Einsetzung der städtischen Deputationen

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der FDP, SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
Die Stadtbürgerschaft setzt gemäß Artikel 129 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgende städtische Deputationen ein:

a) Deputation für Bildung und Kinder, die Deputation hat 11 Mitglieder,
b) Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft, die Deputation hat 11 Mitglieder,
c) Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz, die Deputation hat 11 Mitglieder,
d) Deputation für Soziales, Jugend und Integration, die Deputation hat 10+1 Mitglieder, e) Deputation für Inneres, die Deputation hat 11 Mitglieder,
f) Deputation für Kultur, die Deputation hat 11 Mitglieder,
g) Deputation für Sport, die Deputation hat 11 Mitglieder,
h) Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, die Deputation hat 11 Mitglieder

Die Deputationen haben folgende Aufgaben:
I. Gemäß Artikel 129 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung:
1. Vorbehaltlich der Bestimmung des Artikels 67 Absatz 2 der Landesverfassung, Beratung und Beschlussfassung über die Angelegenheiten der jeweiligen Verwaltungszweige, wie sie sich aus der Geschäftsverteilung des Senats ergeben, und

2. beratende Mitwirkung an der Aufstellung des Haushaltplans für die entsprechenden Verwal- tungszweige.
II. Gemäß Artikel 129 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 105 Absatz 3 der Landesverfassung:

1. Beratung und Beschlussfassung über die der Deputation von der Stadtbürgerschaft erteilten Aufträge,
2. Beratung und Berichterstattung über von der Stadtbürgerschaft überwiesene Angelegenheiten.

Lencke Steiner und Fraktion der FDP

Björn Tschöpe und Fraktion der SPD

Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU

Dr. Maike Schaefer und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE

Antrag auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft