ESF in Bremen – wie geht es weiter?

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Er soll den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen erleichtern, für Qualifizierung sorgen und die soziale Integration unterstützen. Die aktuelle Förderperiode des ESF hat im Jahr 2021 begonnen und läuft noch bis zum Jahr 2027.

In den letzten Monaten gab es allerdings mehrere Berichte, dass es im Land Bremen zu Fehlsteuerungen gekommen sein könnte. So meldete beispielsweise buten un binnen unter der Überschrift „Bremen streicht Arbeitsförder-Projekte wegen fehlender EU-Gelder“, „Dem Vernehmen nach ist das meiste Geld davon schon ausgegeben“.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Welche Projekte und Maßnahmen welcher Träger wurden bisher im Förderzeitraum 2021 – 2027 gefördert bitte gegliedert nach den Städten Bremen, Bremerhaven, den Zielgruppen des ESF/ESF Plus (Zielgruppen sind junge Menschen, nicht erwerbstätige Menschen, langzeitarbeitslose Menschen, Menschen mit eigener oder familiärer Migrationsbiografie, alleinerziehende Menschen und Fraue) und die jeweils bewilligte Summe des Projekts angeben)?
  2. Welche dieser Träger, Projekte und Maßnahmen wurden durch ESF-Mittel
    a. bis zu fünf Jahre finanziert?
    b. bis zu zehn Jahre finanziert?
    c. länger als zehn Jahre finanziert?
  3. Wann wurden die unter Ziffer 1. abgefragten Projekte jeweils genehmigt (bitte in Tabellenform sowie als Diagramm im zeitlichen Verlauf unterteilt nach Monaten für den Zeitraum ab 2021 darstellen)?
  4. Welche Projekte welcher Träger sind von Kürzungen betroffen (bitte jeweils nach den Städten Bremen und Bremerhaven sowie der jeweils bewilligten Summe gliedern)?
  5. Welche Projekte werden von den Trägern aktuell auf eigene Rechnung fortgeführt?
  6. Wie viele Qualifikationen wurden mit ESF-Projekten erzielt (bitte nach Projekt und Qualifikationen aufschlüsseln sowie ob Kürzung vorgenommen oder nicht)?
  7. Wie viele Qualifizierungen können nun nicht mehr vorgenommen werden?
  8. Welche Auswirkungen haben die Kürzungen nach Ansicht des Senats auf die
    a. Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
    b. die Träger?
    c. die sozialen Strukturen in den Stadtteilen?
  9. Welche Personen und Verwaltungseinheiten haben anhand welcher Kriterien entschieden, bei welchen Projekten gekürzt werden soll?
  10. Zu welchem Anteil wurden ESF-Mittel zur Finanzierung der sozialen Infrastruktur verwendet und inwiefern ist es gelungen, die Finanzierung sozialer Strukturen aus Landesmitteln zu verstetigen?
  11. Wann wurden die jeweiligen Träger auf welchem Weg über die Kürzungen informiert (bitte je nach betroffenem Träger darstellen)?
  12. Gab es von Kürzungen betroffene Träger, bei denen keine Information erfolgt ist, weil diese als nicht erforderlich angesehen wurde? Wenn ja, wie viele und wer hat diese Einschätzung vorgenommen?
  13. Wie viele Arbeitsplätze sind durch die Kürzungen mittelbar und unmittelbar gefährdet bzw. bereits abgebaut worden (bitte gliedern nach den Zielgruppen des ESF/ESF Plus und nach den Städten Bremen und Bremerhaven)?
  14. Wie viele Kürzungen wurden in Bremen und Bremerhaven jeweils vorgenommen und welche Maßnahmen wurden getroffen, um eine faire Verteilung der Ressourcen zu gewährleisten?
  15. Welche Rücksprachen wurden mit den Dezernenten der Seestadt Bremerhaven und dem Oberbürgermeister aufgrund der Kürzungen in Bremerhaven getroffen?
  16. Wie viele freie Mittel waren übrig, als der Wechsel von Senatorin von Voigt auf Senatorin Schilling erfolgt ist (bitte sowohl die Summe der restlichen als auch ihren Anteil in Prozent der Ausgangssumme angeben)?
  17. Welche Schritte wurden unternommen, um die Kasse nach Wechsel der Ressortzuschnitte zu prüfen?
  18. Mit welchen Maßnahmen plant der Senat, Einschnitte bei Anbietern und Nutzern zu minimieren und das Wegbrechen etablierter Strukturen zu verhindern, und wie sieht das ressortübergreifende Gesamtkonzept zur zukünftigen Beschäftigungsförderung und Qualifizierung in Bremen und Bremerhaven aus? Sieht er beispielsweise die Möglichkeit, mit Landesmitteln gegenzusteuern und wenn ja, in welchem Umfang?
  19. Ist mit einem Anstieg der Sozialausgaben des Landes Bremen und der Stadtgemeinden durch die Kürzungen bei den ESF-Projekten zu rechnen und wenn ja, in welchem Umfang und bei welchen Sozialausgaben?
  20. Welche Träger sind sowohl von Kürzungen bei den AGH-Maßnahmen als auch bei den ESF-Projekten betroffen (bitte nach Träger und Projekten aufschlüsseln)?
  21. Welche geschlechterspezifischen Auswirkungen haben die gleichzeitigen Kürzungen bei ESF-Mitteln, bei Jobcentern sowie beim BAMF auf Bremen und Bremerhaven jeweils?
  22. Welche konkreten Auswirkungen haben die Gleichzeitigkeit der Kürzungen auf die Arbeitsmarktintegration von Frauen in den Stadtgemeinden nach Einschätzung des Senats?
  23. Wie bewertet der Senat die Kürzungen der Projekte in Anbetracht seiner Landesstrategie Gendergerechtigkeit im Erwerbsleben und Entgeltgleichheit und der darin gesetzten Ziele?
  24. Wie bewertet der Senat die Kürzungen der Projekte in Anbetracht seines Landesaktionsplans Alleinerziehende und der darin gesetzten Ziele?