EuGh-Urteil lässt Tür zur Weservertiefung offen

Hilz: Bremen braucht Wachstumsimpulse für neue Arbeitsplätze

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass der Gewässerschutz bei einer Vertiefung von Flüssen eine wichtige Rolle spielt. Er muss aber bei jedem Einzelprojekt beachtet werden und stellt nicht nur eine allgemeine politische Zielvorgabe dar. Der Fall geht nun zurück zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig. Zum Urteil erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionschef und Landesvorsitzende der Freien Demokraten Bremen, Prof. Dr. Hauke Hilz:

„Der Europäische Gerichtshof hat die Tür zur Weservertiefung offen gehalten. In ihrem Urteil lassen die Richter unter entsprechenden Auflagen Ausnahmen von der Wasserrahmenrichtlinie zu. Das ist für das Projekt Weservertiefung eine positive Nachricht. Diese ist weiterhin notwendig, damit unsere Häfen neue Wachstumsimpulse erhalten und neue Arbeitsplätze schaffen können. Bremen ist im Juli 2015 das einzige Bundesland, dessen Arbeitslosigkeit gestiegen ist. Das muss uns ernsthaft zu denken geben“, betont der Bremerhavener Bürgerschaftsabgeordnete.

Für die Freien Demokraten steht außer Frage, dass Eingriffe in die Umwelt so behutsam wie möglich umgesetzt werden müssen. Hilz: „Umweltschutz ist uns wichtig, genauso wie Deichsicherheit, die über technische Wege erreicht werden kann. Die Kritiker der Weservertiefung sollten aber auch bedenken, dass wir in Deutschland die höchsten Umweltstandards weltweit haben. Wenn wir uns aber weiterhin mit jahrelangen Gerichtsprozessen blockieren, werden diese Standards niemals von anderen Ländern übernommen. Damit erweisen wir am Ende dem Umweltschutz einen Bärendienst.“