Eingruppierung aller Erzieherinnen und Erzieher in Bremer Schulen und Kitas in die Entgeltgruppe TVöD-SuE S 8b und eine entsprechende Aufwertung von Sozialassistentinnen und Sozialassistenten umsetzen

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.

Im März 2019 haben die Senatorin für Finanzen, die Senatorin für Kinder und Bildung und die Senatskanzlei gemeinsam erklärt, dass mit dem „1. April 2019 Erziehende in belasteten Stadtteilen zukünftig besser bezahlt werden.“ Die Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher in kommunalen Kindertageseinrichtung mit entsprechendem Sozialindex erfolgt seither nach dem gültigen Tarifvertrag (TVöD-SuE) in der Entgeltgruppe S 8b. Der ausgewiesene finanzielle Mehrbedarf beziffert sich nach den Angaben der gemeinsamen Erklärung für das Jahr 2019 auf 2,82 Millionen Euro, die aus dem Ressortbudget der Senatorin für Kultur und Bildung erbracht werden. Ab 2020 wird von einem Mehrbedarf von 4,8 Millionen Euro ausgegangen.

Bei Kita Bremen werden mit dieser Maßnahme 41 Einrichtungen und rund 630 Erzieherinnen und Erzieher (57,6 Prozent der Beschäftigten die bislang Entgeltgruppe S 8a erhielten) erreicht. Bei den freien Trägern haben 96 Kindertageseinrichtungen einen Sozialindex, bei denen die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum 1. August 2019 angepasst werden sollte. Diese Anpassung wurde bei den Trägern sehr unterschiedlich umgesetzt. Beispielsweise führten die evangelischen Kindertageseinrichtungen (65) die Entgeltgruppe TVöD-SuE S 8b über die Betriebszugehörigkeit sowie nachgewiesen Zusatzqualifikationen ein und verlassen sich nicht allein auf den Sozialindex in den Häusern, eine aufwendige Anpassung des kirchlichen Arbeitsrechtes war dafür notwendig. In der Praxis der vergangenen Monate hat der Beschluss vom März 2019 zu einem höchst intransparenten System geführt, das viele Sonderwege eröffnet. Aus Sicht vieler Experten ist dieses Zwei-Klassen-System extrem kontraproduktiv für die dringend notwendige Steigerung der Attraktivität des Erzieherberufs. Die Stadt Bremen und die freien Träger brauchen ein transparentes Finanzierungssystem in allen pädagogischen Berufsfeldern der Kindertageseinrichtungen.

Die geltende Regelung ist schwer umzusetzen und bringt viele betriebliche Störungen mit sich: Werden beispielsweise Mitarbeiter aus einer Indexeinrichtung auf Anweisung des Trägers in eine Nicht-Indexeinrichtung versetzt, behalten sie den Eingruppierungsstatus TVöD-SuE S 8b; entscheiden sie sich aber freiwillig für einen solchen Wechsel fallen sie wieder auf TVöD-SuE S 8a zurück. Wechselgesuche führten außerdem zu einer großen Unruhe in den bestehenden Teams. Diese anhaltende personelle Unruhe erschwert nicht nur den Aufbau vertrauensvoller Bindungen zwischen Betreuungspersonal und Kindern, sie erschwert die konstante pädagogische Arbeit eines Teams. Schon jetzt beklagen sich viele Einrichtungen darüber, dass das zur Verfügung stehende Personal nur ausreicht, die Kinder von 8 bis 16 Uhr zu beaufsichtigen und nicht dafür, sie gemäß des Bremer Bildungs- und Entwicklungsplanes tatsächlich pädagogisch zu begleiten.

Bildungsnotstand braucht nicht mehr Feuerlöscher, sondern ein stabiles Fundament. Nur so kann das Fahren auf Sicht in der Bildungslandschaft beendet und der Bildungsnotstand bewältigt werden. Ziel jeder sozial- und bildungspolitischen Maßnahme muss es sein, die Qualität der Betreuung unserer Jüngsten mindestens zu gewährleisten, im Idealfall zu steigern und dabei alle beteiligten Berufsgruppen im Blick zu halten. Sozialpolitisch ist es schwer vermittelbar, dass die Sozialassistentinnen und -assistenten bei der Einführung von TVöD-SuE S 8b für Erzieherinnen und Erzieher in Indexeinrichtungen nicht berücksichtigt wurden, sie ihren Kolleginnen und Kollegen aber zu denselben Arbeitsbedingungen zur Seite stehen. Kita Bremen ermöglicht den Sozialassistentinnen und -assistenten über eine Zusatzqualifikation die Bezahlung mit TVöD-SuE S 4, während die freien Träger nur mit TVöD-SuE S 3 vergüten können. Die dafür notwendigen Mittel generiert Kita Bremen aus unbesetzten Stellen für Erzieherinnen und Erzieher – eine Möglichkeit, die anderen Trägern nicht offensteht. Diesen Wettbewerbsnachteil der freien Träger muss ein zukünftiges Konzept zum Umgang mit Sozialassistentinnen und -assistenten dringend ausgleichen, da er gegen das Besserstellungsverbot verstößt. Parallel zu den Erzieherinnen und Erziehern muss auch die Vergütung der Sozialassistentinnen und -assistenten dringend finanziell aufgewertet werden. Zum Start des Kitajahres 2020/2021 muss der Senat ein entsprechendes Konzept vorlegen und die künstliche Konkurrenzsituation zwischen dem städtischen Träger Kita Bremen und den freien Trägern aufheben.

Der Erzieherberuf verdient mehr Anerkennung und bessere Bedingungen. Zufriedenheit im Beruf ist immer auch von den Arbeitsbedingungen abhängig, die Personalausstattung den Standortbedingungen und -bedürfnissen anzupassen muss deshalb das erklärte Ziel zukünftiger Maßnahmen sein. Dass dabei die Indexlage Berücksichtigung finden muss, steht außer Frage.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,

1.     spätestens bis zum Beginn des Kitajahres 2020/2021die Anpassung aller Erzieherinnen- und Erziehergehälter in Kindertageseinrichtungen und Schulen, die bisher TVöD-SuE S 8a verdienen, auf die Entgeltgruppe TVöD-SuE S 8b vorzunehmen und die entsprechende Finanzierung im Rahmen der Aufstellung der Haushalte für 2020 und 2021 sicherzustellen;

2.     spätestens bis zum Beginn des Kitajahres 2020/2021 ein Konzept vorzulegen, dass die angestrebte Erhöhung der Erzieherinnen- und Erziehergehälter auch bei den Gehältern der Sozialassistentinnen und -Sozialassistenten abbildet und dabei die besondere Situation der freien Träger berücksichtigt.