Fragen zur Arbeit der Arbeitnehmerkammer

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion Bremen.

Die Arbeitnehmerkammer Bremen soll die Gesamtinteressen der kammerzugehörigen Arbeitnehmer wahrnehmen. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die „Wahrnehmung und Förderung des Gesamtinteresses der kammerzugehörigen Arbeitnehmer. Insbesondere ihrer wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen oder die Gleichberechtigung der Geschlechter fördernden Belange im Einklang mit dem Allgemeinwohl“.

Wir fragen den Senat:

  1. Wie viele (Pflicht-)Mitglieder hatte die Arbeitnehmerkammer in den Jahren 2020 bis 2023 im Jahresdurchschnitt sowie zum Stichtag 01.01.2024?
  2. Wie hoch waren die Einnahmen der Arbeitnehmerkammer aus den Beiträgen ihrer (Pflicht-) Mitglieder jeweils in den Jahren 2020 bis 2023?
  3. Welche Höhe hatte der niedrigste, durchschnittliche und höchste (Pflicht-)Beitrag jeweils in den Jahren 2020 bis 2023? 
  4. Wie hoch waren die Einnahmen der Kammer durch Gebühren jeweils in den Jahren 2020 bis 2023?
  5. Wie hoch waren jeweils die Gesamteinnahmen und die Gesamtausgaben der Arbeitnehmerkammer in den Jahren 2020 bis 2023?
  6. Sofern die Arbeitnehmerkammer Rücklagen gebildet hat, welche Höhe hatten die Rücklagen zum Stichtag 01.01.2024?
  7. Wie viele Beratungen hat die Arbeitnehmerkammer jeweils in den Jahren 2020 bis 2023 durchgeführt? Wie haben sich diese Beratungen auf die unterschiedlichen Beratungsangebote verteilt?
  8. Wie haben sich diese Beratungen auf die Geschäftsstellen der Arbeitnehmerkammer verteilt?
  9. Sofern es möglich ist anzugeben, wie viele der durchgeführten Beratungen zu einem Erfolg im Sinne des (Pflicht-)Mitglieds geführt haben, wie viele Beratungen waren erfolgreich?
  10. Wie hoch waren die Kosten, die jeweils in den Jahren 2020 bis 2023 für Beratungen angefallen sind?
  11. An wie vielen gerichtlichen Verfahren war die Arbeitnehmerkammer jeweils in den Jahren 2020 bis 2023 beteiligt?
  12. Wie viele dieser Verfahren endeten durch Urteil und in wie vielen Fällen kam es zu Vergleichen?
  13. In wie vielen der ausgeurteilten Verfahren kann davon gesprochen werden, dass sich überwiegend die Seite der von der Arbeitnehmerkammer unterstützten Partei durchgesetzt hat (bitte in absoluten Zahlen und im prozentualen Verhältnis zur Gesamtheit der Urteile in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt, sowie für die einzelnen Jahre angeben)? 
  14. Wie viele Veranstaltungen hat die Arbeitnehmerkammer jeweils in den Jahren 2020 bis 2023 durchgeführt?
  15. Welcher Art waren diese Veranstaltungen?
  16. Welche digitalen Angebote und Dienstleistungen bietet die Arbeitnehmerkammer an?
  17. Wie werden diese angenommen (bitte Anzahl der Aufrufe für die Jahre 2020 bis 2023 jeweils insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Angebot/Dienstleistung angeben)?
  18. Ist geplant, das an digitalen Angeboten und Dienstleistungen zu erweitern und wenn ja in welchen Bereichen?
  19. Gibt es digitale Angebote und Dienstleistungen, die sich nicht bewährt haben und eingestellt werden sollen und wurden bereits in der Vergangenheit Angebote bzw. Dienstleistungen eingestellt?
  20. Ist dem Senat bekannt, wie zufrieden die (Pflicht-)Mitglieder mit der Arbeitnehmerkammer mit der Arbeit der Kammer aktuell sind und wie groß die Zufriedenheit in den Jahren 2020 bis 2023 war? Wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse hat der Senat zur Zufriedenheit mit der Arbeit der Kammer? Wenn nicht, warum nicht und ist geplant eine entsprechende Erhebung durchzuführen?
  21. Nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Arbeitnehmerkammer im Land Bremen wählen die Kammerzugehörigen die Mitglieder der Vollversammlung sowie deren Stellvertreter, wie viele Kammerzugehörige haben an den letzten zwei Wahlen teilgenommen (bitte für die einzelnen Wahlen in Prozent der Kammerzugehörigen und in absoluten Zahlen angeben)?