Engagement von Sportvereinen anerkennen – Eigenleistungen anrechnen!
Antrag der Fraktion der FDP.
Sportvereine sind wesentlicher Bestandteil der Gesellschaft. Sie gestalten soziales Miteinander überwiegend selbstständig, freiwillig und ehrenamtlich. Über 160.000 Menschen sind in Bremen in mehr als 430 Sportvereinen organisiert. Gerade im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise kommt Sportvereinen eine Schlüsselrolle zu. Durch die freiwilligen Hilfeleistungen der Ehrenamtlichen sowie diverse Projekte tragen sie maßgeblich zur Integration bei.
Vereinsprojekte, wie beispielsweise Baumaßnahmen, können durch finanzielle Förderung in der Regel bis zu 50 v.H. durch das Sportamt unterstützt werden. Den weiteren Betrag hat der Verein durch Eigengeld oder Darlehen selbst aufzubringen. Damit können Vereine zwar grundsätzlich Eigenleistungen erbringen. Bei der Ermittlung der Fördersumme für die Projekte werden vom Verein eingesetzte Eigenleistungen jedoch nicht berücksichtigt. Diese Regelung wird der Arbeit der gemeinnützigen Vereine und ihrer Wertschöpfung im Einzelfall nicht gerecht. Die Eigenleistung durch den Verein ist auch als Anreiz bzw. Motivation für die Beteiligten an gesellschaftlich wirksamen und gemeinwohlorientierten Maßnahmen zu begreifen.
Die begrenzte Anrechenbarkeit der von Vereinsmitgliedern erbrachten Eigenleistungen ist damit eine wirkungsvolle Maßnahme, um ehrenamtliches Engagement im und durch den Sport weiter zu fördern und anzuerkennen. Gleichzeitig ermöglicht die begrenzte Anrechenbarkeit auch, dass kleine und kleinere Vereinsprojekte, die einer Förderung bedürfen, kostengünstiger vorgenommen werden können, als durch die Vergabe an Dritte.
Die Bremische Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) möge beschließen:
Die Bremische Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) fordert den Senat auf, Punkt 3.8 der „Richtlinie für die Sportförderung in Bremen“ vom 4. November 2015 wie folgt zu ergänzen:
„Hierbei sind auch Eigenleistungen der Vereine anrechenbar. Diese werden pauschal mit einem Betrag von 10,00 € je Stunde Arbeitseinsatz anerkannt. Wird der Einsatz von Maschinen als Eigenleistung erbracht, dürfen die Arbeitseinsätze der Bediener mit 15,00 € je Stunde Arbeitseinsatz angerechnet werden. Der anrechenbare Gesamteinsatz von Eigenleistungen pro Fördermaßnahme muss unter 5000 € liegen.“
Peter Zenner, Lencke Steiner und die Fraktion der FDP