerwehr müssen deshalb verdoppelt werden: Statt wie für die Jahre 2020 und 2021 jeweils vorgesehen 25.000 Euro bereitzustellen, sollen die Ansätze auf mindestens 50.000 Euro pro Haushaltsjahr erhöht werden. Gezielt müssen zukünftig weibliche Nachwuchskräfte für die Berufsfeuerwehr gewonnen werden. Die derzeitige Frauenquote von 7,6 Prozent bei der Berufsfeuerwehr ist ein trauriges Signal.

  1. Für eine Verkehrspolitik, die keinen Menschen ausschließt und eine umfassende, integrierte Stadtentwicklung

Bremen betreibt seit Jahren eine einseitige Verkehrspolitik, die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gegeneinander ausspielt. Insbesondere die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die Fußgängerinnen und Fußgänger, werden in dem Haushaltsentwurf kaum berücksichtigt. Neben der Benachteiligung der Fußgängerinnen und Fußgänger fehlt ein wirkliches Stadtentwicklungskonzept, das beispielsweise Wohnen, Verkehr und Gewerbeflächen zusammendenkt.  

Auch Gehwege müssen Beachtung finden (Gesamtvolumen: 3,12 Mio. Euro): Schluss mit den Stolperfallen. Gehwege in Stand setzen.

Der Zustand der Bremer Gehwege ist schlecht, die Barrierefreiheit an vielen Stellen nicht gegeben. Ob Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl, für alle wird die Nutzung der Fußwege zur Tortur. Gleichwohl werden derzeit keine gesonderten Maßnahmen zur Gehwegesanierung durchgeführt. Diese werden im Zuge von notwendigen Straßensanierungen lediglich mitveranlasst. Gehwege sind deshalb zum Teil in einem erschreckend schlechten Zustand. Die Investitionen in die Sanierung, Ausbesserung und den Neubau von Fahrradwegen werden um 400 Prozent steigen, die Investitionen in Straßen nur um 21 Prozent. Gleichzeitig werden 8-mal mehr Mittel für Fahrradpremiumrouten bereitgestellt (8,6 Mio. Euro) als für den Erhalt von Radwegen (1,6 Mio. Euro).

Das muss sich ändern, nicht nur im Innenstadtbereich. Im ersten Schritt muss daher ein vernünftiges Konzept erarbeitet werden, das den Bedarf und die Handlungsmöglichkeiten aufzeigt. Dafür sollen 120.000 Euro noch dieses Jahr bereitgestellt werden. Zudem müssen ausreichend Mittel für den Einstieg in die Sanierung zur Verfügung gestellt werden. Dafür sollen 2020 1 Mio. Euro und 2021 2 Mio. Euro im Haushalt eingestellt werden. Finanziert werden diese Mehrausgaben mit Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Die Zuweisungen werden entsprechend gekürzt und im Sondervermögen durch geringere Ansätze bei den Fahrradpremiumrouten kompensiert.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept auflegen (Gesamtvolumen 250.000 Euro): Generationsgerechte Stadtentwicklung geht nur mit allen. Mit einem integrierten Stadtentwicklungskonzept aus vielen Teilen ein Ganzes machen.

Bremen braucht eine nachhaltige, integrierte und dynamische Stadtentwicklung. Ziel ist dabei die nachhaltige Entwicklung von Stadtquartieren bei sich immer schneller ändernden Rahmenbedingungen. 

Hier müssen neben den Bereichen Wohnen und Mobilität auch die Themen Wissensökonomie, lokale Ökonomie mit kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Beschäftigungssituation und die Armutsverteilung mitgedacht werden. Bremen besitzt zur Stadtentwicklung unterschiedliche Teilpläne, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Hier muss eine bessere Verknüpfung erreicht werden. Zudem sind Bundesmittel für die integrierte Stadtentwicklung häufig an die Vorlage eines Gesamtkonzeptes geknüpft. Um hier einen Einstieg zu finden, sollen für 2021 Mittel in Höhe von 250.000 Euro veranschlagt werden. 

  • Mehr Chancen für Familien und Frauen 

Bisher beteiligt sich Bremen nicht mit Komplementärmitteln am Bundesprogramm zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen. Das muss sich ändern. Zugleich soll ein erfolgreiches Modell wiederbelebt werden: Das Mentoringprogramm für die Existenzgründung durch Frauen soll wieder Priorität bekommen. Damit werden Impulse für mehr Chancen für Frauen und Familien gesetzt, bei denen der Mehrwert die Kosten bei weitem übersteigt.

Female Empowerment: Mentoringprogramm für die Existenzgründung von Frauen (Gesamtvolumen 65.000 Euro): Gemeinsam stark. Mentoringprogramm für Existenzgründerinnen starten.

Zusammen mit den entsprechenden Wirtschaftsverbänden soll ein Mentoring-Programm explizit für junge, weibliche Selbstständige und Unternehmerinnen wieder aufgelegt werden, in dem die Neugründerinnen Unterstützung durch eine erfahrene Mentorin erleben. Dafür ist eine Stelle notwendig, die das Matching übernimmt und gleichzeitig die Bekanntheit sicherstellt. Eine solche Stelle kann gut bei FAW vorgehalten werden. Dafür sollen im Haushaltsjahr 2020 20.000 Euro für den Aufbau und im Haushaltsjahr 2021 45.000 Euro für die Weiterführung veranschlagt werden.

Familienförderung in Bremen: Förderung von Kinderwunschbehandlungen (Gesamtvolumen (375.000 Euro): Familienglück darf nicht am Portemonnaie scheitern. Ungewollt Kinderlose nicht alleine lassen.

Die Gründe für ungewollte Kinderlosigkeit sind vielfältig, die Belastungen für junge Familien aber immer schwerwiegend. Die finanziellen Kosten für eine Kinderwunschbehandlung werden dabei nicht vollständig von den Krankenkassen übernommen. Zum psychischen Druck kommen deshalb auch finanzielle Sorgen. Deshalb hat der Bund ein Förderprogramm aufgelegt, um ungewollt kinderlose Paare finanziell zu unterstützen. Bedingung ist allerdings, dass das Bundesland, in dem das Paar wohnt, sich in der gleichen Höhe finanziell beteiligt. Bremen ist eines der letzten Bundesländer, die keine entsprechende Förderung ermöglichen, weshalb die finanzielle Belastung bei den jungen Familien verbleibt. Um das zu ändern, sollen im Jahr 2020 125.000 Euro und im Jahr 2021 250.000 Euro bereitgestellt werden.

  • Bremen braucht eine Nachhaltigkeitsstrategie für mehr Generationengerechtigkeit

Eine landesweite und auf die zwei Städte abgestimmte Nachhaltigkeitsstrategie fordert und fördert das sektorenübergreifende Denken. Sie setzt Impulse für eine nachhaltige Entwicklung im Land und den Städten Bremen und Bremerhaven in allen Bereichen. Sie trägt mit den lokalen Kompetenzen und Innovationen auch dazu bei, die globalen Herausforderungen zu meistern. Hierzu ist neben der Entwicklung verschiedener Handlungsfelder auch ein transparentes und nachvollziehbares Indikatoren- und Zielsystem nötig.

Eine Nachhaltigkeitsstrategie zielt dabei nicht nur auf Fragen des Klima- und Umweltschutzes ab, sondern beinhaltet alle generationsübergreifenden Themen inklusive einer nachhaltigen Finanzpolitik, einer nachhaltigen Stadt- und Quartiersentwicklung, einer nachhaltigen Mobilität, des demografischen Wandels, ein Leben ohne Armut insbesondere auch bei Kindern, qualitative Bildung und Bildungsgerechtigkeit sowie die Entwicklung eines nachhaltigen Wirtschaftsstandortes inkl. Innovationen, Technologie- und Grundlagenforschung.

Im Haushaltsplan der Senatorin für Klimaschutz ist das Wort Nachhaltigkeit kein einziges Mal zu finden. Es wird auf nachhaltige Mobilität und Stadtstrukturen gesetzt. Das ist im Sinne der Nachhaltigkeitsdebatte viel zu kurz gedacht. Ein umfassendes Konzept bleiben Senat und Koalition schuldig.

Nachhaltigkeitskonzept (Gesamtumfang 120.000 Euro): Nachhaltigkeit ist mehr als Bio. Deshalb braucht es eine umfängliche Nachhaltigkeitsstrategie.

Mit den Mitteln im Bereich BioStadt kann mehr erreicht werden als lediglich „BioStadt“. Sie können der Auftakt dafür sein, endlich ein umfassendes Nachhaltigkeitskonzept für das ganze Land zu entwickeln. Dabei können die unterschiedlichen Potentiale in den Gemeinden Bremen und Bremerhaven klug ausgenutzt und weiterentwickelt werden. Dieses kommt dann auch der BioStadt zugute. 

Sektorenkopplung vorantreiben und Technologieoffenheit fördern (Gesamtumfang 120.000 Euro): Für eine nachhaltige Energiewende – Sektorkopplung vorantreiben. 

Die technologieoffene Sektorkopplung stellt für das Land Bremen ein zentrales Element der Energiewende dar und bietet enorme Chancen, eine wettbewerbsfähige Innovationslandschaft zu etablieren und eine starke Technologieführerschaft aufzubauen.

Das Land Bremen ist gefordert, die hohen Markteintrittsbarrieren für Technologien zur Sektorkopplung auf den Prüfstand zu stellen und die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen fairen und internationalen Wettbewerb ermöglichen. Die Technologien im Umfeld der Sektorkopplung bieten enorme marktwirtschaftliche Potenziale für Bremer und Bremerhavener Unternehmen. Ein Förderprogramm für einen wettbewerbsfähigen Markt wird daher dringend benötigt. Um die Sektorkopplung voranzutreiben sollen ab dem Haushaltsjahr 2021 jährlich 120.000 Euro veranschlagt werden. 

  • Hochschulen nicht für politische Entscheidungen haften lassen

Mit politischem Konsens wurde der Wissenschaftsplan 2025 beschlossen. Darin wurden neben Zielen und Schwerpunktsetzungen ein konkreter Finanzierungsrahmen für die Hochschulen definiert. Hinter diesem konnten sich alle Fraktionen versammeln.

Durch Vorlage der Haushaltsentwürfe 2020/2021 wird deutlich, dass der Wissenschaftsplan 2025 nicht ausfinanziert ist. Gleichzeitig wurden durch die rot-grün-rote Koalition für die Hochschulen finanzpolitisch weitreichende Entscheidungen getroffen: Unter anderem belastet die Erhöhung des Mindestlohns die Finanzen der Hochschulen im Land Bremen. Durch die Anhebung steigen die Ausgaben für studentische Hilfskräfte. Die Finanzzuweisungen des Landes bleiben jedoch hinter den Erwartungen zurück. Daher muss logischerweise Personal eingespart werden, um diese Erhöhung zu kompensieren. 

Einnahmeausfälle für die Bremer Hochschulen ausfinanzieren (Gesamtvolumen rd. 1,2 Mio. Euro): Damit die Hochschulen nicht den Preis für 30 Semester ohne Abschluss zahlen. 

Die neueste politische Entscheidung ist die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren. Deshalb müssen die Bremer Hochschulen auf zusätzliche Mittel verzichten, die nach aktuellem Haushaltsplanentwurf der Senatorin für Wissenschaft und Häfen bereits für die nächsten Jahre in ihren Wirtschaftsplänen veranschlagt sind. Diese belaufen sich für alle vier Hochschulen auf rd. 1,2 Mio. Euro jährlich.

In 2020 werden die Einnahmeausfälle voraussichtlich durch die Mittel aus dem Bremen-Fond aufgefangen. Für 2021 muss aber klar sein, dass die Hochschulen keinesfalls durch die Entscheidungen der Koalition zusätzlich belastet werden dürfen. 

  • Überfällige Strukturreform innerhalb der Verwaltung endlich anschieben!

Innerhalb der Ressorts lassen sich viele Ineffizienzen identifizieren. Dadurch werden Personal und Ressourcen gebunden, die an anderer Stelle besser eingesetzt werden könnten.

Deshalb ist es nötig, eine überfällige Strukturreform in der Verwaltung anzustoßen. Zentrale Forderungen dabei sind:

  • Ausgliederung der Bäderinfrastruktur aus dem Sporthaushalt.
  • Ausgliederung der „Clubszene“ aus dem Wirtschaftsressort, Angliederung an das Kulturressort.
  • Ausgliederung der Jacobs Universität aus dem Wirtschaftsressort, Angliederung an das Wissenschaftsressort.
  • Senatorische Behörden schlank halten und Postengeschacher begrenzen: 

Das Häfenressort gehört zum Wirtschaftsressort. Hier muss dringend eine Entflechtung umgesetzt werden. 

  • Aufsicht über die Gesundheit Nord muss an das Finanzressort übergehen:

Der kommunale Klinikverbund Gesundheit Nord (GeNo) leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Trotzdem ist er eines der größten Risiken für den Bremer Haushalt. 

Die GeNo muss endlich so behandelt werden wie jede andere Klinik in Bremen und Bremerhaven auch. Das geht nur, wenn die Krankenhausplanung völlig neutral durchgeführt werden kann. Die Gesundheitssenatorin befindet sich dabei in einem Interessenkonflikt, der aufgelöst werden muss. Derzeit ist sie für die Krankenhausplanung und damit die finanzielle Ausstattung aller Krankenhäuser verantwortlich. Gleichzeitig ist sie durch ihre Rolle als kommunale Aufsicht und als Aufsichtsratsvorsitzende der GeNo verbunden. Diese Doppelrolle ist nicht tragbar. Die Aufsicht über den Klinikverbund muss daher auf das Finanzressort übergehen.

  1. Gegenfinanzierung 

Die FDP-Fraktion schlägt folgende alternative Mittelverwendung vor:

  • Zinsminderausgaben: In den kommenden zwei Jahren ist nicht mit einem drastischen Anstieg der Zinsen zu rechnen, dementsprechend sind die veranschlagten Ausgaben für Zinsen zu hoch. Die Ausgaben sollten entsprechend der Grundsätze von Haushaltsklarheit und -wahrheit an das aktuelle Zinsniveau angepasst werden. In der Vergangenheit wurden um die mindestens 10 Mio. Euro entsprechend nicht benötigt.

2020: 10 Mio. Euro            2021: 10 Mio. Euro

Volumen: 20 Mio. Euro

  • Umwidmung des Handlungsfeldes Klimaschutz: Die Mittel für das Handlungsfeld Klimaschutz sollen erst bereitgestellt werden, wenn die Klima-Enquete ihre Arbeit abgeschlossen hat. Dort werden gerade die Leitlinien für eine Klimaschutzstrategie für das Land erarbeitet. Durch ein Handlungsfeld Klimaschutz würde man der Verwaltung die Gestaltung überlassen, ohne dass die politischen Beschlüsse und die Richtung dazu stehen. Daher soll das Handlungsfeld frühestens mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 kommen.

     2020: 10 Mio. Euro            2021: 20 Mio. Euro

     Volumen: 30 Mio. Euro

  • Auffangtopf: Die Mittel im Auffangtopf werden nur in sehr geringem Maße abgerufen. Das Haushaltsjahr 2020 ist bereits zur Hälfte rum. Daher sollen die bereitgestellten Mittel entsprechend gekürzt und zur Gegenfinanzierung vornehmlicher Bedarfe genutzt werden. Kommunale Mittel sollen zudem nicht in der gleichen Größenordnung wie die Landesmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. 

Land – 2020: Kürzung um 5 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro; 2021: Keine Kürzung: 10 Mio. Euro

Volumen: 5 Mio. Euro

     Stadt – 2020: Kürzung um 7,5 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro; 2021: Kürzung um 5 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro

     Volumen: 12,5 Mio. Euro

  • Ausbildungstauglichkeit, statt Ausbildungsprämie: Kürzung bei der Hst. 0305/684 60-0 Zuschüsse im Rahmen der Ausbildungsgarantie 

2020: 4 Mio. Euro              2021: 4 Mio. Euro

Volumen: 8 Mio. Euro

  • Anzahl der Senatoren und Staatsräte verringern: Volumen: mind. 1.000.000 Euro
Vorschläge FDP-Fraktion (Mehrbedarfe)20202021Gegenfinanzierung
Handlungsfeld „Bildungsoffensive Bremen“10 Mio. Euro20 Mio. EuroKürzung beim Handlungsfeld Klimaschutz (Land)
Externe Evaluation in der frühkindlichen Bildung 1,5 Mio. EuroMittelverwendung im Handlungsfeld „Bildungsoffensive Bremen“
Mobile Endgeräte an Schulen5 Mio. EuroNeue Zuweisungen des Bundes aus dem Sofortprogramm Zusatzvereinbarung Digitalpakt
Digitale Infrastruktur an Schulen verbessern2 Mio. Euro2 Mio. EuroMittelverwendung im Handlungsfeld „Digitalisierung“
Informationstechnische Assistenten einsetzen3,75 Mio. Euro7,5 Mio. EuroZuweisungen des Bundes;Mittelverwendung im Handlungsfeld „Bildungsoffensive Bremen“
Haus der Athleten – Betreuungskonzept zügig fertigstellen (Stadt)20.000 Euro45.000 EuroFreie Mittel aus der Umwidmung des sog. Auffangtopfes
WFB angemessen finanziell ausstatten und zügig neu aufstellen1,6 Mio. Euro7,3 Mio. EuroZinsminderausgaben  
Gewerbeflächenoffensive3 Mio. Euro10 Mio. EuroFinanzierung mit freien Mitteln aus Kürzungen bei der Hst. „Zuschüsse im Rahmen der Ausbildungsgarantie“ und Zinsminderausgaben
Welcome-Geld für Gründer265.000 Euro525.000 EuroFinanzierung mit freien Mitteln aus Kürzungen bei der Hst.„Zuschüsse im Rahmen der Ausbildungsgarantie“
Überstunden der Polizei ausbezahlen350.000 EuroSenatorenposten und Staatsräteposten einsparen
Fuhrpark Feuerwehr (Stadt)3 Mio. Euro3 Mio. EuroFreie Mittel aus der Umwidmung des sog. Auffangtopfes
Jugendfeuerwehren stärken (Stadt)25.000 Euro25.000 EuroFreie Mittel aus der Umwidmung des sog. Auffangtopfes
Fußwege sanieren und ausbessern (Stadt)1,12 Mio. Euro2 Mio. EuroFinanzierung durch Kürzung der Zuweisung an das Sondervermögen Infrastruktur
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (Stadt)250.000 EuroAnmeldung beim verbleibenden Auffangtopf
Nachhaltigkeitskonzept für Bremen (Land)20.000 Euro100.000 EuroReduzierung bei BioStadt Bremen
Sektorkopplung und Technologieoffenheit fördern (Land)20.000 Euro100.000 EuroFreie Mittel aus der Umwidmung des sog. Auffangtopfes
Kinderwunschbehandlungen fördern! (Land)125.000 Euro250.000 EuroAnmeldung beim verbleibenden Auffangtopf
Mentoring-Programm für die Existenzgründung Frauen20.000 Euro45.000 EuroFinanzierung mit freien Mitteln aus Kürzungen bei der Hst.„Zuschüsse im Rahmen der Ausbildungsgarantie“
Hochschulen nicht durch politische Entscheidungen finanziell belasten1,2 Mio. EuroPolitische Entscheidung, die die Koalition zu verantworten hat. 

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt ab.

2. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) überarbeitete Haushaltsgesetze und Haushaltspläne vorzulegen, die den Ansprüchen von Generationengerechtigkeit, Familienfreundlichkeit und Eigenverantwortung genügen. Grundlage dafür sind nachfolgende Schwerpunkte:

a)    eine Bildungsoffensive für Bremen starten, wobei insbesondere die digitale Anschlussfähigkeit und die Verbesserung des Bremer Schulsystems in den Blick zu nehmen ist;

b)    der Förderung von Wirtschaft und Gründern und der Entwicklung von Gewerbeflächen muss mehr Raum eingeräumt werden; 

c)     wer für die öffentliche Sicherheit sorgt verdient Respekt, deshalb müssen die Überstunden der Polizei ausbezahlt werden und die Feuerwehr muss besser ausgestattet werden;

d)    alle Verkehrsteilnehmer müssen gleichberechtigt berücksichtigt werden, auch Gehwege müssen entsprechende Beachtung finden;

e)    mehr Chancen für Familien und Frauen ermöglichen, durch die finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen und einem Mentoring-Programm für Gründerinnen;

f)      eine Nachhaltigkeitsstrategie für Bremen ist zu entwickeln, wobei mit einem Nachhaltigkeitskonzept begonnen und die Sektorkopplung für eine nachhaltige Energiewende vorangetrieben werden soll;

g)    politische Entscheidungen dürfen nicht zu Lasten der Hochschulen gehen, für die Entscheidungen der Koalition müssen die Hochschulen einen finanziellen Ausgleich erhalten;

h)    eine Strukturreform in der Verwaltung muss angeschoben werden, um verkrustete und ineffiziente Strukturen aufzubrechen.