Einsetzung der staatlichen Deputationen
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der FDP, SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 129 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgende staatliche Deputationen ein:
a) Deputation für Bildung und Kinder, die Deputation hat 11 Mitglieder,
b) Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft, die Deputation hat 11 Mitglieder,
c) Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz, die Deputation hat 11 Mitglieder,
d) Deputation für Soziales, Jugend und Integration, die Deputation hat 11 Mitglieder, e) Deputation für Inneres, die Deputation hat 10+1 Mitglieder,
f) Deputation für Kultur, die Deputation hat 11 Mitglieder,
g) Deputation für Sport, die Deputation hat 11 Mitglieder,
h) Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, die Deputation hat 13 Mitglieder
Die Deputationen haben folgende Aufgaben:
I. Gemäß Artikel 129 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung:
1. Vorbehaltlich der Bestimmung des Artikels 67 Absatz 2 der Landesverfassung, Beratung und Beschlussfassung über die Angelegenheiten der jeweiligen Verwaltungszweige, wie sie sich aus der Geschäftsverteilung des Senats ergeben, und
2. beratende Mitwirkung an der Aufstellung des Haushaltplans für die entsprechenden Verwal- tungszweige.
II. Gemäß Artikel 129 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 105 Absatz 3 der Landesverfassung:
1. Beratung und Beschlussfassung über die der Deputation von der Bürgerschaft (Landtag) erteilten Aufträge,
2. Beratung und Berichterstattung über von der Bürgerschaft (Landtag) überwiesene Angelegenheiten.
Lencke Steiner und Fraktion der FDP
Björn Tschöpe und Fraktion der SPD
Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU
Dr. Maike Schaefer und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE